Zusammenfassung

  • Die aktuelle allgemeine AWS-Anleitung verlangt den Antrag auf kostenlosen Datenausgang mindestens zwei Monate vor dem geplanten Wechselbeginn. Zusätzlich soll der Umzug erst nach Genehmigung der Gutschrift starten.
  • Das Programm umfasst den vollständigen Auszug aller Daten aus allen berechtigten Konten oder aller Daten eines bestimmten AWS-Dienstes über diese Konten hinweg. Die vorübergehende Gutschrift deckt berechtigten Internet-Datenausgang; andere Rechnungspositionen bleiben bestehen.

„Wir könnten nächste Woche anfangen“ klingt in einer Migrationsbesprechung nach Fortschritt. Beim kostenlosen AWS-Auszug folgt darauf eine wenig glamouröse Rückfrage: Wann ging der Antrag beim Support ein?

Die derzeitige englische EC2-FAQ verlangt mindestens zwei Monate zwischen Antrag und geplantem Beginn. Daneben steht die Anweisung, den Umzug erst nach Genehmigung des Guthabens zu starten. Ein abgelaufener Vorlauf erteilt diese Genehmigung nicht von selbst. Auch ein erfolgreich getestetes Zielsystem erzeugt keine Freigabe im Abrechnungssystem.

Damit erhält das Projekt einen zusätzlichen Vorgang, der rechtzeitig im Kalender stehen muss. Das technische Team plant, wann es Daten bewegen kann. Der Antrag beschreibt, welche Bewegung AWS als begünstigten Wechsel anerkennen soll. Treffen sich beide Pläne erst kurz vor dem Start, wird aus der Gebührenersparnis schnell eine weitere Koordinationsrunde.

Der Antrag kommt aus dem Management Account

Wer AWS Organizations verwendet, muss die Anfrage aus dem Management Account stellen. Das Team mit Zugriffsrechten auf die Daten braucht dafür möglicherweise den Verantwortlichen eines anderen Kontos. Kunden mit einem eigenen AWS-Account-Team sollen dieses zuerst informieren und bei ausgehandelten Verpflichtungen ihre Optionen besprechen.

Der Support fragt nach den beteiligten Konten, Anfang und Ende, erwarteten Gigabytes und dem Durchsatz in Gigabit pro Sekunde. Hinzu kommen Quell- und Zielregionen, ein anderes Cloud-Angebot oder eigene Infrastruktur als Ziel sowie die Pläne für verbleibende Daten. Je nach Kundentyp und Standort können die benötigten Angaben etwas variieren.

Eine Formulierung wie „unseren Dienst umziehen“ reicht dafür noch nicht. Was intern als ein Dienst gilt, kann mehrere AWS-Dienste verwenden. Ein einzelner AWS-Dienst kann Daten verschiedener Abteilungen enthalten. Für den Antrag muss die Firma diese Grenzen zusammenbringen, bevor sie einen vollständigen Auszug verspricht.

Das kleine Wort „alle“ organisiert den Umfang

Die allgemeine Anleitung nennt zwei Möglichkeiten: alle Daten aus AWS über alle berechtigten Konten hinweg herausbewegen oder sämtliche Daten eines bestimmten AWS-Dienstes über diese Konten hinweg migrieren. Ein berechtigtes Konto ist in ordnungsgemäßem Zustand und als zahlungsverantwortliches Konto ausgewiesen.

Andere AWS-Dienste dürfen beim Wechsel eines Dienstes weiterlaufen. Der Kunde muss somit nicht jede Geschäftsbeziehung mit AWS beenden. Ein bequem ausgewählter Datenbestand, während der Rest desselben Dienstes weiter genutzt wird, erfüllt aber nicht schon aufgrund seines Projektnamens die Beschreibung eines vollständigen Dienstwechsels.

Zum Ende des Übergangs müssen die verbliebenen Daten und Arbeitslasten aus den verlassenen Diensten gelöscht werden; alternativ ist eine Kontoschließung vorgesehen. Der Auszug endet damit nicht einfach am letzten übertragenen Byte. Die Abnahme am Ziel und das Stilllegen der Quelle brauchen einen gemeinsamen Ablauf. Wer diese Zuständigkeit erst beim Aufräumen klärt, plant die schwierigste Entscheidung zuletzt.

Die alte 90-Tage-Zahl gehört in die alte Fassung

AWS begründete den Supportweg in seiner Ankündigung vom 5. März 2024 mit der Unterscheidung der Transfers. Im alltäglichen Datenverkehr erkennt der Anbieter gewöhnlich nicht, welcher Transfer normaler Geschäftsbetrieb ist und welcher zu einem Wechsel in eine andere Cloud oder auf eigene Infrastruktur gehört. Nach Genehmigung stellt AWS für die Migration Gutschriften bereit.

Der Beitrag enthält spätere Änderungen. Die mit 8. Oktober 2026 datierte Aktualisierung nennt für berechtigte Kunden außerhalb der EU 180 Tage zur Durchführung und verlangt bei zusätzlichem Zeitbedarf eine sofortige Nachricht an den Support. Die heutige FAQ sieht eine Mitteilung des Supports zu Gutschrift und Abschlussplan vor. Ein älterer allgemeiner Hinweis auf 90 Tage taugt deshalb nicht als aktuelle Projektvorgabe.

Die besonderen Vertragswege haben eigene Regeln. Der EU-Zusatz beginnt mit einem Übergangszeitraum von 30 Kalendertagen und enthält Verlängerungsverfahren. Der britische Zusatz nennt 180 Kalendertage. Beide definieren unter anderem Kontoland und verknüpfte Konten für ihren Anwendungsbereich. Der Vorlauf für den Antrag und die Zeit zur eigentlichen Durchführung sind verschiedene Abschnitte; daraus lässt sich kein pauschaler Anspruch auf acht Monate addieren.

Wann der allgemeine Zwei-Monats-Vorlauf erstmals in die FAQ kam, ist durch eine datierte Änderungshistorie nicht belegt. Nachgeprüft ist die heutige Formulierung. Für den konkreten Umzug zählen diese Fassung und der für das Konto bestätigte Zeitplan.

Welche Gebühren die Gutschrift erreicht

Normale AWS-Nutzungsgebühren fallen weiter an. Begünstigt ist der berechtigte Internet-Datenausgang für den Wechsel. Spezialisierte Übertragungsdienste wie CloudFront, Direct Connect, Snow Family und Global Accelerator sind ausgeschlossen. Die FAQ des globalen Netzes trennt zudem Internet-Ausgang, Verkehr zwischen Verfügbarkeitszonen und Verkehr zwischen Regionen. Ein interner Regionswechsel wird durch das Wort Migration noch nicht zum hier gemeinten Auszug.

AWS kann die Nutzung prüfen und zuvor gutgeschriebene Transfers berechnen, wenn sie einem anderen Zweck dienten. Der Vorgang entscheidet über die Behandlung: laufende Auslieferung an Nutzer und ein einmaliger Auszug können dasselbe Netz benutzen und trotzdem unterschiedliche Rechnungspositionen auslösen.

Zur Beurteilung eines echten Falls fehlen der vollständige Antrag, die Supportentscheidung und der zugehörige Kontoplan. Diese Unterlagen gehören in das Projekt, sobald der Starttermin ernsthaft verhandelt wird. Dann kann die Firma noch wählen, statt kurz vor dem Kopieren herauszufinden, dass ihr Kalender eine Voraussetzung übersprungen hat.

Originalunterlagen