Zusammenfassung

  • Andy Linton und Terry Manderson schlugen 2009 mit APNIC prop-073 vor, bestehende IPv4-Zuteilungen als Nachweis für den ersten IPv6-Block eines Mitglieds zu nutzen. Ein kurzer Antrag im vorhandenen Online-System blieb erforderlich.
  • Bei einer IPv4-Allocation kam ein IPv6-/32 infrage, bei einer IPv4-Assignment ein /48. Ob und wann geeignete Präfixe vorab reserviert wurden, entschied das APNIC-Sekretariat.
  • APNIC setzte die Regel am 10. Februar 2010 um. In einer Rückschau von 2018 nannte APNIC fast 7.000 begünstigte Mitglieder bei sich und den nationalen Registern; die vergebenen Adressen entsprachen zusammen 104 /32-Blöcken.

Der Antrag lag längst in der Akte

Wer schon einmal denselben Sachverhalt zweimal beim selben Amt belegen musste, versteht Andy Lintons Einwand sofort. Auf der APNIC-28-Sitzung im August 2009 ging es um den ersten IPv6-Block für Mitglieder mit IPv4-Ressourcen. Die Registry hatte deren Bedarf beim früheren Vorgang bereits geprüft und das Ergebnis gespeichert. „Was schon in der Datenbank steht, ist die Begründung. Sie haben sie bereits geliefert“, sagte Linton im Saal. Der Satz war zugleich eine Gebrauchsanweisung für die eigene Datenbank.

Zusammen mit Terry Manderson formulierte er daraus prop-073. Der Text griff zwei vertraute Kategorien auf: Wer eine IPv4-Allocation hielt, konnte einen anfänglichen IPv6-/32-Block erhalten; bei einer IPv4-Assignment war es ein /48. Eine Allocation ist für die weitere Zuteilung an nachgelagerte Netze gedacht, eine Assignment für den eigenen Bedarf. Linton wehrte sich in der Diskussion gegen eine zusätzliche Schublade namens „endsite“. Für eine einfachere Regel musste APNIC das Ablagesystem nicht erst komplizierter machen.

Ein berechtigtes Mitglied sollte den IPv6-Block mit einem einfachen Schritt in den bestehenden Online-Systemen anfordern. Das Sekretariat durfte passende Präfixe für einen Teil oder alle Berechtigten vormerken und den Zeitplan selbst wählen. Die Reservierung bereitete den Vorgang vor; den Antrag stellte das Mitglied. Der Netzbetreiber blieb damit derjenige, der über die praktische Einführung von IPv6 entschied.

Auch die Gebührenfrage stand im Entwurf. Nach der damaligen APNIC-Gebührenordnung sollte der zusätzliche IPv6-Block den jährlichen Adressbeitrag eines bestehenden Mitglieds nicht erhöhen. Die Autoren schätzten, dass rund 1.300 APNIC-Mitglieder noch keine IPv6-Allocation hatten. Selbst wenn alle einen /32 beantragten, läge der gesamte Bedarf in der Größenordnung eines /22 bis /21 des IPv6-Raums; /48-Assignments würden ihn weiter verringern. Die Rechnung von 2009 diente der Größenprüfung des Vorschlags.

Aus einem Sitzungsprotokoll wird ein Verfahren

Die APNIC-Chronik verzeichnet Konsens im Policy SIG am 27. August 2009 und bei der Mitgliederversammlung am Folgetag. Der Exekutivrat billigte die Regel im November. Das Protokoll von APNIC 29 nennt den 10. Februar 2010 als Umsetzungstermin. Lintons knappe Bemerkung wurde Teil des täglichen Betriebs.

In einer Rückschau von 2018 berichtete APNIC von fast 7.000 begünstigten Mitgliedern aus dem APNIC-Bereich und nationalen Internetregistern. Das zugeteilte Volumen entsprach 104 /32-Blöcken. Diese Zahl zeigt, wie häufig der Zugang zu Adressen erleichtert wurde. Für den tatsächlichen IPv6-Betrieb sind zusätzlich Routenankündigungen und Verkehrsdaten aufschlussreich. Der Schalter wurde leichter erreichbar; die Technik im eigenen Netz baut weiterhin der Betreiber.

Der Weg stand auch nicht jedem offen: Historische Ressourcenhalter waren ausgenommen, und nationale Internetregister konnten selbst über eine Übernahme entscheiden. Innerhalb dieses Rahmens war die Wirkung deutlich. Ein ordentlich geführtes Register kann seinen Mitgliedern Arbeit ersparen, wenn seine Betreiber es tatsächlich lesen.

Primärquellen