Zusammenfassung

  • In Chromiums Kompatibilitäts-FAQ trug eine Chrome-Kennung zugleich Mozilla/5.0, AppleWebKit, Chrome und Safari. Websites lasen solche Kennungen falsch und erklärten Chrome mitunter für nicht unterstützt.
  • Chrome 11 passte 2011 Teile der Kennung an andere Browser an. Ab Chrome 110 wurden 2023 Android-Version und Gerätemodell schrittweise durch feste Werte ersetzt. Die überlieferten Namen blieben Teil des Formats.

Vier Namen auf einem Ausweis

Die Chromium-FAQ zu Kompatibilitätsproblemen zeigt ein Chrome-Beispiel mit Mozilla/5.0, AppleWebKit, Chrome/2.0.167.0 und Safari/525.13. In dem Fenster liefen keine vier Browser. Website-Code las diese Wörter und entschied, welche Seite der Besucher bekam. Laut FAQ erkannten JavaScript- und Serverprüfungen Chrome oft falsch; manche Seiten meldeten, der Browser werde nicht unterstützt. Chromium riet dazu, benötigte Funktionen zu prüfen statt einen Namen zu erraten.

Für Website-Betreiber war der Namensvergleich bequem. Doch sobald viele Seiten ihren Code daran verzweigten, wurde jeder Bestandteil der Kennung zu einer Bedingung für den Zugang. Ein Browser konnte seinen Ausweis nicht mehr umschreiben, ohne fremde Programme zu beeinflussen.

Eine falsche Sprache verschwand, der alte Mantel blieb

In der Ankündigung vom 31. März 2011 verglich Chromium Chrome 10 mit Chrome 11. Das alte U aus der Zeit beschränkter Verschlüsselungsexporte verschwand. Auch die Sprachangabe wurde entfernt: Ein Fehler hatte unabhängig vom Wunsch des Nutzers immer en-US gemeldet. Für Sprachwünsche sollten Websites Accept-Language verwenden. Windows-Merkmale änderten sich ebenfalls. Das Team wollte sich zügig an Firefox 4 angleichen, weil Websites gemeinsame Parser nutzten. Sogar Googles eigene Parser hatten Probleme gemacht.

In beiden Beispielen standen weiter Mozilla/5.0, AppleWebKit, Chrome und Safari. RFC 9110 von 2022 beschrieb User-Agent als Produktkennungen und Kommentare, die bei Kompatibilitätsproblemen und Auswertungen helfen. Der Standard riet von unnötig feinen Angaben ab, weil sie Geräte wiedererkennbar machen, und warnte vor fremden Produktnamen als bloßer Kompatibilitätserklärung. Die formale Aufgabe des Feldes und die Anforderungen gewachsener Website-Parser lagen nicht sauber übereinander.

Weniger Gerät, gleicher Satzbau

Die Chrome-Mitteilung von Februar 2023 kündigte ab Chrome 110 schrittweise feste Werte für Android-Version und Modell an. Im Beispiel wurde aus einem konkreten Android-13-Telefon Android 10 mit Modell K. Das sollte passives, websiteübergreifendes Tracking erschweren. Die alten Namen und der Satzbau der Kennung blieben erhalten.

Die Kennung trug also zugleich eine Verzweigungsregel für Sites und Details zur Wiedererkennung von Geräten. Chrome reduzierte die Details und bewahrte die alten Schalter. Eine datierte Untersuchung von Website-Verzweigungen und Gerätefingerabdrücken vor und nach der Änderung würde die Größenordnung zeigen. Die Originalunterlagen zeigen den Mechanismus: Das Modell durfte aus dem Ausweis, die bekannten Namen mussten bleiben.

Quellen