Zusammenfassung
- DA 26-1078 genehmigt die eigenständige SpaceX D2D Constellation mit Rufzeichen S00735 und maximal 15.000 Satelliten, unabhängig von der Gen2-Breitbandzulassung.
- Der Betrieb mehrerer US-Frequenzbereiche setzt Schritt zwei der SpaceX–EchoStar-Übertragung voraus; regulatorische Ausbauziele gelten für Oktober 2032 und 2035.
Gleiche Obergrenze, anderer Genehmigungsgegenstand
Im Oktober hat die Federal Communications Commission keine weiteren Gen2-Starlink-Satelliten genehmigt, sondern eine eigenständige D2D-Konstellation. Nach DA 26-1078 wurde dem Antrag von Space Exploration Holdings, LLC teilweise stattgegeben; weitere Teile wurden zurückgestellt. Die SpaceX D2D Constellation, Rufzeichen S00735, darf bis zu 15.000 nicht geostationäre Satelliten in neun Orbitalschalen zwischen 326 und 335 Kilometern umfassen. Die Entscheidung DA 26-36 vom 9. Januar betraf dagegen Gen2-Breitbanddienste. Sie erlaubte 7.500 zusätzliche Satelliten neben 7.500 zuvor genehmigten und setzte damit die Obergrenze dieses Systems auf 15.000. Weitere Gen2-Anträge blieben zurückgestellt. Beide Zahlen bezeichnen rechtliche Maxima, nicht hergestellte, gestartete, platzierte oder betriebene Satelliten. Sie belegen auch keine Kundenversorgung.
Dienste und Frequenzbeschränkungen
Die D2D-Zulassung umfasst in den USA Supplemental Coverage from Space (SCS) und Mobile Satellite Service (MSS). Außerhalb der USA sind MSS und Direct-to-Cell eingeschlossen. Hinzu kommen Fixed-Satellite-Service-Backhaul sowie Telemetrie, Tracking und Steuerung. Für die USA genehmigt der Bescheid bestimmte AWS-3-, PCS-G-, AWS-H- und 2-GHz-MSS-Nutzungen. Für den Betriebsbeginn in 2 GHz MSS/AWS-4, AWS-H und AWS-3 ist allerdings zunächst Schritt zwei der gesonderten SpaceX–EchoStar-Frequenzübertragung erforderlich. Die DA 26-471 vom 12. Mai genehmigte die Übertragung zunächst auf Spectrum Business Trust 2025-1 zugunsten von SpaceX und anschließend vom Trust auf SpaceX. Der Oktoberbescheid bestätigt den Abschluss dieses zweiten Schritts nicht. Für bestimmte Start- und frühe Orbitaltests besteht eine Ausnahme unter der vorgesehenen Zustimmung, ohne Störungsschutz und unter der Bedingung, keine Störungen zu verursachen. Die Befreiung vom terrestrischen Leasingerfordernis gilt nur für ausgewählte AWS-3/AWS-H-SCS-Nutzungen und Gebiete. Technische, störungsbezogene, Notfall- und Koordinierungsauflagen bleiben bestehen. Zurückgestellt wurden auch der beantragte US-MSS-Uplink bei 2020–2025 MHz und bestimmte Nutzungen außerhalb der USA bei 20,2–21,2 GHz und 30,0–31,0 GHz.
Ausbau und Berichtspflichten
Bis zum 7. Oktober 2032 müssen 50 Prozent der maximal genehmigten Stationen gestartet, in ihre zugewiesenen Umlaufbahnen gebracht und in Betrieb sein. Der Rest muss dies bis zum 7. Oktober 2035 erfüllen. Die 15-jährige Laufzeit beginnt um 3 Uhr US-Ostküstenzeit am Tag der ersten D2D-Platzierung in einem genehmigten Orbit. Innerhalb von fünf Tagen sind eine Mitteilung an die FCC und eine Konformitätsbescheinigung erforderlich. Berichte zum 1. Januar und 1. Juli erfassen Annäherungen, Manöver, Koordinierung, vom Einsatz ausgeschlossene Satelliten und atmosphärische Wiedereintritte. Auch Light Reading berichtete über die Ausbaufristen. Ein kommerzieller Starttermin, Kundenverfügbarkeit, Gerätekompatibilität, Preise, Umsätze, Baukosten oder Leistungswerte werden nicht nachgewiesen.
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