Zusammenfassung
- Wer eine akzentuierte Variante seiner ASCII-Endung erwägt, hat jetzt ein klares Council-Votum, aber noch keine anwendbare Ausnahme für einen Antrag. Darüber muss das ICANN Board eigens entscheiden.
- Am 21. Oktober billigte der GNSO Council alle 57 Ergebnisse mit 20 zu null Stimmen. Davon sind 45 politische Empfehlungen an das Board und zwölf Umsetzungshinweise; ein Umsetzungsteam ist erst nach einer Annahme vorgesehen.
Ein Registry-Betreiber könnte Geld für eine akzentuierte Form seiner ASCII-Endung vorsehen. Ob er diese Form nach einer neuen Ausnahme überhaupt beantragen kann, steht jedoch noch nicht fest. Der Beschluss vom 21. Oktober klärt die Haltung des GNSO Council: Er billigt die Ergebnisse der Arbeitsgruppe und empfiehlt dem ICANN Board, ihre politischen Vorschläge anzunehmen. Ob daraus eine anwendbare Ausnahme wird, entscheidet das Board gesondert.
Die Zahl 57 verdeckt einen Unterschied, der für den weiteren Weg entscheidend ist. Das Paket enthält 45 politische Empfehlungen und zwölf Hinweise zu ihrer Umsetzung. Alle 57 wurden vom Council angenommen, doch seine Empfehlung an das Board betrifft die 45 politischen Vorschläge. Ein Implementation Review Team soll ICANN org nur dann einberufen, falls das Board diese annimmt. Wer das Team schon jetzt als laufende Einführung beschreibt, streicht die Voraussetzung aus dem Beschlusstext.
Das amtliche Abstimmungsprotokoll verzeichnet zwanzig Ja-Stimmen, keine Gegenstimme, keine Enthaltung und keine Abwesenheit. Auch die Arbeitsgruppe hatte alle Ergebnisse im vollen Konsens verabschiedet. Das ist ein starkes Mandat innerhalb des GNSO-Verfahrens. Es ist kein Beschluss des ICANN Board und noch keine Zusage an einen konkreten Antragsteller.
Wozu die Ausnahme dienen soll, erläutert der Abschlussbericht vom 31. August. Eine generische Top-Level-Domain in ASCII und eine ähnlich aussehende Form mit lateinischen Akzentzeichen gelten nach den bestehenden Regeln nicht zwingend als Varianten. Die Arbeitsgruppe schlägt einen eng begrenzten Weg vor, auf dem geeignete Zeichenfolgen unter einem Registry-Betreiber gemeinsam geführt werden können. Die Einzelheiten von Anbieterwechsel und Auflösung des Verbunds wurden bereits als Vorschlag untersucht. Neu ist, dass der Council nun tatsächlich über das Paket entschieden hat.
Ein Board-Beschluss am Folgetag darf nicht als Abkürzung gelesen werden. Die Resolutionen vom 22. Oktober betreffen ein ccNSO-Verfahren für internationalisierte Länder-Domains. Der Vorstand nahm dort einen Teil der Empfehlungen an und einen anderen nicht. Dieses andere IDN-Dossier ist nicht die vom GNSO vorgelegte Akzentzeichen-Ausnahme für gTLDs. Gleiches Themenfeld bedeutet nicht gleiche Zuständigkeit oder gleiche Entscheidung.
Für potenzielle Betreiber bleibt daher ein wesentlicher Teil der Planung offen. Der Council hat gesagt, welche Regelung er befürwortet; weder ein Wirksamkeitsdatum noch die endgültigen Antragsbedingungen folgen daraus. Erst eine Board-Entscheidung zu genau diesen 45 Empfehlungen und eine darauf beruhende Umsetzung können aus dem Vorschlag eine belastbare Grundlage machen.
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