Zusammenfassung

  • Der Antrag für eine zuweisbare Variante darf dem Antrag für die zugehörige primäre IDN-gTLD nicht vorausgehen.
  • Werden Primärstring und zuweisbare Varianten in derselben Runde beantragt, müssen sie in einem Antrag zusammengefasst werden.

Das Applicant Guidebook 2026 der ICANN erlaubt, eine neue primäre IDN zusammen mit einer oder mehreren zuweisbaren Varianten zu beantragen. Zugleich legt es die Reihenfolge fest: Ein Variantenantrag darf nicht vor dem Antrag für die primäre IDN-gTLD eingereicht werden.

Der Primärantrag ist damit der Anker der Abhängigkeit. Eine Variante kann nicht zuerst eingereicht und der Primärstring später nachgereicht werden. Werden Primärstring und zuweisbare Varianten in derselben Runde beantragt, verlangt das Guidebook einen gemeinsamen Antrag.

Die Regel betrifft zuweisbare Varianten. Ein von der RZ-LGR als gesperrt eingestufter String kann nicht beantragt werden und ist daher kein alternativer Weg um die Reihenfolge herum.

BTW empfiehlt, interne Freigaben und Einreichungsbereitschaft am Primärantrag auszurichten und anschließend zu prüfen, ob alle vorgesehenen zuweisbaren Varianten im selben Antrag enthalten sind. Das ist eine redaktionelle Handlungsempfehlung, keine zusätzliche ICANN-Vorgabe.

Quellen