Zusammenfassung

  • Das britisch-australische Forum erörterte, unnötige Doppelprüfungen globaler kritischer Dienstleister abzubauen; das nächste Treffen ist für 2027 vorgesehen.
  • Ein Memorandum zwischen britischen und europäischen Aufsehern regelt bereits Koordination und Informationsaustausch. Die Australien-Erklärung nennt kein entsprechendes Abkommen.

Ein Cloud- oder Zahlungsdienst kann kritische Abläufe von Banken in mehreren Ländern zugleich tragen. Fällt er aus, brauchen Aufseher Antworten auf dieselben Fragen: Welche Leistung ist betroffen, welche Institute hängen daran und wer kann eingreifen? Ohne gemeinsame Zuordnung fordern Behörden dieselben Nachweise mehrfach an, bevor sie den Vorfall gemeinsam einordnen.

Darüber sprachen die Teilnehmer des zweiten gemeinsamen Finanzregulierungsforums von Großbritannien und Australien am 27. Oktober. Vertreten waren beide Finanzministerien sowie Bank of England, FCA, ASIC, RBA und APRA. Die am 29. Oktober veröffentlichte Erklärung hält fest, dass vergleichbare Regelwerke wirksame Aufsicht ermöglichen und unnötige Doppelarbeit für globale Anbieter senken könnten. Die Behörden wollen bilateral sowie über G20 und Financial Stability Board weiterarbeiten und 2027 erneut zusammenkommen.

Das britische Modell beaufsichtigt ausgewiesene kritische Drittanbieter direkt. HM Treasury entscheidet über die Einstufung. Bank of England, PRA und FCA können für deren systemische Leistungen Regeln setzen, Informationen verlangen und Anforderungen durchsetzen. Die Aufsicht über die ersten vier benannten Anbieter begann am 13. Juli 2026.

Australien setzt an einer anderen Stelle an. Nach APRA-Standard CPS 230 müssen beaufsichtigte Unternehmen ihre Dienstleisterbeziehungen steuern, ein Verzeichnis wesentlicher Dienstleister führen und dieses jährlich an APRA melden. Die RBA überwacht daneben einschlägige systemisch wichtige Zahlungssysteme und Finanzmarktinfrastrukturen. Beide Regelwerke verteilen Verantwortung also nicht deckungsgleich.

Die Abhängigkeit ist erheblich. Der RBA-Finanzstabilitätsbericht vom März 2026 beziffert die Zahl bei einigen der größten australischen beaufsichtigten Institute auf rund 150 Anbieter, die kritische Abläufe stützen. Viele Anbieter bedienen mehrere Institute oder die gesamte Branche; viele sitzen im Ausland und außerhalb des australischen Aufsichtsbereichs. Die RBA zählt keine Doppelprüfungen und beziffert keine Anbieterlast. Sie zeigt, warum ein nationales Verzeichnis die grenzüberschreitende Abhängigkeit nicht allein abbildet.

Ein konkreter Vergleich liegt seit Januar vor: Britische Aufseher und die Europäischen Aufsichtsbehörden unterschrieben ein Memorandum zu kritischen Drittanbietern und DORA. Laut Bank of England schafft es einen Rahmen für Koordination und Informationsaustausch, auch bei Stromausfällen oder Cyberangriffen, und soll Doppelarbeit verringern. Die gemeinsame Erklärung mit Australien nennt dagegen weder gemeinsame Datenfelder noch einen Meldeweg, eine federführende Behörde oder einen Liefertermin.

Die fehlende Information ist ein öffentlicher Arbeitsplan, der gemeinsame Anbieter- und Leistungsdaten, Ereigniswege, Zuständigkeiten und Fristen festlegt; seine Veröffentlichung würde den Vergleich ändern. Bis dahin gibt es eine Richtung und ein weiteres Forum 2027, aber noch keine gemeinsame operative Aufsicht. Ein Kalendereintrag bringt die Entscheider an einen Tisch. Zwei Anbieterregister führt er nicht zusammen.

Quellen