Summary

  • Edwin Verheul und Elvis Daniel Velea brachten RIPE-Vorschlag 2023-02 ein: Ein /24 ist seitdem die Standardgröße für befristete IPv4-Zuteilungen; kleinere Blöcke können weiterhin beantragt werden.
  • Seit der Umsetzung am 31. Juli 2023 gilt die Bedingung von 50 Prozent gleichzeitiger Nutzung in der Spitze für Zuteilungen oberhalb von /24. Für Forschung mit veröffentlichten Angaben gibt es eine begrenzte Ausnahme aufgrund von Routing-Anforderungen.

Wer 127 IPv4-Adressen braucht, sollte 127 Adressen beantragen können. So weit die Buchhaltung. Bei einer befristeten Zuteilung kam früher ein zweiter Satz hinzu: In der Spitze mussten mindestens 50 Prozent des beantragten Blocks gleichzeitig genutzt werden. Mit 127 Adressen ließ sich ein ganzes /24 schwer begründen. Ein kleinerer Präfix konnte jedoch an Filtern fremder Netze hängen bleiben. Die Adressen standen im Register; die Verbindung zum Experiment blieb fraglich.

Edwin Verheul erläuterte dieses Beispiel auf RIPE 86. Als Netzingenieur bei SURF, dem niederländischen Forschungs- und Bildungsnetz, blickte er auf eine unangenehme Lücke zwischen Formular und Routing-Tabelle. Eine Konferenz oder ein Messprojekt benötigt den Block nur kurz. Gerade in dieser kurzen Zeit muss er von außen erreichbar sein. Eine sparsame Zuteilung, die niemand weiterleitet, ist eine besonders gründliche Form des Sparens.

Verheul verfasste mit Elvis Daniel Velea den Vorschlag 2023-02. Er setzt /24 als Standard für temporäre IPv4-Zuteilungen. Wer weniger benötigt, kann einen kleineren Block verlangen. Oberhalb von /24 bleibt bei gewöhnlichen Anträgen die Nutzungsgrenze bestehen: Mindestens die Hälfte des beantragten Raums muss zur Spitzenzeit gleichzeitig belegt sein. Die Änderung repariert also den Einstieg, ohne die Reserve für größere Wünsche freizugeben.

Forschungsprojekte erhalten eine eng gefasste weitere Möglichkeit. Für mehr als /24 dürfen Routing-Erfordernisse angeführt werden, wenn die Projektdetails bei der Registrierung durch das RIPE NCC veröffentlicht werden und die Ergebnisse kostenlos sowie ohne Offenlegungsbeschränkungen zugänglich sein sollen. Das verknüpft zusätzlichen Adressraum mit einer öffentlich prüfbaren Arbeit, statt einen großen Block hinter einer vagen Projektbeschreibung verschwinden zu lassen.

Der Vorschlag wurde am 13. Juli 2023 angenommen und am 31. Juli umgesetzt; die geltende Fassung ist RIPE-801. Selbst ein /24 wird nicht überall garantiert weitergetragen. Verheuls Punkt bleibt dennoch schlagend: Eine Zuteilungsregel sollte nicht ausgerechnet die Route übersehen, für die die Adressen gebraucht werden.