Zusammenfassung

  • Ofcom ersetzt in der Ausnahmeverordnung von 2021 den Verweis auf die April-Ausgabe 2026 von IR 2030 durch den Verweis auf die Oktober-Ausgabe.
  • Ab 10. November wächst der lizenzfreie Wi-Fi-Bereich von 5925–6425 auf 5925–6585 MHz. Die zusätzlichen 160 MHz bleiben an klare Leistungsklassen gebunden.

Zwei Daten, zwei Funktionen

Eine technische Tabelle kann schon gelten, während das Recht, das auf sie verweist, noch wartet. Genau das zeigt Ofcoms jüngste 6-GHz-Änderung. Die aktualisierte Interface Requirement 2030 (IR 2030) gilt seit dem 23. Oktober. Die Wireless Telegraphy (Exemption) (Amendment) (No. 3) Regulations 2026 wurden am 27. Oktober erlassen, am 30. Oktober bekanntgegeben und treten am 10. November in Kraft.

Die juristische Änderung passt in eine Zeile: In der Verordnung von 2021 wird der Verweis „in April 2026“ durch „in October 2026“ ersetzt. Die technischen Anforderungen stehen in IR 2030; die Verordnung bestimmt, welche Ausgabe für die Lizenzbefreiung gilt. Das Datum im Verweis ist damit Teil der Zugangskontrolle, nicht bloß eine redaktionelle Aktualisierung.

Ab dem 10. November erweitert sich der von Ofcom genannte lizenzfreie Wi-Fi-Bereich von 5925–6425 MHz auf 5925–6585 MHz. Die zusätzlichen 160 MHz liegen bei 6425–6585 MHz. Ofcom erklärte diesen Abschnitt im Juli zum Wi-Fi-Vorrangbereich; 6585–7125 MHz ist der Mobilfunk-Vorrangbereich. Die Änderung setzt die erste Spur um und öffnet nicht die gesamte obere 6-GHz-Bandbreite nach denselben Regeln.

IR 2030 begrenzt Geräte mit niedriger Leistung für den Innenbereich auf 250 mW mittlere EIRP. Geräte mit sehr niedriger Leistung dürfen bis 25 mW erreichen, auch bei mobiler Nutzung im Freien. Für die mittlere Leistungsdichte gilt eine Obergrenze von 12,6 mW pro MHz. Geräte der niedrigen Leistungsklasse müssen in Gebäuden oder vergleichbar abgeschlossenen Räumen betrieben werden; Betrieb an Bord von Luftfahrzeugen ist ausgeschlossen. Höhere Leistungen im Freien und AFC-gesteuerte Nutzungen unterliegen eigenen Bedingungen.

Vier Stellungnahmen gingen bis zum 7. September auf Ofcoms Bekanntmachung vom 20. Juli ein: von der Dynamic Spectrum Alliance, der Wireless Broadband Alliance, der Associazione Italiana Internet Provider und einem Vertreter des IEEE 802 LAN/MAN Standards Committee. Ofcom zufolge unterstützten alle vier die Verordnung und das aktualisierte IR in der vorgelegten Fassung. Drei verwiesen auf Kapazitäts- oder Leistungsvorteile der zusätzlichen 160 MHz. Das ist ein klarer Befund über die eingegangenen Antworten, aber keine Marktumfrage.

Die Regeln nennen Frequenz, Leistungsklassen und Starttag. Ein konkretes konformes Gerät oder einen Netznachweis für die neuen 160 MHz nennt Ofcom noch nicht. Erst eine nach dem 10. November belegte Produktfreigabe oder ein dokumentierter Betrieb zeigt, wie viel aus der regulatorischen Erweiterung tatsächlich wird.

Quellen