Zusammenfassung

  • Als ALAC-Liaison zum GNSO Council übermittelte Alan Greenberg den Beschluss des Ausschusses, ICANNs Mitarbeitende um einen Issues Report zu Domain Tasting zu bitten. Den Beschluss fasste das ALAC, nicht Greenberg allein.
  • Der Bericht eröffnete eine formelle Prüfung. Mitarbeitende, GNSO, öffentliche Kommentierende und das ICANN Board trafen danach getrennte Entscheidungen. Die Anfrage war weder eine Politik noch ein Mandat der weltweiten Nutzerschaft.

Eine E-Mail und ihre klare Grenze

„Das At-Large Advisory Committee bittet die Mitarbeitenden von ICANN, einen Issues Report zu Domain Tasting vorzubereiten.“ So begann Alan Greenbergs Nachricht an den GNSO Council vom 8. Mai 2007. Er ergänzte, dass der Council noch nicht handeln müsse. Erst nach Eingang des Berichts solle er entscheiden, ob ein Policy Development Process beginnen soll.

Diese Klarstellung macht die Rollen sichtbar. Greenberg verkündete keine Regel und beanspruchte keine Abstimmung im Namen der Internetnutzer. Er übermittelte einen Beschluss des ALAC, des beratenden Ausschusses der At-Large-Community, an das zuständige Gremium. Die ICANN-Bylaws sahen die Möglichkeit vor, einen Issues Report anzufordern. Laut GNSO-Mitteilung war es das erste Mal, dass ein ICANN-Advisory Committee diesen Weg nutzte. Das Verfahren beruhte auf einer institutionellen Befugnis, der Antrag kam vom ALAC, und Greenberg handelte als dessen Liaison.

Die Dokumente weichen beim Datum um einen Tag voneinander ab. Mitteilung und archivierte E-Mail tragen den 8. Mai; der Issues Report aus dem Juni nennt den 9. Mai. Die E-Mail ist auf 23:46 Uhr am 8. Mai bei UTC−4 datiert, in UTC war bereits der 9. Mai. Das passt zur Abweichung, auch wenn der Bericht seine Datumsbasis nicht erläutert.

Fünf Tage, um einen Namen zu testen

Die Add Grace Period (AGP) erlaubte es üblicherweise, bestimmte Registrierungen neuer generischer Domains innerhalb der ersten fünf Kalendertage rückgängig zu machen und die Gebühr gutgeschrieben zu bekommen. Sie sollte auch versehentliche Registrierungen korrigierbar machen. Beim Domain Tasting wurde dasselbe Zeitfenster für einen Ertragstest genutzt: Eine große Zahl von Namen wurde registriert, um Zugriffe und mögliche Einnahmen aus Pay-per-Click-Werbung zu prüfen. Wenig rentable Namen konnten gelöscht werden, bevor die reguläre Gebühr anfiel.

Das Problem lautete nicht, dass jede Löschung missbräuchlich war. Kostenlose Tests in großer Zahl konnten Aufwände auf Registries, Nutzer und das Namenssystem verlagern; zugleich blieb die Korrekturfunktion für legitime Fälle nützlich. Der angeforderte Bericht sollte die Fakten und Handlungsoptionen ordnen. Er bewies weder, dass jede AGP-Löschung einen Missbrauch darstellte, noch schrieb er eine einzelne Lösung vor.

Ein Prüfbericht entscheidet noch nichts

Greenbergs E-Mail trennte die Bitte um Untersuchung von der späteren politischen Entscheidung. ICANNs Mitarbeitende erstellten den Bericht. Der GNSO Council setzte eine kleine Ad-hoc-Gruppe zur Faktenprüfung ein, vertagte am 11. Oktober 2007 die Entscheidung über ein PDP und leitete den Prozess schließlich am 31. Oktober ein. Die Anfrage führte das Thema in ein nachvollziehbares Verfahren, zwang den Council aber nicht zu einem sofortigen Schritt.

Die folgenden Entscheidungen verteilten sich auf mehrere Stellen. Der Abschlussbericht der Mitarbeitenden vom 4. April 2008 bündelte öffentliche Kommentare und unterschiedliche Positionen. Am 17. April empfahl der GNSO Council, Rückerstattungen während der AGP oberhalb bestimmter Schwellen zu begrenzen und die Umsetzung zu beobachten. Am 26. Juni übernahm das ICANN Board die Empfehlung und beauftragte die Mitarbeitenden mit der Umsetzung nach weiteren Kommentierungs- und Benachrichtigungsfristen.

Noch vor der Konsensrichtlinie griff ein anderes Instrument. Der Haushalt für das Geschäftsjahr 2009 sah eine Transaktionsgebühr von 0,20 US-Dollar für bestimmte AGP-Löschungen oberhalb eines Schwellenwerts vor. ICANN berichtete später, dass die Zahl der AGP-Löschungen von rund 17,6 Millionen im Juni 2008 auf 2,8 Millionen im Juli sank. Dieser Rückgang wurde nach der vorläufigen Haushaltsmaßnahme beobachtet. Er belegt weder, dass die spätere AGP-Limits-Policy bereits umgesetzt war, noch dass Greenbergs E-Mail allein die Veränderung ausgelöst hatte.

Was eine Liaison bewirken kann

Eine Liaison macht die Entscheidung einer Institution für eine andere bearbeitbar: Wer hat entschieden, was wird beantragt, welche Regel ermöglicht den Schritt und welche Entscheidung bleibt dem Empfänger vorbehalten? So kann eine Frage auf die Tagesordnung gelangen, eine Untersuchung beginnen und eine Antwort aktenkundig werden. Das ist Einfluss auf den Ablauf, aber weder Weisungsrecht noch alleinige Urheberschaft der Politik oder ein Wahlmandat aller Betroffenen.

Die Aussage, Greenberg habe „die Politik durchgesetzt“, würde die Arbeit der später beteiligten Gremien ausblenden. Ihn als bloßen E-Mail-Boten zu beschreiben, unterschlüge wiederum, dass seine Liaison-Funktion die Entscheidung des ALAC mit dem GNSO-Verfahren verband. Die belegbare Lesart hält beides fest: Das ALAC beantragte den Bericht, Greenberg übermittelte den Beschluss, der GNSO Council entschied über den nächsten Verfahrensschritt, und das Board traf die abschließende institutionelle Entscheidung.

Der Vorgang zeigt, wie beratender Einfluss präziser bewertet werden kann. Beteiligung ist wirksam, wenn sie beeinflusst, welche Frage untersucht und welche Evidenz herangezogen wird. Zugang zum Verfahren begründet aber kein Mandat, für alle Nutzer zu sprechen. Ebenso wenig gehört ein kollektives Ergebnis automatisch der sichtbarsten vermittelnden Person. Greenbergs nachweisbarer Beitrag ist begrenzt und konkret: Er brachte den ALAC-Antrag in die Akten des GNSO; die späteren Entscheidungen blieben den jeweils zuständigen Stellen zugeordnet.

Quellen