Zusammenfassung
- NYSE National schlägt ein 4-kW-Teilschrankpaket mit 12.000 Dollar Anfangsgebühr und 19.000 Dollar Monatsgebühr vor; der Betriebsbeginn wird noch angekündigt.
- Maßgeblich für die Berechtigung ist die gesamte Schrankkapazität des Nutzers und seiner verbundenen Unternehmen, nicht nur die bestellende Gesellschaft.
Für ein kleines Handelsunternehmen kann der Zugang zu einem kleinen Colocation-Paket an einer größeren Unternehmensgruppe hängen. NYSE National betrachtet bei seiner vorgeschlagenen Partial Cabinet Solution nicht nur den Unterzeichner des Auftrags. Diese Abgrenzung gehört an den Anfang des Preisvergleichs.
Die Veröffentlichung im Federal Register vom 14. September beschreibt eine neue Option B mit 4 kW neben Option A mit 2 kW. Die SEC-Mitteilung vom 9. September betrifft eine Einreichung vom 26. August. Die Börse erwartet die operative Einführung spätestens am 31. Oktober und will das Datum per Kundenmitteilung bekanntgeben. Die Wirksamkeit der Einreichung belegt keinen bereits erfolgten Betriebsstart.
Mehr Leistung, gleich viele Verbindungen
Option A kostet zunächst 10.000 Dollar und anschließend 16.500 Dollar monatlich. Für B sind 12.000 Dollar zu Beginn und 19.000 Dollar pro Monat vorgesehen. Der monatliche Aufpreis beträgt 2.500 Dollar oder rund 15,2%, während sich der Leistungsrahmen verdoppelt.
Die aufgeführten Anschlusszahlen bleiben gleich: eine LCN-Verbindung, eine IP-Verbindung, zwei NMS-Netzverbindungen, zwei Glasfaser-Querverbindungen und eine der festgelegten Zeitreferenzen. Die Geschwindigkeiten richten sich nach den angebotenen Varianten. Aus dem Preis dieses Bündels pro kW lässt sich kein Stromtarif ableiten.
Auch die vollständige Zugangskostenrechnung steht damit nicht fest. Laut Mitteilung benötigen Nutzer eine Leitung aus dem Rechenzentrum in Mahwah heraus, gewöhnlich von einem Telekommunikationsanbieter. Ihr Angebot muss in den Vergleich einfließen.
Ein Kontingent für den Verbund
Nutzer und verbundene Unternehmen dürfen gleichzeitig nur ein PCS-Paket halten. Nach dem Kauf darf ihre zusammengezählte Schrankkapazität bei A höchstens 2 kW und bei B höchstens 4 kW betragen. Teil- und dedizierte Schränke zählen gleichermaßen. Die Definition der Verbundenheit erfasst gemeinsames Eigentum oder gemeinsame Kontrolle von mindestens 50%; Beziehungen und Kapazität müssen bestätigt werden.
Wenige Geräte in einer Tochtergesellschaft oder ein niedriger momentaner Stromverbrauch weisen die Berechtigung somit nicht allein nach. Zudem benötigen die beiden Optionen laut Dokument unterschiedliche Schränke. Ein berechtigter Nutzer eines dedizierten 4-kW-Schranks kann zwar wechseln; ein rein softwareseitiges Upgrade ist damit nicht zugesagt.
Das Verfahrensregister der SEC weist einen früheren Vorschlag für ein neues PCS-Paket als im Juli zurückgezogen aus. Die neue Einreichung ist eigenständig zu bewerten. Die von der Börse erwartete Handvoll zusätzlicher Nutzer ist ebenfalls eine Prognose, kein nachgewiesener Absatz.
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