Zusammenfassung

  • Die am 22. Oktober aktualisierte Charta verlangt mindestens drei Jahre Vorlauf, lokale Tests, eine Prüfung der Ersatzabdeckung und Quartalsberichte für das britische 2G-Aus.
  • Die schwierigste Inventur liegt bei Nutzern, die womöglich keine direkten Kunden der Mobilfunkanbieter sind.

Ein Aufzugsnotruf kann Kunde eines Mobilfunknetzes sein, ohne dass jemand im Aufzug weiß, welches Netz er nutzt. Genau dort wird Großbritanniens 2G-Abschaltung unbequem: Der Anbieter sieht eine SIM-Karte, die Gebäudeverwaltung sieht einen Alarmkasten, und die Person, die auf den Alarm angewiesen ist, sieht nur den Notrufknopf.

Der staatliche Leitfaden zur 2G-Abschaltung nennt medizinische Notrufanhänger sowie Aufzugs- und Feueralarme als Geräte, die auf 2G angewiesen sein können. Die am 22. Oktober aktualisierte Charta gibt den Anbietern eine genaue Abfolge vor: den Abschalttermin mindestens drei Jahre vorher veröffentlichen, lokale Abschaltversuche durchführen, betroffene Kunden mindestens drei Monate vor jedem Versuch informieren, eine zuverlässige 4G- oder 5G-Ersatzabdeckung prüfen und dem Ministerium für Wissenschaft, Innovation und Technologie vierteljährlich Kennzahlen melden.

Dann zieht die Charta eine Grenze um das eigene Versprechen. Die Verantwortung betroffener Nutzer, ihre Dienste zu erkennen und zu verwalten, gehört nicht zu den Zusagen. Die Regierung erwartet von 2G-Nutzern, die Folgen selbst zu ermitteln und ihre Verbindung zu erhalten. Der angeführte Grund ist praktisch: Mobilfunkanbieter und virtuelle Anbieter haben oft keine direkte Kundenbeziehung zu den Endnutzern.

Damit wird die Netzumstellung zum Gebäudemanagement. Ein Anbieter kann den Rechnungsempfänger anschreiben. Er weiß womöglich nicht, dass seine SIM in einem vor Jahren gekauften Aufzugsalarm steckt, von einem Dienstleister eingebaut, von einer anderen Alarmzentrale überwacht und vom Gebäudeeigentümer verwaltet wird. Mehrere Stellen haben Berührung mit dem Gerät; eine vollständige Geräteliste hat nicht zwingend jemand.

Die Charta verlangt außerdem allgemeine Hinweise zur Erkennung von 2G-Geräten und fordert Lieferanten und Kunden in der Lieferkette auf, sie zu ersetzen oder abzusichern. Wenn ein bestätigter Verbindungsausfall voraussichtlich erhebliche Folgen für lebenswichtige Dienste oder kritische Infrastruktur hat, sollen Anbieter Regierung und betroffene Branchen einbeziehen. Der Auslöser setzt voraus, dass jemand die Gefährdung bestätigt. Einen Zahlenwert für „erheblich“ nennt der Text nicht.

Auch die Abdeckungszahl hat eine Grenze. Laut Regierung erreichen die Unterzeichner rund 95 Prozent der Mobilfunkkunden. Das beschreibt die Reichweite der teilnehmenden Anbieter, zählt aber keine vernetzten Alarme, Zähler, Zahlungsterminals oder Industriesensoren. Die Charta nennt Quartalskennzahlen: verbleibende 2G-IoT-Geräte, Kunden, Anrufe, Daten, Roaming und Orte ohne entsprechende 4G- oder 5G-Abdeckung. Sie verlangt Berichte an die Regierung, sagt aber nicht, dass diese veröffentlicht werden.

Der offizielle Zeitplan führt unterschiedliche Termine auf: EE beginnt die landesweite Abschaltung im Mai 2029, VodafoneThree plant sie für Frühjahr 2030, VMO2 startet im Sommer 2029. Jeder Anbieter läuft nach einer eigenen Uhr. Für Gerätebetreiber bedeutet die Schlagzeile „Großbritanniens 2G-Aus“ mehrere Zeitpläne und örtliche Tests.

Der blinde Fleck liegt zwischen dem Mobilfunkkonto und dem tatsächlichen Eigentümer eines Geräts. Eine öffentliche Liste betroffener Branchen, vergleichbare Kennzahlen und ein klarer Eskalationsauslöser würden Gebäudeverwaltungen, Pflegediensten und Kommunen Zeit zur Vorbereitung geben. Die Charta hat den Meldeweg gebaut. Das Dashboard bleibt unsichtbar.

Amtliche Quellen: Charta zur 2G-Abschaltung; Vorbereitung auf die 2G-Abschaltung; Zeitplan zur Telekommunikationsmodernisierung.