Summary

  • Anupam Agrawal und Jordi Palet Martínez verfassten gemeinsam APNICs Vorschlag prop-143. Ihr Fall: Ein Kunde betreibt sein Netz weiter, verliert aber nach dem Wechsel des Zugangsproviders die AS-Nummer, die dieser für ihn beantragt hatte.
  • Die 2022 eingeführte Regel erlaubt zwei dokumentierte Übertragungen: an ein anderes APNIC-Mitglied, das den Kunden anbindet, oder an den Kunden selbst, sobald er Mitglied von APNIC oder einem nationalen Register ist.
  • Abschnitt 10.4 der geltenden Richtlinie verlangt weiterhin, dass der tatsächliche Nutzer die ASN-Kriterien erfüllt und der beantragende Kontoinhaber die Registrierung pflegt.

Der Anschluss wechselt, das Netz bleibt sitzen

Ein Unternehmen kündigt seinen bisherigen Internetzugang. Seine Router stehen noch am selben Ort, seine Routen gehören noch demselben Netz. Nur die Rechnung soll künftig von jemand anderem kommen. Nach der früheren APNIC-Regel konnte genau das zum Problem für die AS-Nummer werden: Hatte der alte Anbieter sie für den Kunden beantragt, musste dieser sie beim Ende der Verbindung zurückgeben. Eine Einkaufsentscheidung landete als Aufgabe im Konfigurationsplan der Netztechniker. Das Netz bekam praktisch eine neue Identität verordnet, obwohl es nirgends hingezogen war. Die Nummer hatte offenbar den Vertrag gelesen; die Router nicht.

Anupam Agrawal und Jordi Palet Martínez griffen diesen Widerspruch mit prop-143 auf. In der zweiten Fassung nannten sie die Insolvenz des bisherigen Anbieters, eine direkte APNIC- oder NIR-Mitgliedschaft des Kunden und einen gewöhnlichen Providerwechsel. Bei allen Beispielen nutzt derselbe Kunde seine ASN im selben Netz weiter. Lediglich die Stelle, die verwaltungstechnisch für die Nummer einsteht, ändert sich.

Agrawals APNIC-Kandidatenprofil von 2021 beschreibt seine damalige Arbeit als Vorsitzender der India Internet Foundations: ein gemeinschaftlicher Internetknoten, Root-Server-Instanzen und Messungen des Internets. Hinzu kamen Standardisierungsarbeit und die Mitarbeit an der Überprüfung des APNIC-Politikverfahrens. Dieses Profil erklärt, warum der Abstand zwischen einem Satz in der Richtlinie und einem laufenden Netz für ihn ein Thema sein konnte. Die konkrete Position dokumentiert der gemeinsam eingereichte Vorschlag.

Ein fünfter Punkt für den Auszug

Die alte Regel ließ den Provider die Registrierung im Namen des Kunden führen. Endete die Verbindung, erhielt er die ASN zurück und hatte sie an APNIC oder das zuständige nationale Register weiterzugeben. Abschnitt 10.4 der heutigen Richtlinie behält diese Pflichten bei. Punkt fünf ergänzt eine Alternative: Dieselbe ASN kann auf ein anderes APNIC-Mitglied übertragen werden, das den Kunden nun anbindet. Wird der Kunde selbst Mitglied von APNIC oder einem nationalen Register, kann die Übertragung direkt an ihn erfolgen.

In diesem fünften Punkt steckt ein sauberer Rollenwechsel. Das laufende Netz behält seine Kennung, während ein neuer Kontoinhaber in den Registerdaten erscheint. Der eigentliche Nutzer muss die Voraussetzungen für eine ASN erfüllen. Eine dokumentierte Übertragung führt die Verantwortung weiter. Der abgewählte Provider verschwindet aus der Geschäftsbeziehung, ohne dass die Netzidentität mit ihm abwandern muss.

Das APNIC-Sekretariat hielt in seiner Folgenabschätzung fest, dass Rechenzentrums- und Hostingmitglieder zunehmend mehrere ASNs für Kunden beantragten. Es erwähnte einen möglichen Anreiz, solche Nummern gegen Entgelt bereitzustellen. Die Beobachtung verschärfte die Frage nach Nutzer und Kontoinhaber. APNIC rechnete für den Vorschlag mit keinem Systemumbau. Das entscheidende Werkzeug war ein präziser zusätzlicher Satz.

Der Ernstfall heißt Kündigung

Beim APNIC 53 erreichte der Vorschlag am 2. März 2022 Konsens. Der Exekutivrat billigte ihn am 11. April; am 8. August erschien die neue Richtlinienfassung. Der APNIC-Jahresbericht 2022 führt prop-143 als umgesetzt. Die Übertragungswege stehen weiterhin in Abschnitt 10.4.

Ob eine Nummer mit ihrem Netz reisen kann, entscheidet sich nicht im hübschen Schaubild über Portabilität. Es entscheidet sich am Tag, an dem der alte Anschluss endet. Agrawal und Palet Martínez haben für genau diesen Tag einen registrierbaren Weg geschaffen.

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