Zusammenfassung

  • NAPafrica schilderte im Juni 2026 einen noch nicht abgeschlossenen Adresswechsel in Johannesburg und bat zugleich um Platz für weiteres Wachstum. Daraus lässt sich kein üblicher Migrationszeitraum für afrikanische Internetknoten ableiten.
  • AFRINIC hält bereits benachbarte Adressen für den ersten Ausbauschritt frei. Die Zusage gilt jedoch nicht unbegrenzt; eine größere Gesamtreserve beantwortet die Frage nach dem nächsten zusammenhängenden Block nicht allein.

Wer seine Adresse ändert, muss andere darüber informieren. An einem Internetknoten kann aus dieser einfachen Aufgabe eine Abstimmung zwischen vielen Unternehmen werden. Dort treffen sich ihre Netze, um Daten direkt auszutauschen. Die Anschlüsse haben Adressen; werden sie geändert, können mehrere Teams an ihren Geräten und Einstellungen arbeiten müssen.

Für die Menschen, die diese Netze nutzen, soll der Datenaustausch während einer solchen Umstellung weiter funktionieren. Für die beteiligten Teams heißt das: nicht nur eine neue Nummer eintragen, sondern Änderungen aufeinander abstimmen. Mehr Anschlussmöglichkeiten zu schaffen kann deshalb schwieriger sein, als genügend freie Adressen zu finden. Ein Betreiber kann den neuen Platz bereits haben, während andere Beteiligte noch nicht für den Wechsel bereit sind.

Wie lange so etwas dauern kann, beschrieb Andrew Owens von NAPafrica am 24. Juni 2026 bei AFRINIC-37. Die Umnummerierung des Standorts Johannesburg habe acht Jahre zuvor begonnen und sei noch immer nicht abgeschlossen. Das Sitzungsprotokoll dokumentiert seine damalige Aussage. Es erklärt weder jeden einzelnen Verzögerungsgrund noch belegt es einen achtjährigen Dienstausfall.

Owens wollte weitere Umzüge möglichst vermeiden. Johannesburg verfügte bereits über zwei /23-Blöcke und näherte sich der Auslastung eines /22. Für den Schritt zu /21 wären zwei weitere /23 nötig. Er sprach sich dafür aus, diese Erweiterung frühzeitig freizuhalten. Eine bewilligte Zuteilung war das noch nicht.

Gleiche Summe, anderer Nutzen

Man kann sich den Unterschied wie freie Plätze vorstellen: Vier einzelne Lücken bieten insgesamt ebenso viel Platz wie vier nebeneinander, sind aber nicht für denselben Zweck geeignet. Adressblöcke sind keine Grundstücke. Doch auch bei ihnen ist die Reihenfolge entscheidend, wenn aus mehreren kleinen ein zusammenhängender größerer werden soll.

Die Kürzel benennen die Größe dieser Mengen. Hinter /23 stehen 512 Adressen, hinter /21 stehen 2.048. Vier /23 haben also dieselbe Anzahl wie ein /21. Zusammenfassen lassen sie sich nur, wenn sie lückenlos aufeinanderfolgen und an der passenden Blockgrenze beginnen. Die kleinere Zahl nach dem Schrägstrich bezeichnet den größeren Bereich.

Das erklärt, warum ein Vorrat rechnerisch ausreichen kann, ohne den gesuchten Nachbarblock zu bieten. Die Angaben zählen Adressen, nicht Betreiber. Für die Teams macht es einen praktischen Unterschied, ob sie den bisherigen Bereich erweitern können oder zusätzliche Änderungen vorbereiten müssen.

AFRINIC berücksichtigt dies bereits beim ersten Wachstumsschritt. Abschnitt 11.4 des Consolidated Policy Manual sieht einen benachbarten /24 vor, damit ein Internetknoten sein Peering-Netz auf /23 erweitern kann, ohne in einen anderen Block umzuziehen.

Diese Reservierung bleibt allerdings nur bestehen, solange der dafür vorgesehene /16-Pool noch /23-Zuteilungen ermöglicht. Danach dürfen neue Anträge aus bisher für Wachstum zurückgehaltenem Raum bedient werden. Das ist ein Ausgleich zwischen bestehenden Knoten und neuen Bewerbern, keine unbegrenzte Zusage für den Nachbarn. Aus dem Regeltext folgt auch nicht, dass dieser Zustand heute schon erreicht ist.

