Summary

  • Der GAO prüfte schriftliche Richtlinien und Verfahren in fünf ausgewählten Bundesprogrammen anhand von neun Anforderungen oder bewährten Praktiken für Vergabeaufsicht und Betrugsprävention. Das FCC-Programm für Schulen und Bibliotheken, E-Rate, hatte alle neun dokumentiert.
  • Die Regional Clean Hydrogen Hubs des Energieministeriums erfüllten vier Praktiken vollständig, das Risikoprofil nur teilweise und vier weitere nicht: programmspezifische Betrugsrisikoanalyse, Gegenstrategie, Zusammenarbeit mit Beteiligten und risikoorientierte Überwachung.
  • Fünf Empfehlungen des GAO an das Energieministerium zu diesen Lücken stehen auf der offiziellen Produktseite noch offen. Schriftliche Verfahren können den Gestaltungsbefund beheben; ob sie Entscheidungen geprägt haben, zeigen erst spätere Vollzugsakten.

Zwei Aktenordner auf demselben Tisch

Der GAO-Bericht stellte eine nüchterne Frage: Wenn der Bund Verträge, Zuschüsse oder Darlehen vergibt, stehen die Regeln zur Erkennung von Betrugsrisiken, zur Reaktion und zur Kontrolle der Reaktion tatsächlich im Handbuch des Programms? Fünf ausgewählte Programme wurden mit neun Anforderungen und führenden Praktiken verglichen. Ihre Behörden erhielten aus den Gesetzen zu Infrastruktur, Klima und Halbleitern rund 227 Milliarden Dollar für einschlägige Programme. Diese Summe beschreibt die Finanzierungsumgebung, keine festgestellten Schäden.

In der Tabelle ist die Spalte von E-Rate, dem Universal Service Program for Schools and Libraries der FCC, durchgehend ausgefüllt. Bei den Regional Clean Hydrogen Hubs, H2Hubs, sind vier Praktiken vollständig erfüllt, das Behörden- und Programmrisikoprofil teilweise, vier nicht erfüllt. Hinter diesen vier Feldern steckt ein Arbeitsablauf: die eigenen Risiken der Wasserstoffförderung regelmäßig untersuchen, eine Antwort festlegen, mit Partnern Warnzeichen austauschen und überprüfen, ob die Maßnahmen wirken.

GAO untersuchte die Ausgestaltung dokumentierter Regeln. Der Unterschied zwischen E-Rate und H2Hubs liegt in den nachweisbaren Verfahrensschritten. Eine vollständige Akte hat trotzdem praktischen Wert. Sie erlaubt, bei einer konkreten Bewilligung zu fragen, welche Prüfung vorgesehen war, wer sie übernehmen sollte und warum ein Alarm übergangen wurde. Fehlt bereits die programmspezifische Risikoanalyse, muss die nächste Person diese Landkarte aus verstreuten Erinnerungen zusammensetzen.

Die fehlenden Schritte hängen zusammen

Eine allgemeine Antibetrugsrichtlinie des Ministeriums passt in jeden Flur. H2Hubs braucht eine für den eigenen Förderweg: Auswahl von Konsortien, Nachweise für Meilensteine, Kostenbelege, Bestätigung durch Dritte und die Stellen, an denen ein falsches Dokument Geld freigibt. Der GAO fand keine Verfahren für regelmäßige, auf H2Hubs zugeschnittene Betrugsrisikoanalysen. Das zugehörige Risikoprofil erfüllte seine Praxis nur teilweise.

Auch die drei anschließenden Schritte waren nicht vollständig beschrieben: eine Strategie zur Antwort auf erkannte Risiken, ein Prozess zum Austausch mit Beteiligten und ein Verfahren zur risikobasierten Überwachung des gesamten Betrugsrisikomanagements. Das sind keine zufällig fehlenden Anhänge. Ohne spezifische Analyse lässt sich eine Strategie kaum prüfen. Ohne Rückmeldungen von Partnern veraltet sie. Ohne Überwachung kann eine unwirksame Maßnahme weiter als vorhanden im Bericht stehen.

Der Originalbericht führte zu fünf Empfehlungen an das Energieministerium: wiederkehrende Analyse, Programmrisikoprofil, Strategie, Informationsaustausch und Überwachung. Das Ministerium stimmte zu und beschrieb geplante Schritte. Auf der GAO-Produktseite stehen alle fünf noch als offen. Die nächsten Belege sind datierte Verfahren mit benannten Verantwortlichen und anschließend Akten, die ihre Anwendung zeigen.

Eine Tabelle ist kein eingefrorenes Urteil

Die drei weiteren Spalten betreffen den CHIPS for America Fund des Handelsministeriums, das Health Center Program des Gesundheitsministeriums und den Greenhouse Gas Reduction Fund der Umweltbehörde. Der letzte Fonds wurde im Juli 2025 gesetzlich aufgehoben; seine Spalte beschreibt die untersuchte frühere Kontrollgestaltung. Vier der fünf Programme hatten mindestens eine fehlende oder nur teilweise umgesetzte Praxis.

Die CHIPS-Empfehlung illustriert, wie der Status nach der Prüfung wechselt. Der GAO sah zunächst keine Dokumentation einer Prüfung, ob Rückforderungsprüfungen bei Überzahlungen sinnvoll wären. Commerce widersprach, legte später aber einen Vermerk vor: Solche Prüfungen sollten vorerst nicht eingesetzt und die Entscheidung jährlich neu betrachtet werden. Der GAO bestätigte die Dokumentation und schloss die Empfehlung als umgesetzt. Eingeführt wurde der belegte Entscheidungsweg, nicht die Rückforderungsprüfung selbst.

Das Gesundheitsministerium dokumentierte später ebenfalls ein Risikoprofil für sein Gesundheitszentrenprogramm; die zugehörige Empfehlung wurde geschlossen.

Eine Behörde kann „Integrität“ auf jeden Ordner drucken. Der GAO verlangt etwas Nützlicheres: eine überprüfbare Kette von Risiko, Antwort, Partnerinformation und Kontrolle. E-Rate hatte sie für alle neun ausgewählten Praktiken beschrieben. H2Hubs schuldet seine eigene Version.

Sources