Zusammenfassung

  • RFC 1357 legte im Juli 1992 ein Textformat für per E-Mail versandte bibliografische Angaben zu Informatikberichten vor. Vier Felder waren vorgeschrieben: Formatversion, Kennung von Herausgeber und Bericht, Erfassungsdatum und ein Abschluss mit derselben Kennung. Titel, Verfasser, Zusammenfassung und Bezugsweg waren freiwillig.
  • Korrekturen und Rücknahmen sollten als vollständige neue Datensätze mit höherer Revisionsnummer eintreffen. Ein Bezugsvermerk konnte FTP, Post oder eine Zahlung beschreiben; maschinenlesbare Regeln zum automatischen Abruf einer Datei enthielt die Spezifikation nicht.

Der Brief kündigte nur das Buch an

Forschungseinrichtungen verschickten Hinweise auf neue technische Berichte damals häufig auf Papier. Das kostete Porto und Zeit. Für die Empfänger war der gedruckte Hinweis zudem ein Umweg, wenn sie die Angaben später elektronisch ablegen und durchsuchen wollten. Danny Cohen, Herausgeber von RFC 1357, wollte den bibliografischen Hinweis in eine E-Mail verlegen. Ein normaler Texteditor sollte zum Schreiben reichen; bei der Verarbeitung durfte jede Einrichtung selbst entscheiden, wie viel sie automatisierte.

Der Vorschlag ordnete den Versand, nicht die Bibliothek des Empfängers. Wer eine Nachricht erhielt, konnte sie lesen, speichern, indexieren oder ignorieren. Das Format legte einen gemeinsamen Datensatz fest: Feldnamen aus Buchstaben, zwei Doppelpunkte als Trenner, Zeilen von höchstens 79 Zeichen und druckbares ASCII. Das war nüchtern genug für ein Programm und schlicht genug für einen Menschen vor einem Terminal.

Vier Felder bildeten das tragende Gerüst. BIB-VERSION musste an den Anfang, danach folgte ID, an dritter Stelle ENTRY; END schloss den Datensatz ab. Die ID verband ein abgestimmtes Kürzel des Herausgebers mit dessen eigener Berichtsnummer, getrennt durch //. Am Schluss stand dieselbe ID erneut. Das Datum ENTRY bezeichnete die Erstellung des bibliografischen Datensatzes, nicht zwangsläufig die Veröffentlichung des Berichts.

Die auffälligste Zeile steht in der Liste der freiwilligen Felder: TITLE. Ein Bibliotheksnutzer sucht zuerst nach dem Titel. Für die Verwaltung eines Datensatzes war zunächst wichtiger, welche Einrichtung welchen Bericht meinte. Der Herausgeber bestimmte selbst, was er als Veröffentlichung zählte, und vergab die Nummer. Titel, Autoren, Abstract und Bezugsangaben machten den Eintrag nützlicher. Die Nummer hielt ihn über spätere Änderungen hinweg zusammen. Ein formal gültiger Datensatz konnte damit zugleich ein ausgesprochen schlechter Wegweiser für einen Leser sein.

Eine Korrektur kam als neuer, ganzer Eintrag

RFC 1357 verlangte bei einer Revision alle aktuell geltenden Angaben erneut. Eine E-Mail mit nur einer verbesserten Zeile sollte dem Empfänger die Rekonstruktion des vollständigen Eintrags nicht aufbürden. Eine höhere Revisionsnummer und eine kurze Erläuterung machten die neue Fassung erkennbar. Der Beispiel-Datensatz des RFC umfasst ungefähr 1750 Zeichen. Das erneute Versenden einiger Zeilen war günstiger als ein Katalog, der verstreute Nachträge richtig zusammensetzen muss.

Auch die Rücknahme war eine Revision. Im Beispiel bleibt die ID bestehen, während eine neue Fassung den Titel leer lässt und die alten Bezugsangaben entfernt. So kann ein Empfänger den früheren Eintrag gezielt ersetzen. Eine neue Ankündigung mit einer anderen Nummer hätte den alten Eintrag unberührt gelassen. Gerade beim Zurückziehen eines Berichts zeigte sich der Wert der unspektakulären Kennung.

Eine zweite Kennung stand vor der Berichtsnummer: das Kürzel der herausgebenden Einrichtung. Zwei Institute mit demselben Kürzel könnten ihre lokalen Nummern verwechselbar machen. Cohen erklärte sich bereit, Kürzel und Organisationsnamen per E-Mail zu koordinieren. Im RFC war eine mögliche Registrierung bei der IANA Gegenstand laufender Gespräche. Für Testeinträge reservierte Kürzel und experimentelle Formatversionen sollten nicht in die dauerhaften Datenbanken der Empfänger gelangen.

Der Abrufweg war Freitext

Der optionale Eintrag RETRIEVAL enthielt keinen automatischen Downloadbefehl. Das Beispiel bot für einen Bericht zwei Wege: die vollständige Ausgabe mit Farbbildern gegen einen frankierten Rückumschlag und eine ASCII-Fassung per anonymem FTP. Ebenso durfte dort stehen, dass man Geld schicken oder eine Person anschreiben sollte. Das RFC hielt fest, dass die nötigen Angaben für einen automatischen Dateiabruf erst noch zu definieren waren.

Für die Weitergabe des bibliografischen Datensatzes setzte das Format keine Beschränkung. Bei einem geschützten Bericht mussten Zugangsregeln an anderer Stelle durchgesetzt werden. Eine E-Mail konnte also bekannt machen, dass ein Bericht existiert, wie er heißt oder wie man ihn bestellen soll. Der tatsächliche Text lag auf einem Server, in einer Poststelle oder hinter einer Zugriffsschranke.

Der Witz des optionalen Titels trifft deshalb einen ernsten Punkt. RFC 1357 machte die Ankündigung eines Berichts schnell, korrigierbar und institutionell zuordenbar. Der Leser musste aus dieser Ankündigung noch eine erfolgreiche Beschaffung machen. 1992 konnte der Katalog bereits über das Internet laufen, während das Buch auf einen Umschlag wartete.

Quellen