Zusammenfassung

  • FCC 26-19 trat am 15. Oktober in Kraft, nachdem das OMB im September zwei Informationssammlungen an unterschiedlichen Tagen genehmigt hatte.
  • Die Kommission streicht bestimmte Einreichungs-, Bekanntmachungs- und Einspruchsschritte bei Netzänderungen; direkte Hinweise an verbundene Betreiber und 911-Anbieter bleiben bestehen.

Analyse

Das Datum ist bedeutsam, weil Beschluss und Anwendung zeitlich auseinanderlagen. Die Federal Communications Commission verabschiedete die Report and Order FCC 26-19 am 26. März und veröffentlichte sie am 20. April. Die betroffenen Regeln sollten erst nach der Prüfung ihrer Informationssammlungen nach dem Paperwork Reduction Act wirksam werden. Die am 1. Oktober im Federal Register veröffentlichte Mitteilung des Wireline Competition Bureau setzte den Auslöser: Das OMB genehmigte die Sammlung zu Diensteinstellungen am 21. September und jene zur Offenlegung von Netzänderungen am 25. September. Die aufgeführten Änderungen traten deshalb am 15.

Oktober in Kraft.

Bei Netzänderungen beseitigt die Anordnung sämtliche Einreichungspflichten bei der Kommission sowie deren Verfahren, öffentliche Bekanntmachungen zu kurzfristigen Änderungen und Kupferstilllegungen herauszugeben. Auch das damit verbundene Einspruchsverfahren für verbundene Diensteanbieter entfällt. Ein etablierter lokaler Netzbetreiber kann die öffentliche Bekanntmachung nun über ein öffentlich zugängliches Branchenforum, eine Fachpublikation oder die eigene Website verbreiten. Die Benachrichtigung selbst entfällt jedoch nicht.

Bei einer kurzfristigen Änderung mit weniger als sechs Monaten Vorlauf muss die direkte Mitteilung mindestens zehn Tage vor der Umsetzung erfolgen. Eine geplante Kupferstilllegung erfordert grundsätzlich 90 Tage Vorlauf; für Anlagen ohne Kunden gilt eine Mindestfrist von 15 Tagen. Zu benachrichtigen sind direkt verbundene Telefonanbieter, 911-Diensteanbieter und direkt verbundene lokale Netzbetreiber, die in den betroffenen 911-Netzen wesentliche Funktionen unterstützen.

Das ändert ein Verfahren der Kommission, belegt aber nicht, dass ein bestimmter Betreiber Kupfer stillgelegt oder einen Dienst geändert hat. Die Mitteilung zum Inkrafttreten dokumentiert die Regelsetzung und die Genehmigungen der Informationssammlungen. Sie zeigt weder, dass ein bestimmter Anbieter die neuen Verfahren genutzt hat, noch dass Kunden eine Änderung erlebt haben. Erfasst sind auch Änderungen der Regeln in Part 63 zur Einstellung von Diensten.

Das ist ein eigener Weg nach Section 214: Für bestimmte Einstellungen, Reduzierungen oder Beeinträchtigungen bleiben formelle Anträge erforderlich, auch wenn FCC 26-19 Teile dieses Rahmens überarbeitet. Eine Mitteilung über eine Netzänderung ersetzt daher keine Genehmigung, die für eine konkrete Diensteinstellung erforderlich ist.

Für Betreiber liegt der praktische Unterschied zwischen der Einreichung bei der Kommission und den fortbestehenden Pflichten zu Benachrichtigung und Abstimmung. Öffentliche Bekanntmachungen, Zustellnachweise und die Identifizierung der Interconnection- und 911-Parteien bleiben Teil der Kontrollfläche. Die Anordnung soll Verwaltungsaufwand senken und zugleich jene informieren, deren Netze Verkehr transportieren oder Notrufe unterstützen. Die Mitteilung zum Inkrafttreten liefert noch keine Belege dafür, wie dieses Gleichgewicht in der Praxis funktioniert.

Quellen