Zusammenfassung

  • Der SPS-530-Entwurf von APRA sieht Limits je Mitglied für bestimmte risikoreiche Super-Optionen vor; die vorläufige Aufsichtsgrenze liegt bei 20 bis 30 Prozent je Option oder Gruppe. Eine allgemeine geltende Vorschrift ist das noch nicht.
  • Bei Erreichen des Limits würden vor allem weitere Käufe und Beiträge beschränkt. Bestehende Anlagen müssten nach einer Marktbewegung im Regelfall nicht zwangsweise verkauft werden. Das Anlagerisiko tragen weiterhin die Mitglieder.

Mitglieder erkennen den Namen einer Anlageoption und ihre jüngste Rendite leichter als die Liquidität, Verschuldung oder Konzentration ihrer Basiswerte. APRA will deshalb die Treuhänder stärker in die Pflicht nehmen, die das Angebot zusammenstellen und beaufsichtigen.

Am 30. September veröffentlichte die Australian Prudential Regulation Authority ein Konsultationspapier und einen Entwurf zur Ablösung des Aufsichtsstandards SPS 530 für die Investment Governance. Treuhänder sollen danach im Einzelfall Optionen bestimmen, für die wegen ihrer zugrunde liegenden Risiken ein Limit je Mitglied nötig ist. APRA hält vorläufig eine Obergrenze zwischen 20 und 30 Prozent des Mitgliedsguthabens je Option oder Gruppe für angemessen. Über die konkrete Kalibrierung bittet sie um Stellungnahmen; die Spanne ist noch nicht verbindlich.

Maßgeblich wäre das tatsächliche Risiko und nicht die Produktbezeichnung. APRA nennt schwer veräußerbare Anlagen, Fremdfinanzierung, geringe Streuung und die Konzentration auf einzelne Gegenparteien. Ein Treuhänder könnte für eine besonders illiquide oder wenig diversifizierte Option ein niedrigeres Limit festlegen. Niedrigere Werte im Entwurf sind Beispiele und keine bereits beschlossene Stufenordnung. Die Risikoklassifizierung des jeweiligen Treuhänders bestimmt damit unmittelbar, welche Auswahl den Mitgliedern bleibt.

Die vorgeschlagene Kontrolle greift vor allem bei künftigem Geldzufluss. Sobald ein Mitglied das Limit erreicht, würde der Treuhänder weitere Käufe oder Beiträge in diese Option nach den endgültigen Regeln verhindern. Steigt der Wert einer bestehenden Anlage durch eine Marktbewegung über das Limit, wäre normalerweise kein Zwangsverkauf vorgesehen. Bei einer dauerhaften, erheblichen Überschreitung sollen betroffene Mitglieder informiert werden. So lässt sich eine weitere Konzentration begrenzen, die bereits aufgebaute Position oder mögliche Verluste aber nicht beseitigen.

APRA konsultiert insgesamt acht Änderungen. Drei stärken Schutzvorkehrungen: Limits je Mitglied, ein strengerer Umgang mit Interessenkonflikten Dritter sowie Personal und Fachwissen der Treuhänder im Verhältnis zum angebotenen Menü. Fünf weitere Punkte aktualisieren oder präzisieren Erwartungen an die Aufnahme, laufende Überwachung und Sanierung von Anlagen, ihre Bewertung und die Verantwortlichkeit. Gemeinsamer Prüfstein ist, ob Treuhänder ihr Angebot begründen, Risiken messen und bei veränderter Informationslage handeln können.

Der Vorschlag folgt auf APRAs Prüfung von Super-Plattformen. Nach Angaben der Aufsicht entfallen etwa 15 Prozent der regulierten Super-Vermögen auf Plattformen; Treuhänder mit solchen Angeboten standen für 70 Prozent der 2025–26 angekündigten Vollzugsmaßnahmen im Superannuation-Bereich. Diese Kennzahlen spiegeln APRAs Prüfungsumfang und Vollzugshandeln wider, keine Ausfallquote aller Plattformen. APRA erklärt außerdem, die vorgeschlagenen Limits hätten die Zusammenbrüche von Shield und First Guardian nicht verhindert. Die Reform soll Risikokonzentrationen steuern, nicht Betrug, Bewertungsfehler oder Anlageverluste ausschließen.

Die Konsultation endet am 3. Februar 2027. APRA erwartet den endgültigen Standard für die erste Jahreshälfte 2027 und, vorbehaltlich der Rückmeldungen, den Start zum 1. Januar 2028. Treuhänder können Menüs und Daten bereits prüfen; die vorläufige Obergrenze gilt für Mitglieder jedoch noch nicht. Das geltende Gesetz verpflichtet Treuhänder bereits. Der Entwurf würde einzelne Erwartungen der Aufsicht genauer fassen.

Ein gesonderter Regierungsvorschlag für ein Entschädigungssystem, den APRA am 19. August behandelte, gehört nicht zur SPS-530-Konsultation.

Quellen