Zusammenfassung
- Die CRTC-Entscheidung 2026-258 schafft drei gemeinsame Stufen für Mobilfunk-Signalprognosen im Freien; bei der nächsten jährlichen Erhebung Anfang 2027 müssen Anbieter zunächst nur Stufe 1 melden.
- Die Anbieter reichen modellierte Daten in einem Raster von 50 Metern oder feiner ein. Detaillierte Angaben bleiben vertraulich, während die öffentliche Karte 250-Meter-Straßenabschnitte zeigt.
Einordnung
Die kanadische Rundfunk- und Telekommunikationskommission (CRTC) hat eine gemeinsame Skala für die Mobilfunkversorgung im Freien beschlossen. Damit entsteht weder eine neue Ausbaupflicht noch eine Zusage, dass ein bestimmter Ort zuverlässig versorgt ist. Vereinheitlicht wird zunächst, wie Anbieter ihre bestehenden Prognosen beschreiben. Die Regulierungsbehörde legt die Schwellen fest, die Anbieter berechnen die Modelle, und die Öffentlichkeit erhält nur eine zusammengefasste Kartenebene.
Bisher legte jeder Anbieter selbst fest, wann ein Gebiet als versorgt galt. Eine Fläche konnte als abgedeckt gemeldet werden, ohne den möglichen Versorgungsgrad auszuweisen; zudem erschwerten unterschiedliche Verfahren den Vergleich. Nach Ansicht der CRTC erschwerte die fehlende gemeinsame Definition auch die Prüfung der Daten. Die Entscheidung 2026-258 soll Prognosen vergleichbarer machen und damit helfen, Versorgungslücken zu erkennen. Sie behauptet nicht, dass ein Modell die tatsächliche Erfahrung jedes Kunden abbildet.
Die drei Stufen beruhen auf Signalstärkeschwellen für den Empfang im Freien, die je nach Mobilfunkgeneration unterschiedlich sind. Stufe 1 setzt bei -90 dBm für 2G, -100 dBm für 3G und -110 dBm für 4G und 5G an. Für Stufe 2 gelten -95 dBm bei 3G sowie -105 dBm bei 4G/5G; Stufe 3 setzt bei -100 dBm für 4G/5G an. Nicht jede Stufe hat also einen eigenen Schwellenwert für jede Technik.
Die Kommission verbindet Stufe 1 mit der Fähigkeit, unterbrechungsfreie Notrufe mit ausreichender Sprachqualität und öffentliche Warnmeldungen zu unterstützen. Stufe 2 ergänzt hochwertige Sprach- oder Videoanrufe sowie mindestens 3 Mbit/s im Download und 1 Mbit/s im Upload. Bei Stufe 3 steigen die Datenraten auf 10 beziehungsweise 2 Mbit/s. Das sind Fähigkeiten, die den modellierten Signalwerten zugeschrieben werden. Sie garantieren nicht, dass ein Anruf oder eine Datenverbindung an einem konkreten Ort funktioniert. Die Anbieter müssen zudem keine individuellen Erfahrungswerte wie Latenz, Paketverlust, Jitter oder abgebrochene Anrufe melden.
Auch die Bezeichnungen sollen vor falschen Erwartungen schützen. Der technische Bericht zum Vorschlag sprach von „Emergency“, „Basic“ und „Advanced“. Die CRTC entschied sich stattdessen für „Stufe 1“, „Stufe 2“ und „Stufe 3“, weil „Emergency“ als Zusage für einen funktionierenden Notruf missverstanden werden könnte. Die Modelle schätzen die Signalstärke anhand von Netzkonfiguration, Gelände, Gebäuden, Vegetation und Annahmen zur Ausbreitung. Die Kommission räumt ein, dass die Prognose von der tatsächlichen Erfahrung abweichen kann.
Die Meldungen bleiben genauer als die öffentliche Darstellung. Anbieter müssen ihre Daten mit einer Rasterweite von 50 Metern oder feiner einreichen; die detaillierten Dateien bleiben vertraulich. Für jeden 250 Meter langen Straßenabschnitt soll die Karte zeigen, welche Anbieter, Technologien und Signalstufen voraussichtlich verfügbar sind. So werden Netze vergleichbar, ohne jede einzelne 50-Meter-Modellzelle offenzulegen. Ein Straßenabschnitt dieser Länge beweist jedoch weder Empfang in Gebäuden noch an jedem Punkt entlang der Straße.
Die Einführung erfolgt schrittweise. Bei der nächsten jährlichen Erhebung der CRTC Anfang 2027 wird zunächst nur Stufe 1 verlangt; Stufe 2 und 3 folgen in späteren Erhebungen. Anbieter melden jährlich und können zwischen den Erhebungen nach größeren Netzausbauten, Änderungen oder Korrekturen Aktualisierungen einreichen. Erfasst wird der Empfang im Freien über alle derzeit eingesetzten terrestrischen Technologien von 2G bis 5G. Innenräume und Nutzer in Bewegung sind ausgenommen; Satellitendienste im niedrigen Erdorbit, die direkt Mobiltelefone versorgen, bleiben vorerst ebenfalls außen vor.
Die CRTC will die Prognosen anhand mehrerer Quellen prüfen, darunter Crowd-Daten, Fahrtests und Angaben zu Senderstandorten. In die Stichproben sollen ländliche, abgelegene und indigene Gemeinden einbezogen werden. Bei Auffälligkeiten will die Kommission den Anbieter informieren und ihm Gelegenheit geben, seine Meldung zu korrigieren. Die Behörde plant nicht, Anbieterdaten routinemäßig selbst zu überschreiben. Die nächste Version der National Broadband Map soll eine öffentliche Beschwerdefunktion enthalten und angefochtene Gebiete markieren.
Das Prüfverfahren wird noch ausgearbeitet; bei ungelösten Fällen will die CRTC ein weiteres Verfahren erwägen.
Diese Funktion ist noch kein laufendes Einspruchsverfahren. Auch allgemein verständliche Erläuterungen und die Prüfungsschritte müssen erst entwickelt werden. Die CRTC räumte ein, dass kleinere indigene Mobilfunkanbieter möglicherweise nicht genügend Kapazität haben, um die erforderlichen Modelle und Detailmeldungen zu erstellen. Die Mitarbeitenden sollen direkt unterstützen, doch die bestehenden Förderprogramme sind nicht für den Aufbau administrativer Kapazitäten ausgelegt.
In dem Verfahren gingen 99 Stellungnahmen von Einzelpersonen, Anbietern, Regierungen, indigenen Organisationen, Barrierefreiheitsgruppen und weiteren Beteiligten ein. Diese Zahl misst die Beteiligung, nicht eine Abstimmung über den Standard; die formelle Entscheidung trifft die CRTC. Nach eigener Aussage wird die einheitliche Berichterstattung den Dienst nicht unmittelbar verbessern. Vergleichbarere Karten können Regierungen, Anbietern und Gemeinden helfen, Lücken zu lokalisieren und künftige Investitionen abzuwägen. Die Entscheidung finanziert jedoch keinen Netzausbau und garantiert keine Versorgung an einem bestimmten Ort.
Quellen
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