Summary

  • Revision 15 des RATS-Entwurfs beschreibt sieben beschreibbare Einstellungen, die den Attestierungsstrom eines Netzgeräts prägen.
  • Fehlt eine vorgeschriebene Meldung oder ein Herzschlag, muss der Prüfer frische Belege einholen, bevor er spätere Bewertungen als aktuell behandelt.

Die Alarmanlage meldet zuverlässig. Nur hat jemand den Bewegungsmelder auf die Wand gerichtet. Bei der laufenden Geräteattestierung ist diese Frage ebenso handfest: Ein TPM kann jeden Beleg signieren, während die Konfiguration bestimmt, welche PCR-Werte gemessen und in welchem Takt sie geliefert werden. Revision 15 des IETF-Entwurfs holt die Stellschrauben aus dem Maschinenraum.

Sieben Knoten des YANG-Modells sind beschreibbar. Dazu gehören die Bündelungsfrist für Messereignisse, Signaturverfahren für TPM 1.2 und 2.0, der TPM-2.0-Herzschlag, der Zertifikatsname zur Abonnement-AIK und die abonnierbaren PCR-Indizes beider TPM-Versionen. Die Bündelungsfrist beträgt standardmäßig fünf Sekunden. Der Herzschlag liefert innerhalb des eingestellten Intervalls einen neuen TPM-2.0-Beleg, auch wenn die ausgewählten PCRs unverändert geblieben sind. Wer diese Werte festlegt, bestimmt den Ausschnitt und das Tempo des Belegstroms.

Der neue Abschnitt 8.3 benennt die Folgen unbefugter Änderungen: verfügbare Evidence, Liefergeschwindigkeit, Schlüssel und Algorithmen können sich ändern. Auch das Lesen ist sensibel. Meldungen können Messprotokolle, PCR-Werte und Informationen über Hard- und Software preisgeben. Schreibrechte sollen bei befugten Administratoren liegen, Lese- und Abonnementrechte bei befugten Prüfern und Verbrauchern. RFC 8341 beschreibt das Zugriffsmodell, RFC 9907 die YANG-Sicherheitsprüfung.

Abschnitt 8.4 behandelt die Lücke zwischen zwei Meldungen. Bleibt ein erforderlicher Herzschlag aus, braucht der Prüfer neue Evidence für einen aktuellen Befund. Dauerabonnements verbrauchen TPM-Zeit, Speicher, Rechenleistung und Netzkapazität. Viele wiederholte Messereignisse treiben diesen Aufwand hoch.

Revision 14 hielt die Sicherheitsbetrachtung noch allgemein. Laut Datatracker steht Revision 15 in der IESG-Bewertung mit AD-Nacharbeit. Die neue Frage lautet: Wer darf an der Messanlage drehen, während alle auf die Signatur schauen?