Zusammenfassung

  • Am 3. Juni 2015 unterbrach bei AFRINIC-22 eine Frage zum unbesetzten zweiten Vorsitz den Beginn einer umstrittenen Adresspolitikdebatte.
  • Byaruhanga erklärte das Verfahren, leitete die Nominierung und benannte den Interessenkonflikt eines Kandidaten im AFRINIC-Vorstand. Barry Macharia wurde einstimmig gewählt; danach ging es um die Vorlage.

Erst der Vorsitz, dann die vierzig Prozent

Das offizielle Protokoll von AFRINIC-22 setzte Onyango für die zweite Sitzung an. Sein Antrag sollte die Nutzung afrikanischer Nummernressourcen außerhalb der Region ausdrücklich erlauben, aber auf 40 Prozent begrenzen. Bevor er ihn vorstellte, stellte er eine Verfahrensfrage: Konnte Seun Ojedeji die Sitzung allein leiten, nachdem der zweite Co-Vorsitz frei geworden war? Der freie Stuhl beanspruchte das Wort vor dem Antragsteller.

Byaruhanga, damals für die Politikarbeit von AFRINIC zuständig, erklärte die Optionen des Verfahrens. Die Arbeitsgruppe konnte eine Leitung für die Sitzung oder für den Rest von Adam Nelsons Amtszeit bestimmen. Er bat um Freiwillige und Vorschläge. Ojedeji stellte zugleich klar, dass ein einzelner Co-Vorsitzender die Sitzung regelkonform leiten durfte; Alan Barrett bestätigte das. Der Raum wollte die Lücke trotzdem schließen. Sein Beschluss reagierte auf ein Bedürfnis nach klarer Besetzung, nicht auf einen nachgewiesenen Regelbruch.

Mark Elkins und Barry Macharia wurden vorgeschlagen. Byaruhanga wies darauf hin, dass Elkins im AFRINIC-Vorstand saß. Wer gleichzeitig im Vorstand und an der Spitze der Politik-Arbeitsgruppe säße, geriete in einen Interessenkonflikt. Anwesende und Vorstandsvorsitzender stimmten zu. Auch einen Vorschlag, gleich zwei Kandidaten einzusetzen, wies Byaruhanga zurück: Am Nachmittag stand die reguläre Wahl für Ojedejis Amtszeit an. Nelsons Restmandat konnte diese Wahl nicht vorwegnehmen. Nach einer kurzen Vorstellung erhielt Macharia per Handzeichen einstimmige Zustimmung für den freien Sitz.

Onyango begann daraufhin seinen Vortrag. Die 40-Prozent-Grenze wurde wegen ihrer willkürlichen Höhe und möglicher Folgen für die Expansion afrikanischer Betreiber kritisiert. Byaruhanga benannte ein weiteres Problem: Ein afrikanisches Land im WHOIS-Eintrag belegt nicht, wo ein Adressblock tatsächlich eingesetzt wird. Die überarbeitete Vorlage ging in die Schlusskonsultation. Der Beschluss über den Vorsitz brachte die Sachdebatte zurück; er verabschiedete die Sachregel nicht.

Der Vorgang zeigt, woran sich Verfahrensmacht messen lässt: Die Frage lag offen auf dem Tisch, die Regel wurde genannt, ein Konflikt geprüft und die Wahl der Arbeitsgruppe überlassen. Danach konnten die Teilnehmer wieder über Netze streiten, statt über den Ursprung des Sitzungsmandats zu rätseln.