Zusammenfassung

  • Sander Steffann, Nataliia Pohorska und Viktoriia Opanasiuk verfassten RIPE-Vorschlag 2023-03. Auslöser war die Sorge ukrainischer Ressourceninhaber vor erzwungenen Transfers.
  • Ganze IPv4- oder IPv6-Zuteilungen und AS-Nummern können für eine vereinbarte Zeit gegen gewöhnliche Transfers gesperrt werden. Nach dem Start ist die Sperre auch für den Inhaber nicht vorzeitig widerrufbar.

Ein Transferantrag trägt eine Unterschrift, und die Registry prüft die Unterlagen. Was auf dem Papier fehlt, ist der Druck, unter dem jemand unterschrieben haben könnte. Ukrainische Netzbetreiber machten dieses Risiko bei RIPE NCC zum Thema. Dessen Vorstand erlaubte im Dezember 2022 eine vorläufige freiwillige Sperre für sechs Monate. Eine dauerhafte Regel sollte aus dem Policy-Prozess kommen. Steffann schrieb sie mit Pohorska und Opanasiuk.

Ihr Vorschlag 2023-03 gibt dem Inhaber eine ungewöhnlich harte Option: Er nennt Ressourcen und Zeitraum; RIPE NCC und Inhaber vereinbaren Beginn und Ende. Währenddessen bearbeitet die Registry gewöhnliche Transferanträge für diese Ressourcen nicht. Ein späterer Antrag des gleichen Inhabers ändert daran nichts. Das Schloss nimmt seine Pflicht ernster als den Menschen, der es bestellt hat.

Die veröffentlichte Policy RIPE-806 erfasst übertragbare IPv4- und IPv6-Ressourcen sowie AS-Nummern im RIPE-NCC-Register. Gesperrt wird jeweils eine ganze Zuteilung oder Zuweisung; der Inhaber darf auswählen. Althistorische Ressourcen und Unterzuteilungen oder Zuweisungen durch LIRs bleiben außen vor. Empfohlen sind sechs, zwölf oder vierundzwanzig Monate. Laut Serviceanleitung beginnt die Sperre mit der Genehmigung, lässt sich während der Laufzeit nicht zurücknehmen und endet ohne neuen Antrag automatisch.

Der Vorschlag wurde am 20. Oktober 2023 angenommen und am 3. Januar 2024 umgesetzt. Für Fusionen, Übernahmen und bindendes Recht gelten andere Verfahren. Steffanns Regel ist gerade deshalb brauchbar, weil sie der Registry eine begrenzte, überprüfbare Aufgabe gibt: Die frühere freiwillige Weisung gegen den späteren gewöhnlichen Transferantrag durchsetzen.