Zusammenfassung

  • Die Monetary Authority of Singapore will die Unabhängigkeitsprüfung auf Mutter- und Schwesterunternehmen ausweiten und dabei auf tatsächliche Managementverantwortung abstellen.
  • Der Entwurf bezieht außerdem bestimmte Familienbeziehungen und erhebliche Zahlungen ein; in einigen Konzernfällen könnte der Nominierungsausschuss die Vermutung mit einer begründeten Bewertung widerlegen.

Ein Direktor muss nicht bei der örtlichen Bank oder Versicherung angestellt sein, um deren Entscheidungen beeinflussen zu können. Eine regionale Leitungsfunktion, die Verantwortung eines nahen Angehörigen oder eine bedeutende Geschäftsbeziehung kann wichtiger sein als die juristische Grenze im Organigramm. Die Monetary Authority of Singapore (MAS) möchte diesen möglichen Einfluss deutlicher in der Unabhängigkeitsprüfung abbilden.

Die am 30. September veröffentlichte Konsultation betrifft Änderungen an fünf Regelwerken für lokal gegründete Banken, Direktversicherer, Rückversicherer und bestimmte Finanzholdinggesellschaften. Stellungnahmen sind bis zum 9. Dezember 2026 möglich. Die Änderungen sind bislang Vorschläge.

Die Prüfung folgt der Verantwortung

Die bisherigen Kriterien betreffen unter anderem Beziehungen zum Management, Geschäftsbeziehungen, bedeutende Anteilseigner und die Dauer der Board-Mitgliedschaft. MAS schlägt vor, die ersten beiden Kriterien auf verbundene Unternehmen auszudehnen, einschließlich Mutter- und Schwesterunternehmen.

Damit würde nicht automatisch jede beschäftigte Person eines internationalen Konzerns ausgeschlossen. Wer im laufenden oder in den drei vorangegangenen Geschäftsjahren bei dem lokalen Institut oder einer Tochtergesellschaft beschäftigt war, bliebe unwiderlegbar als nicht unabhängig eingestuft. Bei einer Tätigkeit im Mutter- oder Schwesterunternehmen käme es dagegen darauf an, ob die Person formale oder informelle Managementverantwortung für eine Funktion des lokalen Instituts oder seiner Tochtergesellschaften trägt.

Als Hinweise auf informelle Verantwortung nennt das Papier die Häufigkeit der Kontakte zur lokalen Geschäftsleitung und die Möglichkeit, deren Entscheidungen oder Richtlinien zu beeinflussen. Eine regionale Führungskraft könnte daher erfasst sein, wenn sie regelmäßig das lokale Geschäft mitprägt, auch ohne direkte Berichtslinie. Ein Ausschuss der Konzernzentrale, dessen Zuständigkeit das lokale Geschäft nicht umfasst, müsste dagegen nicht darunterfallen.

Für Mutter- und Schwesterunternehmen könnte der Nominierungsausschuss die Vermutung widerlegen, sofern er seine Einschätzung belegt. Die erweiterte Prüfung soll auch bestimmte Managementfunktionen naher Angehöriger berücksichtigen, wenn sie das Urteil des Direktors beeinflussen könnten.

Erhebliche Zahlungen statt jeder Transaktion

Die Überarbeitung der Geschäftsbeziehungen folgt einem ähnlichen Ansatz. Beziehungen zu verbundenen Unternehmen und nahen Angehörigen sollen berücksichtigt werden, die Vermutung aber an erhebliche Zahlungen anknüpfen, nicht an jeden gewöhnlichen Vorgang. Eine wichtige Finanzierung eines mit dem Direktor verbundenen Unternehmens kann ins Gewicht fallen; eine marktübliche Hypothek oder Bankgebühr muss nicht gleich behandelt werden.

Der Nominierungsausschuss soll die Kriterien für die Erheblichkeit festlegen. MAS nennt Betrag und Art der Zahlung, ihre Bedeutung für das Institut oder das verbundene Unternehmen, marktübliche Bedingungen sowie die Frage, ob sie einmalig oder regelmäßig erfolgt. Der Ausschuss müsste somit mehr prüfen als erklärte Interessenkonflikte und bewerten, ob eine Beziehung die Anreize des Direktors verändern kann.

Der Entwurf ist weder ein pauschales Verbot konzernverbundener Direktoren noch ein Beleg für Fehlverhalten aufgrund einer Familien- oder Geschäftsbeziehung. Er soll eine formale Verbindung von einem Einfluss unterscheiden, der unabhängiges Urteilsvermögen beeinträchtigen könnte. MAS begründet die Änderung mit einem besseren Schutz der Fähigkeit, im Interesse des Instituts zu handeln.

Noch kein geltendes Recht

Die Konsultation umfasst auch vorgeschlagene Änderungen an der Zusammensetzung von Boards und Ausschüssen. Eine Einstufung kann sich darauf auswirken, ob ein Institut die Governance-Vorgaben erfüllt. Das Papier benennt jedoch keinen konkreten Direktor und stellt keinen aktuellen Verstoß fest.

Die MAS-Konsultation und das Hintergrundpapier beschreiben noch nicht angenommene Vorschläge. Die Entwürfe der Banking Regulations und der Versicherungsregeln zeigen die mögliche Umsetzung in den bestehenden Regelwerken.