Zusammenfassung

  • Öffentliche FTP-Archive nutzten die Befehle USER und PASS auch für das Gastkonto anonymous; im Passwortfeld standen häufig guest oder eine E-Mail-Adresse.
  • Die E-Mail-Gewohnheit fand Eingang in MIME-Anweisungen und die FTP-URL-Regel von 1994. Welche Dateien erreichbar waren, bestimmten die Rechte des Gastkontos.

Eine offene Bibliothek mit Passwortabfrage wirkt wie ein schlechter Scherz am Eingang. Für Nutzer anonymer FTP-Archive war sie ein vertrauter Bildschirm. Der Benutzername lautete anonymous; als Passwort genügte je nach Server guest, die eigene E-Mail-Adresse oder eine andere akzeptierte Zeichenfolge. Das Eingabefeld stammte aus der Anmeldung des Protokolls. Die Bibliothek war öffentlich, aber ihre Türen zu einzelnen Räumen waren sorgfältig eingestellt.

RFC 959 von 1985 beschreibt für FTP die Befehle USER und PASS. Ein Server konnte damit ein persönliches Konto prüfen oder ein gemeinsames Gastkonto annehmen. Dessen Rechte ließen sich auf das Auflisten bestimmter Verzeichnisse und das Abholen von Dateien begrenzen. Der Leitfaden RFC 1635 aus dem Jahr 1994 weist darauf hin, dass anonyme Nutzer in der Regel keine eigenen Dateien hochladen konnten. Für die Sicherheit der Bestände zählte diese Rechtevergabe mehr als der feierliche Name des nächsten Eingabefelds.

Die damaligen Gebrauchsanweisungen zeigen, wie flexibel die Gewohnheit war. Im Anfängerleitfaden RFC 1325 von 1992 lautet das Rezept anonymous plus guest; viele Systeme nähmen sogar jede Zeichenfolge. RFC 1635 nennt auch die E-Mail-Adresse als üblichen Eintrag. Manche Archive verlangten sie ausdrücklich und ließen guest nicht gelten. Die Autoren nennen die Angabe eine Höflichkeit, damit Betreiber ungefähr wissen, wer ihren Dienst nutzt. Eine im Dokument abgedruckte Sitzung mit dem NASA-Archiv NAIC zeigt eine konkrete Aufforderung zur vollständigen E-Mail-Adresse. Das war ein Beispiel mit Datum und Server, keine allgemeine Identitätsprüfung.

Die kleine Höflichkeit wanderte in technische Beschreibungen außerhalb des FTP-Terminals. RFC 1521, die MIME-Spezifikation von 1993, beschreibt den Zugriffstyp anon-ftp für externe Nachrichteninhalte mit dem Namen anonymous und einem Passwort, das der E-Mail-Adresse des Nutzers entspricht. RFC 1738 vom Dezember 1994 legte für FTP-URLs fest, dass ein Client bei einer Passwortfrage anonymous und die Internet-E-Mail-Adresse des Nutzers übermittelt. Aus einer Gepflogenheit am Empfang wurde eine Anweisung, die Software automatisch ausführen konnte.

Das Wort „anonym“ bekommt dabei einen leichten Knick. Ein Besucher konnte seine Rückadresse nennen und trotzdem ein anonymes Konto verwenden. Der Betreiber bekam einen Anhaltspunkt über seine Gäste; die Person erhielt Zugang zu freigegebenen Dateien. Andere Archive begnügten sich mit guest. Der Umfang des Zugangs folgte dem Konto und dessen Verzeichnisrechten, nicht dem Informationswert der eingetippten Adresse.

Die FTP-Sicherheitserweiterungen RFC 2228 von 1997 zeichnen den technischen Hintergrund. Reguläre FTP-Benutzernamen und Passwörter liefen im Klartext über die Leitung. Das Dokument unterscheidet anonyme Archive vom Diebstahl geheimer persönlicher Passwörter, betont aber, dass Schutz der Daten und ihrer Unversehrtheit auch bei öffentlichem Zugriff wichtig ist. Ein freundlicher Eintrag im Passwortfeld erledigte diese Aufgaben nicht.

Das öffentliche FTP-Archiv nutzte ein bestehendes Anmeldeprotokoll für eine andere soziale Beziehung. Der Bildschirm fragte nach einem Passwort, die Gemeinschaft trug eine Visitenkarte ein, und der Server bewachte die Regale. In diesem etwas umständlichen Empfangsritual steckt eine präzise Idee von Offenheit: Fremde durften herein, doch der Betreiber bestimmte, was sie aus dem Haus tragen konnten.