Die Mitarbeiter berichteten bei AFRINIC-37, dass manche Knoten inzwischen über den vorgesehenen /23-Schritt hinauswachsen. Genau dort beginnt die offene Planungsfrage. Die Reserve muss nicht nur den ersten Anschluss ermöglichen, sondern auch mit einem erfolgreichen, größer werdenden Austauschpunkt umgehen können.

Zwei Zwecke statt eines einzigen Vorrats

Für Peering ist ein /16 vorgesehen, für Verwaltung ein weiterer, gleich großer Vorrat. Peering-Adressen dienen den Verbindungen, über die die Teilnehmer Verkehr austauschen. Verwaltungsadressen unterstützen etwa Überwachung, Statistiken, E-Mail und Ticketsysteme. Sie dürfen nicht aus dem Peering-Block stammen.

Das Personal erklärte, Mitglieder hätten Präfixe entgegen der Richtlinie zwischen diesen Verwendungen vertauscht; man arbeite mit ihnen an der Korrektur. Wie viele betroffen waren und warum es dazu kam, geht aus dieser Passage nicht hervor. Mehr Adressen beheben nicht automatisch eine falsche Verwendung oder einen unzutreffenden Eintrag.

Auch die Zugangsvoraussetzungen lösen die Wachstumsfrage nicht. Die IXP-Kriterien verlangen einen Nachweis rechtlicher Präsenz in Afrika, gegebenenfalls durch eine vertretende Organisation, Angaben zu mindestens drei BGP-Peers beziehungsweise deren unterzeichnete Vereinbarungen sowie einen Nachweis des öffentlichen und offenen Betriebs. Das prüft den Antragsteller, nicht seine künftige Größe.

Ein Detail im Regelwerk verdient zudem eine Klarstellung: Die /24-Grenze in Abschnitt 5.6.4.1 betrifft die Präfixlänge, nicht eine Obergrenze von 256 Adressen. Kürzere Präfixe stehen für größere Blöcke; unter bestimmten Umständen sind mehrere Zuteilungen möglich. Ein beliebig großer Wunschblock wird dadurch nicht zum Anspruch.

Was ein /15 ändern würde — und was nicht

Paul Hjul fragte bei der Sitzung, ob ein /15 statt eines /16 geeigneter wäre. Das würde die Zahl der Adressen verdoppeln. James Chirwa verwies auf die Entscheidung der Community und kündigte Verbrauchszahlen an. Gregoire Ehoumi fragte zusätzlich nach der Zahl betroffener Mitglieder. Die Debatte war keine Verabschiedung der Vergrößerung.

Die Daten könnten zeigen, ob insgesamt zu wenig zugeteilt werden kann, ob vor allem benachbarte Blöcke fehlen oder ob die Zwecktrennung korrigiert werden muss. Ein einziger Auslastungswert unterscheidet diese Fälle nicht. Diese Recherche hat den späteren Veröffentlichungsstand der angekündigten Zahlen nicht festgestellt; daraus folgt kein Vorwurf, sie seien nie geliefert worden.

Jordi Palet verwies außerdem auf RFC 8950. Dabei werden zwei Angaben getrennt: welches IPv4-Ziel erreichbar ist und über welche Adresse der nächste Schritt dorthin führt. Diese zweite Adresse darf zu IPv6 gehören. BGP ist das Verfahren, mit dem die Netze solche Wege mitteilen. Die miteinander kommunizierenden Geräte müssen bestätigen, dass sie die besondere Angabe verstehen. Ein Standard allein beweist daher nicht die Bereitschaft aller beteiligten Netze und Routenserver; er macht die IPv4-Reserve nicht automatisch überflüssig.

Der Bericht aus Johannesburg ist kein Beleg für ein kontinentweites Versagen. Er macht aber verständlich, was hinter der Reservefrage steckt: Wer Platz für später verspricht, muss auch sagen, wie lange das Versprechen gilt und wie der Übergang aussieht, wenn der Platz anders gebraucht wird. Eine größere Zahl im Vorrat ist hilfreich, wenn daraus ein machbarer Ausbau wird. Den Umzug selbst erledigt sie nicht.

Korrektur vom 21. Oktober 2026: Die Bedeutung von /24 in Abschnitt 5.6.4.1 und die Bedingung für benachbarte Reservierungen wurden präzisiert. Eine der IXP-Tabelle fälschlich zugeschriebene Lizenzanforderung wurde entfernt; damit wird keine Ausnahme von nationalem Recht behauptet. URL und ursprüngliches Veröffentlichungsdatum bleiben erhalten.