Zusammenfassung

  • Mark Elkins erklärte 2013 bei AFRINIC, dass ein Anycast-Dienst mit ungefähr vier IP-Adressen auskommen und zugleich an der üblichen Auslastungsanforderung für einen Adressblock scheitern kann.
  • Die erweiterte Regel erfasste ein IPv4-/24, ein IPv6-/48 und auf Wunsch eine ASN. AFRINIC verzeichnete die Umsetzung der Erweiterung im April 2015.

Vier Adressen sind eine gute Antwort auf die Frage, wie viel ein schlanker Dienst tatsächlich verwendet. Für einen Antrag auf ein routbares Netz waren sie lange eine schlechte Antwort. Anycast verteilt denselben Dienst auf mehrere Standorte; das Präfix muss im Netz bekannt gemacht werden, auch wenn darin kaum Adressen aktiv sind. Im Protokoll von AFRINIC-18 steht, wie Mark Elkins diesen Widerspruch 2013 als Mitautor des Vorschlags vortrug. Bei etwa vier genutzten Adressen ließ sich die Mindestauslastung nach gewöhnlichen Maßstäben kaum rechtfertigen. AFRINIC-Mitarbeiter berichteten, dass entsprechende Anträge bereits abgewiesen worden waren.

Der erste Vorstoß betraf IPv4. Die Runde wollte auch IPv6 berücksichtigen und zweifelte an einer engen Liste von Web-, autoritativen DNS- und GRX-Diensten. Elkins' Änderungsentwurf von 2014 sah ein IPv4-/24, ein IPv6-/48 und eine ASN für Anycast vor, sofern sie beantragt wird. Für spätere Anträge zählt der Anycast-Block als voll genutzt; bei der ersten Zuteilung entfällt die übliche Auslastungsprüfung. Dafür dürfen die Blöcke nicht weiter zugeteilt oder unterverteilt werden. Im WHOIS tragen sie den Status ASSIGNED ANYCAST. Die Erleichterung kam also mit einem gut sichtbaren Verwendungszweck.

Auch ein einzelnes Wort musste stimmen. Auf AFRINIC-21 diskutierten die Teilnehmer die Breite der zulässigen Dienste und formulierten die ASN als Möglichkeit statt als automatische Beigabe. Mit diesen Änderungen ging der Entwurf in die letzte Konsultation. Der Bericht von AFRINIC-22 nennt April 2015 als Umsetzungsmonat für die IPv6- und ASN-Ergänzung. In AFRINICs Ressourcenstatus-Verzeichnis erscheinen Anycast-Kennzeichnungen weiterhin bei IPv4, IPv6 und ASN. Das Präfix musste nicht mit erfundenen Geräten gefüllt werden, um im Formular einen Sinn zu ergeben.