Summary
- Anne Lord erläuterte bei APNIC 14 einen Vorschlag, der LIRs IPv4-Unterzuteilungen an nachgelagerte ISPs erlaubte. Diese ISPs durften ihren eigenen Kunden Adressen zuweisen.
- Die Blöcke mussten als
ALLOCATED NON-PORTABLEregistriert und beim Ende der Verbindung zum LIR zurückgegeben werden. Eine weitere Unterzuteilung war ausgeschlossen.
Der APNIC-Vorschlag vom 22. August 2002 beginnt mit einem Widerspruch zwischen Regel und Geschäft. LIRs durften ihren Kunden Adressen zuweisen, aber keine Zuteilungen an Kunden vornehmen, die selbst ISP waren. Genau das geschah bereits. Im alten Whois konnte das Feld status fehlen; nach dem Softwarewechsel wurden Feld und zulässige Werte verbindlich. Der Eintrag verlangte nun eine ehrliche Beschreibung der Delegation.
Lord brachte die Lösung in die Adresspolitik-Sitzung von APNIC 14. Ein LIR konnte an seinen ISP-Kunden unterzuteilen. Der Kunde durfte Endnutzern Adressen zuweisen, jedoch keinen weiteren ISP mit einer Unterzuteilung ausstatten. Beim Ende des Dienstverhältnisses fiel der Block an den LIR zurück. Wer portablen Adressraum benötigte, musste ihn bei APNIC oder einem NIR beantragen. Die Regel gab einem Betreiber Handlungsspielraum und band dessen Nummern zugleich an den Lieferanten.
Die Einwände betrafen Missbrauch, Gebühren und die Nutzung knapper Adressen. Die Sitzung hielt den LIR für Aggregation und Registrierung verantwortlich. Zuteilungen oberhalb seines Zuweisungsfensters sollten APNIC zur zweiten Prüfung vorgelegt werden. Bei späteren Anträgen auf zusätzlichen Raum galt weiter die Auslastungsgrenze von 80 Prozent; APNIC konnte Einträge innerhalb der Unterzuteilungen und Belege prüfen. Eine rekursive Kette lehnte die Runde wegen Verwaltungs- und Registrierungskosten ab.
Der Vorsitzende stellte Konsens bei wenigen Gegenstimmen fest. Die Mitgliederversammlung bestätigte die Empfehlung und verlangte Hilfen zur Größenprüfung. Laut APNIC-Jahresbericht 2002 wurde eine bereits gelebte Praxis formal anerkannt. Eine APNIC-Statuspräsentation nennt den 1. Dezember 2002 als Umsetzungstermin. Im Vorschlag steht APNIC als Einreicher; Lord stellte ihn vor, Mitglieder billigten ihn und das Sekretariat setzte ihn um.
Damit wurde ein bisher unscharfer Vorgang prüfbar. Ob zurückgegebene Blöcke in der Praxis stets sauber neu vergeben wurden, zeigen diese Beschlüsse nicht. Dafür bräuchte es datierte Rückgabe- und Neuregistrierungsvorgänge. Die politische Konstruktion ist dennoch klar: Der Kunde konnte ein Netz betreiben, der LIR behielt die entscheidende Kontrolle am Ende der Geschäftsbeziehung.
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