Zusammenfassung
- Der BEREC-Regulierungsrat wählte Michel Van Bellinghen am 1. Oktober 2026 zum Vorsitzenden für 2028. Die öffentliche Sitzungsbilanz hält eine gemeinsame Abstimmung fest und nennt die Gewählten nach Amt.
- 2027 tritt der designierte Vorsitzende als stellvertretender Vorsitzender dem Mini-Board bei und bereitet das Jahresarbeitsprogramm für das Jahr seiner Präsidentschaft vor.
- Die formelle Entscheidung bleibt beim Regulierungsrat: Er wählt den Vorsitz, beschließt das Jahresprogramm und ist BERECs wichtigstes Entscheidungsgremium. Der Vorsitz vertritt BEREC nach außen im Auftrag des Rates.
- BEREC veröffentlicht die Eignungsregeln und die Zweidrittelschwelle. Die öffentliche Bilanz nennt weder Stimmenzahl und Nenner noch Abstand oder weitere Kandidaten.
Der Kalender ist die eigentliche Übergabe
Am 1. Oktober 2026 bestimmte der Regulierungsrat Michel Van Bellinghen, Vorsitzender des belgischen BIPT-Rates, für den BEREC-Vorsitz 2028. Ein Jahr vorher sitzt er als stellvertretender Vorsitzender im Mini-Board. Dort arbeitet er mit der künftigen Vorsitzenden für 2027, Alejandra de Iturriaga Gandini, und dem scheidenden Vorsitzenden Marko Mišmaš. BEREC nennt dies Van Bellinghens zweite Amtszeit an der Spitze.
Das Übergangsjahr bringt konkrete Aufgaben. Der designierte Vorsitzende kann einspringen, wenn der Amtsinhaber verhindert ist, betreut einen vom Vorsitz zugewiesenen Cluster von Arbeitsgruppen und bereitet das jährliche Arbeitsprogramm im Jahr vor seiner Amtszeit vor. Die Agenda für 2028 entsteht somit 2027, bevor der neue Vorsitz Plenarsitzungen leitet und die Umsetzung überwacht. Die Amtszeit dauert ein Jahr; eine einmalige Verlängerung ist möglich.
Der lange Vorlauf verhindert einen Kaltstart. Der neue Vorsitz kennt die Gruppen, die Sitzungsroutine und den Programmentwurf, bevor er die Leitung übernimmt. Dieselbe Konstruktion verlagert die Vorbereitung der Agenda in die Amtszeit des Vorgängers. Wer den Vorschlag macht und wer ihn beschließt, muss deshalb im öffentlichen Ablauf erkennbar bleiben.
Der Regulierungsrat entscheidet
BEREC bezeichnet den Regulierungsrat als wichtigstes Entscheidungsgremium. Jeder EU-Mitgliedstaat hat dort ein stimmberechtigtes Mitglied. Auf Grundlage von Arbeitsvereinbarungen beteiligte Regulierer aus Drittstaaten und die Europäische Kommission können ohne Stimmrecht teilnehmen. Der Rat ernennt den Vorsitz und die Stellvertretungen, beschließt das Jahresarbeitsprogramm und fasst BERECs regulatorische Beschlüsse. Der Vorsitz führt Außenbeziehungen im Auftrag des Rates und berichtet den Mitgliedern darüber.
Der Weg zum Arbeitsprogramm 2027 zeigt die Rollenverteilung. BEREC nahm im Januar 2026 eine Programmskizze an. Ein erster Aufruf für Beiträge lief vom 27. Februar bis 15. April. Bei der Oktobersitzung verabschiedete der Rat den Entwurf für eine öffentliche Konsultation; Beiträge sind bis zum 31. Oktober möglich. Stakeholder können Vorschläge machen und Lücken benennen. Der Regulierungsrat beschließt das Programm. Der designierte Vorsitz für 2028 bereitet 2027 den nächsten Jahresplan nach demselben Grundsatz vor.
Die Wahlregel verlangt Unterstützung durch mindestens vier weitere Mitglieder, mindestens ein Jahr vorherige Tätigkeit als stellvertretender Vorsitz und die Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der abstimmenden Ratsmitglieder. Die Regeln sehen eine offene Abstimmung oder unter bestimmten Voraussetzungen eine geheime Abstimmung vor. Die Schlussfolgerungen zur 68. Ratssitzung, BoR (26) 145, halten eine gemeinsame Abstimmung über den Vorsitz 2028, die Stellvertretungen 2027 und die Vertretung nicht stimmberechtigter Teilnehmer fest.
Sie führen die gewählten Personen auf, nennen aber weder Verfahren noch Teilnahmezahl, Stimmen, Enthaltungen, Abstand oder weitere Kandidaturen.
Aus den veröffentlichten Angaben lässt sich die Breite der Unterstützung nicht messen. Ein kurzer Wahlbeleg könnte Verfahren, Nenner und aggregiertes Ergebnis ausweisen und bei geheimer Wahl die Einzelstimmen schützen. Der entscheidende zusätzliche Fakt wäre ein öffentlicher Datensatz, aus dem hervorgeht, wie die Zweidrittelschwelle erreicht wurde.
Eine lesbare Spur der Nachfolge
BEREC veröffentlicht bereits die Amtsregeln, die Aufgaben der Stellvertretungen, den Programmprozess und die Zuständigkeit des Rates. Ein datierter Wahlbeleg könnte diese Punkte mit dem Übergangsjahr und dem später beschlossenen Arbeitsprogramm verbinden.
Eine versionierte Programmhistorie würde zeigen, welche Vorschläge die Konsultation veränderte und welcher Ratsbeschluss den endgültigen Text verabschiedete. So bliebe nachvollziehbar, wer vorbereitet, wer Stellung nimmt, wer abstimmt und wer entscheidet.
Der Vorlauf ist als Kontinuitätsmechanismus gebaut. Ein besseres öffentliches Protokoll würde diesen Mechanismus für Außenstehende nachvollziehbar machen, ohne die Zuständigkeiten umzuschreiben.
Quellen
- BEREC: Michel Van Bellinghen zum Vorsitzenden für 2028 gewählt
- BEREC: Regeln und Aufgaben des Vorsitzes
- BEREC: Regulierungsrat
- BEREC: Schlussfolgerungen der 68. Sitzung des Regulierungsrats, BoR (26) 145
- BEREC: Öffentliche Konsultation zum Arbeitsprogrammentwurf 2027
- BEREC: Jährliches Arbeitsprogramm
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