Summary

  • Der geänderte IPv4-Anleihevertrag verlangt bei einer Vermietungsquote unter 50 Prozent für die eingebrachten Adressen ein Wertgutachten. Gläubiger mit mehr als der Hälfte des ausstehenden Kapitals können danach einen bedingten Verkaufsprozess anstoßen.
  • Laut Form 10-Q zum Juni 2026 besitzt Cogent konzernweit etwa 38 Millionen IPv4-Adressen und vermietet 15,2 Millionen. Die Quote von rund 40 Prozent hat einen anderen Nenner als die Anleiheklausel; die Poolzahlen fehlen.
  • 2025 stieg die zulässige Class-A-Leverage-Ratio für weitere Anleihen von 6,10 auf 7,25. Zusätzliche Schulden bleiben an Schuldendienstdeckung, Ratings und weitere Voraussetzungen gebunden.

Eine Zahl, zwei Eigentumsgrenzen

15,2 geteilt durch 38 ergibt etwa 0,4. Wer daraus eine ausgelöste 50-Prozent-Klausel macht, hat die wichtigste Zeile des Vertrags überlesen. Als Sicherheiten dienen die IPv4-Adressen, die Cogent IPv4 LLC tatsächlich eingebracht wurden. Der Mutterkonzern und andere Tochtergesellschaften dürfen ausdrücklich Adressen außerhalb dieses Pools halten. Die veröffentlichten 15,2 und 38 Millionen beziehen sich auf Cogent insgesamt. Wie viele Adressen im Emittentenpool liegen und wie viele davon vermietet sind, nennt der Juni-Bericht nicht.

Die Vertragsgrenze ist handfest. Fällt die Nutzung der eingebrachten Adressen an einem Stichtag unter 50 Prozent, muss der Servicer eine Bewertung einholen. Nach Eingang des Gutachtens beim Treuhänder haben Inhaber von mehr als der Hälfte des ausstehenden Nennwerts 60 Tage Zeit, ein Angebot an Cogent als Manager oder die Suche nach Drittangeboten zu veranlassen. Cogent hat bei einem geeigneten Drittangebot ein Vorkaufsrecht. Ein Verkauf unter dem ausstehenden Nennwert ist zusätzlich an einen Total-DSCR unter 1,10 gebunden. Verkaufserlöse tilgen die Anleihen.

Die Klausel macht aus schwacher Vermietung einen Prüf- und Entscheidungsweg, keinen automatischen Ausverkauf.

Das fehlende Beweisstück ist ein datiertes Zahlenpaar aus dem Sicherheitenpool. Der Bestand der eingebrachten Adressen und die darin vermieteten Adressen würden den vertraglichen Quotienten liefern. Ein Gutachten und eine Weisung der Anleiheinhaber würden dann zeigen, ob aus dem Messwert eine Verkaufsentscheidung wurde. Der Konzernwert von rund 40 Prozent beantwortet diese Fragen nicht.

Mehr Kreditspielraum im selben Käfig

Die Zweckgesellschaft emittierte im Mai 2024 IPv4-Ertragsanleihen über ursprünglich 206 Millionen Dollar zu 7,924 Prozent, mit vorgesehener Rückzahlung im Mai 2029. Im April 2025 folgten 174,4 Millionen Dollar zu 6,646 Prozent, vorgesehen für April 2030. Das sind Ausgabevolumina, keine aktuelle Restschuld. Zum 30. Juni 2026 stand die besicherte IPv4-Schuld nach nicht amortisierten Kosten mit netto rund 372,6 Millionen Dollar in der Bilanz. Eingebrachte Adressen, Kundenmietverträge und Forderungen bilden das Pfand.

Die spezielle IPv4-Holding garantiert die Papiere; die übrigen Konzerngesellschaften übernehmen grundsätzlich keine direkte Garantie.

Vor der zweiten Emission stimmten Inhaber von mehr als 50 Prozent der Stimmrechte aus der ersten Serie einer Vertragsänderung zu. Für zusätzliche Class-A-Papiere darf die Leverage-Ratio nun bis zu 7,25 statt 6,10 betragen. Der Vertrag verlangt dabei weiterhin einen Senior-DSCR von mindestens 1,85, Rating-Bestätigungen und weitere Bedingungen. Der höhere Grenzwert ist eine Erlaubnis unter Bedingungen; er zeigt keine tatsächliche Verschuldung in dieser Höhe. Auch Regeln für Austausch und Abgabe besicherter Adressen wurden angepasst.

Bei den Einnahmen aus der zweiten Serie war ebenfalls nicht alles frei verfügbar. Von den Nettoerlösen waren zunächst 72,6 Millionen Dollar gesperrt. Cogent meldete Freigaben von 26,9 Millionen Dollar im Jahr 2025 und 14,2 Millionen im ersten Halbjahr 2026, vor allem wegen verbesserter monatlicher Kennzahlen. Bis Oktober 2026 mussten die Bedingungen für den Rest erfüllt werden; ein verbleibender gesperrter Betrag sollte die neue Serie tilgen. Der Juni-Bericht enthält das Oktober-Ergebnis noch nicht.

Schwache Schuldendienstdeckung kann eine beschleunigte Tilgung auslösen. Schwache Vermietung des Emittentenpools kann Einzahlungen zur Tilgung lenken und unter 50 Prozent die Bewertung und Gläubigerentscheidung eröffnen. Der Unterschied ist für Anleger wichtiger als die bloße Größe des IPv4-Inventars: Er bestimmt, welcher Gläubiger wann Zugriff auf welchen Zahlungsstrom und welchen Adressbestand erhält.