• SECI und HyperVault haben für das Rechenzentrumsprogramm in Telangana ein MoU zur Erzeugung erneuerbarer Energie für die Eigenversorgung sowie zu Flächen und Stromübertragung unterzeichnet
  • Der Campus von HyperVault in Hyderabad soll schrittweise bis zu 1 GW erreichen, doch die Stromvereinbarung nennt bislang weder eine Leistung in Megawatt noch einen Termin für die elektrische Inbetriebnahme

Der Sachverhalt

Solar Energy Corporation of India und HyperVault AI Rechenzentrum haben eine am 14. September bekannt gegebene Absichtserklärung unterzeichnet, um Projekte zur Erzeugung erneuerbarer Energie für die Eigenversorgung der geplanten Rechenzentren von HyperVault in Telangana zu prüfen. Zu den Arbeiten gehören die Ermittlung geeigneter Flächen und die Prüfung der Anbindung an das Übertragungsnetz.

HyperVault ist eine Tochtergesellschaft von Tata Consultancy Services. TCS teilte am 5. September mit, in Hyderabad eine Fläche von rund 264 Acres für einen Rechenzentrumscampus gesichert zu haben, der schrittweise bis zu 1 GW erreichen soll. Nach Angaben des Unternehmens soll der Standort KI-Rechenbetrieb mit hoher Leistungsdichte und Flüssigkeitskühlung unterstützen. Die Absichtserklärung mit SECI nennt weder den Umfang der geplanten Erzeugung aus erneuerbaren Energien noch die Standorte der Erzeugungsanlagen oder den Zeitpunkt, zu dem erstmals Strom an den Campus geliefert würde.

Die Einordnung

Beim Projekt von HyperVault in Hyderabad laufen nun zwei Stränge parallel: das Gelände für den Campus und die ersten Arbeiten an seiner Stromversorgung. Bei dieser Größenordnung müssen die jeweiligen Zeitpläne zusammenpassen. Eine Rechenzentrumshalle kann nicht allein wegen der Fertigstellung des Gebäudes in Betrieb gehen, wenn die für ihre Versorgung erforderliche Stromerzeugung und -übertragung noch organisiert werden.

Das MoU lässt die wichtigsten Zahlen offen. SECI und HyperVault haben nicht angegeben, wie viele Megawatt die erste Phase benötigen wird, wo die Projekte für erneuerbare Energien entstehen würden oder wann Übertragungskapazität verfügbar sein könnte. Diese Angaben werden bestimmen, ob die ersten Rechenzentrumshallen und ihre Stromversorgung ungefähr gleichzeitig bereitstehen. Für die BTW-Leserschaft ist das nächste wichtige Dokument eine verbindliche Stromversorgungsvereinbarung, die an eine bestimmte Phase des Campus geknüpft ist.

Damit würde aus dem übergeordneten 1-GW-Plan ein konkreter Kapazitätswert, der sich bis zur elektrischen Inbetriebnahme tatsächlich nachverfolgen lässt.

Worauf zu achten ist

Achten sollte man auf eine Vereinbarung, die die Kapazität der erneuerbaren Erzeugung, die Projektstandorte, die Übertragungsregelungen und die damit zu versorgende Ausbauphase des Rechenzentrums nennt. Ein an diese Phase geknüpfter Termin für die elektrische Inbetriebnahme wäre der klarste Beleg dafür, dass sich das Stromversorgungsprogramm in Richtung nutzbarer Kapazität bewegt.