Zusammenfassung
- AIB ist von 65 MW Netzlast ohne Kundenmietvertrag zu einer bindenden Vereinbarung mit Nebius über 50 MW kritische IT-Kapazität übergegangen. Der Vertrag ist keine Baufinanzierung.
- Im Modell vom 1. Oktober sind 560 Millionen US-Dollar Baukredit und 140 Millionen Vorzugskapital illustrative, noch nicht arrangierte Beträge. Vorauszahlung und Treuhand-Freigabebedingungen sind nicht offengelegt.
Die 1,32 Milliarden US-Dollar sind ein geschätzter Vertragswert, kein Finanzierungsnachweis. AIB Data Centers teilte am 30. September mit, dass eine hundertprozentige Tochtergesellschaft mit Nebius Inc. einen verbindlichen Colocation-Vertrag über 50 MW kritische IT-Kapazität an einem nicht näher benannten Standort im Südosten der USA geschlossen habe. Die Präsentation vom 1. Oktober beziffert die anfängliche Laufzeit von zwölf Jahren mit 1,32 Milliarden US-Dollar.
Damit hat sich der Stand seit dem 1. September geändert: Damals verfügte AIB über einen 15-jährigen Stromliefervertrag für 65 MW Netzlast, aber keinen unterschriebenen Mietvertrag mit einem KI-Kunden. Die neue Vereinbarung belegt Nachfrage, nicht fertige Gebäude, abgeschlossene Finanzierung oder vereinnahmte Miete.
AIBs indikatives Modell für einen Bau von rund 800 Millionen US-Dollar setzt 560 Millionen Baukredit, 140 Millionen Vorzugskapital und 100 Millionen Eigenkapital an; Vorauszahlungen des Kunden sollen den Stammkapitalanteil finanzieren. Das Unternehmen sagt ausdrücklich, Kredit und Vorzugskapital seien noch nicht arrangiert, die Beträge keine Prognose und die endgültige Struktur veränderlich. Zusätzliches Projekteigenkapital bleibt möglich.
Die Vorauszahlung ist nicht beziffert. AIB erwartet, dass sie zusammen mit Kredit und Vorzugskapital einen erheblichen Teil der Anfangskosten deckt, legt aber weder Betrag noch Freigabekriterien des Treuhandkontos offen. Der Gesamtvertrag ist nicht öffentlich; aus dem Hinweis auf eine Nebius-Garantie lässt sich deren Umfang nicht ableiten.
Zwei Hallen mit je 25 MW sollen ungefähr im zehnten und vierzehnten Monat nach dem geplanten Stromversorgungsstart am 1. Oktober folgen. Miete fällt je Halle an; die zwölfjährige Anfangslaufzeit beginnt mit Übergabe der ersten Halle. Das sind Ziele, keine erreichten Meilensteine. Entscheidend sind nun Finanzierungsverträge, Treuhandbedingungen, Genehmigungen, Baufortschritt und tatsächlicher Mieteingang. Der Vertrag stärkt die kommerzielle Basis; die Finanzierungshürde bleibt offen.
Quellen: AIB-Mitteilung; AIB-Präsentation.
Einreichungen und Vorperiodenkontext: Form 8-K vom 30. September; Form 8-K vom 1. Oktober; Form 10-Q für das Quartal bis 30. Juni.
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