Zusammenfassung

  • ICANN bezeichnet ausstehende Akkreditierungsgebühren von Netpia.com, Inc. im Schreiben vom 25. September 2026 als grundlegende und wesentliche Vertragsverletzung. Ein unzureichender RDAP-Dienst und der fehlende direkte Homepage-Link zu Offenlegungsanträgen werden getrennt als Nichtkonformität aufgeführt.
  • Öffentliche RDAP-Auskünfte und Anträge auf nicht öffentliche Daten haben verschiedene Zwecke. Ein erreichbares Antragsverfahren bedeutet keine automatische Herausgabe geschützter Angaben.
  • Die Frist zur Abhilfe endet am 16. Oktober; eine Kündigung ist im Schreiben nur als möglicher nächster Schritt bei ausbleibender Abhilfe beschrieben.

Eine Registrierungsstelle zahlt eine alte Rechnung. Damit lässt sich ein Konto ausgleichen. Ob eine Domain-Abfrage zuverlässig beantwortet wird, bleibt offen; ebenso, ob ein berechtigter Antragsteller den Weg zu nicht öffentlichen Registrierungsdaten findet. Genau diese Trennung macht den Fall Netpia.com, Inc. mit IANA-Nummer 130 zu mehr als einer Meldung über ausstehende Gebühren.

ICANNs Wortwahl setzt die Grenzen. Als grundlegende und wesentliche Verletzung des Registrar Accreditation Agreement benennt die Organisation die nicht gezahlten Akkreditierungsgebühren nach Abschnitt 3.9. Daneben erklärt sie Netpia wegen des RDAP Directory Service und eines fehlenden direkten Links von der Homepage zum Verfahren für Disclosure Requests für nicht vertragskonform. Sieben weitere Angaben zu Website und Registrierungsvertrag stehen unter „Additional Concerns“. Das ist weder ein Freibrief, diese Angaben zu ignorieren, noch eine Grundlage, alle Punkte mit der förmlichen Gebührenverletzung gleichzusetzen.

Für Nutzer ist vielmehr entscheidend, welche Nachweise die beiden Zugänge wieder belastbar machen.

Beim öffentlichen Zugang unterscheidet sich eine registrierte Adresse vom Betrieb. Netpia hat laut Schreiben rdap.ibi.net als RDAP-Basis-URL eingetragen. ICANNs SLAM-Überwachung habe jedoch zeitweise wiederholt „down“ gemeldet; in diesen Phasen scheiterten Abfragen zu von Netpia betreuten Domains. Das ist eine ICANN-Feststellung, keine eigene Verfügbarkeitsmessung von BTW. Weder Ausfalldauer noch Zahl betroffener Namen lassen sich dem Dokument entnehmen. Netpia soll stattdessen belegen, dass die Daten aller aktiven betreuten gTLD-Namen kostenlos und per öffentlicher Abfrage aktuell zugänglich sind, dass der technische Leitfaden und das Antwortprofil vom Februar 2024 umgesetzt wurden und dass ICANN einen betreuten Namen für die Überwachung erhält. Diese Profilversion ist seit August 2025 verpflichtend. Ein einzelner erfolgreicher Test widerlegt die dokumentierte Sorge nicht vollständig.

Der andere Weg betrifft Daten, die gerade nicht in offene RDAP-Antworten gehören. Abschnitt 10.1 der Registration Data Policy verlangt auf der Startseite einen direkten Link zu einem Verfahren für Offenlegungsanträge. Dort müssen erforderliches Format und Inhalt, der Rückkanal und eine erwartete Antwortzeit erläutert werden. ICANN sagt, dies habe auf Netpias Homepage gefehlt. Mit einem Link wäre der Einstieg sichtbar. Ob ein Antrag berechtigt ist, wird dadurch nicht entschieden: Die Policy verlangt Prüfung im Einzelfall und eine Antwort, bei Ablehnung mit Gründen.

Wer Auffindbarkeit mit automatischer Offenlegung verwechselt, verschiebt das Problem zulasten der Betroffenen.

ICANN fordert die Abhilfe und Unterlagen bis 16. Oktober 2026: Zahlung, RDAP-Nachweise, den Homepage-Link und weitere verlangte Korrekturen. Erst bei ausbleibender Abhilfe könne ein Verfahren zur Beendigung der Akkreditierung beginnen. Die September-Mitteilung ist selbst keine Kündigung. Ihre Chronologie enthält auch Antworten von Netpia, die ICANN für unzureichend hielt; die Behauptung vollständigen Schweigens wäre falsch.

Ein nachvollziehbarer Abhilfenachweis hätte drei Teile: Zahlungsbestätigung; zeitlich abgegrenzte RDAP-Prüfungen mit betreuten Beispieldomains, Profilstand und Fehlern; sowie einen überprüfbaren Startseitenpfad mit Antragsanforderungen und Antwortweg. Das ist ein redaktioneller Vorschlag, kein von ICANN vorgegebenes Formular. Personenbezogene Registrierungsdaten, Antragstelleridentitäten und Zugangsdaten zur Überwachung bleiben aus einer öffentlichen Fassung heraus. Erst die getrennte Prüfung erlaubt eine präzise Aussage darüber, was tatsächlich behoben wurde.

Quellen