Zusammenfassung

  • Die CRTC verlängert die Frist für ein TELUS-Mobilfunkprojekt an Québecs Route 138 bis zum 3. November; für ein anderes an den Routes 204, 283 und 389 gilt nun der 29. Dezember.
  • Beide Bescheide nennen wetterbedingte Sicherheitsverzögerungen an je zwei Standorten. Die Förderbedingungen gelten weiter.

Auf der Karte genügt ein Strich. Auf einer abgelegenen Straße zählt, ob am Ende des Strichs ein Telefon Empfang hat. Am 19. Oktober hat Kanadas Telekomaufsicht zwei geförderten TELUS-Projekten neue Fertigstellungstermine gegeben. Die Anordnung für Route 138 setzt den 3. November, die Anordnung für Routes 204, 283 und 389 den 29. Dezember.

Das erste Projekt hat heute einen genehmigten Umfang von etwa 132 Kilometern förderfähiger Straße und Gebieten mit 533 Haushalten in Rivière-au-Tonnerre und Rivière-Saint-Jean. 2022 waren zunächst rund 175 Kilometer und drei Gemeinden vorgesehen. Zugangs- und Transportteile in Port-Menier wurden später gestrichen, weil sie bereits vor der Förderzusage fertig waren. Wegen Verzögerungen bei Konsultationen hatte das Projekt 2025 schon ein zusätzliches Jahr erhalten; nun rückt das für August 2026 vorgesehene Ende auf November.

Das zweite Projekt betrifft etwa 35 Kilometer förderfähiger Straßen und sieben Orte: Barrage Manic-2, Lac-Frontière, Saint-Adalbert, Saint-Marcel, Saint-Philémon, Sainte-Félicité und Sainte-Lucie-de-Beauregard. Mit dem Förderbescheid von 2022 ging zunächst eine Drei-Jahres-Erwartung bis August 2025 einher. Die Arbeitsplanung sah später Sommer 2026 vor. TELUS beantragte im April den jetzt bewilligten Termin Ende Dezember.

Die CRTC erklärt, sie habe die Begründungen samt vertraulichen Betriebsunterlagen geprüft. Wetterbedingte Sicherheitsrisiken an jeweils zwei Baustellen seien für TELUS nicht vernünftig vorhersehbar oder beherrschbar gewesen; die Projekte hätten erhebliche Fortschritte gemacht. Die neuen Termine ändern die Förderbedingungen und die Auflagen nach Abschnitt 24 des Telekommunikationsgesetzes nicht. Am Ende müssen die Ergebnisse zu den jeweils genehmigten Straßen und Orten passen.

Quellen