Zusammenfassung
- Md. Rafeeun Noby Babir und Muhammad Redwanul Karim wollten Inhabern einer IPv4-Zuweisung mit Multihoming-Infrastruktur eine IPv6-Zuweisung von
/44ermöglichen und die Mindestgröße portabler Multihoming-Zuweisungen von/48auf/44heben. - Die erste Fassung wurde zurückgezogen, die zweite fand auf der APNIC 58 keinen Konsens und wurde am 26. Februar 2025 aufgegeben. Der heutige Mindestwert bleibt
/48.
Vier zusätzliche Bits lassen sich im Protokoll leicht überlesen. Bei IPv6 bedeuten sie sechzehnmal so viel Adressraum. Die zweite Fassung von prop-160 wollte diesen Spielraum an den Anfang einer portablen Zuweisung für Multihoming stellen. Babir und Karim hatten dabei die Standorte einer Organisation im Blick: Wenn ihre Adressblöcke sauber getrennt sind, bleibt das Schema auch bei neuen Verbindungen lesbar.
Nach der geltenden APNIC-Regel kann ein bereits oder künftig mehrfach angebundener Antragsteller eine portable IPv6-Zuweisung erhalten. Die Mindestgröße ist /48; darin liegen 65.536 Netze der Größe /64. Die bloße Zahl löst das Planungsproblem der Autoren nicht. Wer verschiedene Standorte, Uplinks und spätere Erweiterungen strukturieren muss, braucht stabile Grenzen. Ein /44 lässt sich zunächst in sechzehn Bereiche der Größe /48 teilen.
Der Entwurf änderte zwei Stellschrauben. Abschnitt 8.2.1 hätte einem Inhaber einer IPv4-Zuweisung mit Multihoming-Infrastruktur ein /44 zugänglich gemacht. Abschnitt 9.1.1 hätte die Mindestgröße der portablen Multihoming-Zuweisung allgemein auf /44 gesetzt. Das eine betraf die Berechtigung eines bestehenden IPv4-Inhabers, das andere die Größe des ersten Pakets. Die Autoren schrieben, dass nach der APNIC-Gebührenordnung keine zusätzliche Gebühr entstünde.
Vorher mussten sie einen anderen Text aus dem Verkehr ziehen. APNICs Folgenabschätzung bezieht sich ausdrücklich auf Version 1. Sie bemängelte den Wechsel zwischen „assignment“ und „allocation“ und eine unstimmige Behandlung von IPv4-Inhabern mit /24 und /23. Wer für eine IPv4-Allokation von /23 in Frage kommt, kann nach bestehender Regel bereits eine IPv6-Allokation von /32 erhalten, hielt das Sekretariat fest. Am 31. August 2024 zogen die Verfasser die erste Fassung zurück; am nächsten Tag erschien Version 2. Die Kritik an Version 1 gehört an diese Stelle der Chronologie.
Auch die überarbeitete Fassung erreichte am 6. September 2024 auf der APNIC 58 keinen Konsens. Am 26. Februar 2025 wurde prop-160 auf der APNIC 59 aufgegeben. Abschnitt 9.1.1 nennt weiterhin /48. APNIC Academy stellt Babir als Fachmann für Netzbetrieb und Community-Trainer vor. Sein Vorschlag machte eine alltägliche Spannung sichtbar: Ein Block kann Millionen Möglichkeiten enthalten und beim Einteilen nach Standorten trotzdem unbequem sein.
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