Summary

  • Hernán Moguilevsky verfasste beide Fassungen von LAC-2020-10; LACNIC setzte die Regel am 27. April 2023 um.
  • Solange ein weitervergebener IPv4-Präfix in WHOIS steht, darf sein Empfänger die zugehörigen ROAs anlegen und verwalten.

Der Techniker hat den Router vor sich, die nötige Unterschrift liegt eine Organisation weiter. Im Normalbetrieb ist das lästig, bei einer Änderung unter Zeitdruck wird daraus ein echter Engpass. Hernán Moguilevsky kommt aus genau dieser Betriebswelt. Laut seiner Biografie bei LACNIC arbeitete er von 2013 bis 2019 im Netzbetrieb des argentinischen Internetknotens CABASE und danach im Netzwerkteam von PIT Chile. LAC-IX führt ihn in seiner Arbeitsgruppe für Richtlinien.

Sein Vorschlag LAC-2020-10 machte aus dem Engpass eine klare Zuständigkeitsfrage. Ein Provider weist einen IPv4-Bereich weiter zu; der Empfänger soll selbst die Route Origin Authorizations für diesen Bereich verwalten können. Die verabschiedete Regel ergänzt Abschnitt 2.3.2.13 des LACNIC-Handbuchs. Dort steht bereits, dass Zuweisungen ab /29 innerhalb von sieben Tagen im WHOIS zu erfassen sind. Solange diese Eintragung besteht, hat der Empfänger das Recht, die ROAs für den Präfix anzulegen und zu verwalten. Der Eintrag benennt damit zugleich die Person am Schreibtisch und den Grund für ihren Stift.

Ein Blick auf die Fassungen verhindert Übertreibungen. Der erste Entwurf sprach vom „exklusiven“ Recht eines Kunden und von ROA-Zertifikaten. Der zweite verwendet „Empfänger“ und regelt die ROAs selbst. Das LACNIC-Team hielt ausdrücklich fest, dass „Kunde“ und „Zertifikate“ gestrichen wurden. Im heutigen Handbuch steht die zweite Fassung. Ihr Kern ist eine überprüfbare Bedingung, keine große Geste.

Auch das Ende einer Zuweisung hat technische Folgen. Nach der Auslegung des LACNIC-Personals werden zugehörige ROAs beim Entfernen der Unterzuweisung widerrufen. Für delegierte Zertifikatsmodelle erläuterte es, warum Kindzertifikate und die Löschung synchronisiert werden müssen. Sonst bleibt eine alte Ursprungsfreigabe erhalten, obwohl ihr Empfänger längst aus dem Register verschwunden ist.

Im August 2022 ratifiziert, am 27. April 2023 umgesetzt: Moguilevskys Satz verlegte eine alltägliche Entscheidung zum registrierten Empfänger. Der Stift ist dort richtig, solange der Eintrag gilt.