Zusammenfassung
- Die 28. CGPM setzt kontinuierliches UTC zum 20. Mai 2027 in Kraft und begrenzt |UT1−UTC| auf 3.600 Sekunden.
- WRC-23 lässt die Funkübertragung der wachsenden Differenz bis 2035 zu, bei nicht früher ersetzbarer vorhandener Technik spätestens bis 2040.
Das Datum steht fest. Die Empfänger bleiben.
Die Generalkonferenz für Maß und Gewicht hat entschieden: Ab dem 20. Mai 2027 erhält UTC keine Schaltsekunden mehr. Zugleich setzt Resolution 5 den Höchstwert für die Differenz zwischen UTC und UT1, der mit der Erdrotation verknüpften Zeitskala, auf 3.600 Sekunden. Laut Beschluss soll dieser Abstand die Kontinuität von UTC für mehrere Jahrhunderte sichern.
Damit verschwindet nicht jeder Bedarf an UT1. Wer die Erdrotation braucht, kann den Wert UT1−UTC aus GNSS-Navigationsnachrichten, Diensten des IERS, nationalen Metrologieinstituten und weiteren Angeboten beziehen. Für den Funk bleibt die Frage, wie sich die wachsende Differenz codieren und an vorhandene Empfänger übertragen lässt, ohne dass deren Decoder den Sinn verlieren.
Funk hat eine eigene Übergangsfrist
Resolution 655 der WRC-23 trennt die Zuständigkeiten. Das BIPM führt UTC; der ITU-Funksektor legt Aufbau und Inhalt der per Funk ausgestrahlten Zeitsignale fest. Die Resolution erlaubt die Übertragung der erweiterten Differenz UT1−UTC bis 2035 und längstens bis 2040, wenn bestehende Geräte nicht früher ersetzt werden können. Das Radiocommunication Bureau soll WRC-27 über den Fortschritt berichten.
2040 ist weder ein zweiter Starttermin für UTC noch eine pauschale Verlängerung für jeden Dienst. Die Frist ist an nicht rechtzeitig austauschbare Altgeräte gebunden. Die Beschlüsse nennen weder deren Eigentümer noch Kosten, nationale Umstellungspläne oder bestandene Kompatibilitätstests. Ein veröffentlichtes Geräteverzeichnis mit Testergebnissen würde das Urteil zur Bereitschaft verändern; diese Nachweise fehlen in den geprüften Beschlüssen.
Umsetzen müssen viele Stellen: Die CGPM entscheidet, das BIPM realisiert die Zeitskala, ITU-R ändert die Funkcodierung, nationale Verwaltungen organisieren die Einführung, Senderbetreiber betreiben die Technik und Hersteller passen Empfänger sowie Decoder an. Infrastrukturbetreiber müssen pro Funktion festlegen, ob UTC, UT1 oder beides benötigt wird. Ein Beschluss aktualisiert keine Firmware.
Ein Handbuch ist kein Abnahmeprotokoll
Am 30. Oktober kündigte die ITU die Ausgabe 2026 ihres Handbuchs zur Auswahl und Nutzung präziser Frequenz- und Zeitsysteme an – die erste Aktualisierung seit 1997. Es behandelt terrestrischen und satellitengestützten Funk, Zeitübertragung über Glasfaser, optische Atomuhren und Zeitdienste mit Leistungsüberwachung, Ausfallsicherheit und Rückführbarkeit auf UTC.
Das Handbuch erklärt die Technik. Es bestätigt nicht, dass jeder Funkdienst die Umstellung bereits bestanden hat. Die veröffentlichten Entscheidungen enthalten keinen Empfängerbestand und keinen nationalen Umstellungskalender. Für jede Beschaffung und Änderung gehören deshalb die benötigte Zeitskala, ein Testverantwortlicher, Austauschdatum, Kosten und Rückfallweg in die Akte.
Wenn ein Betreiber den Austausch vertagt, muss im Änderungsbeschluss stehen, wer das zusätzliche Risiko für welchen Zeitraum übernimmt. Andernfalls ist die Ausnahme bis 2040 eine Betriebsschuld ohne benannten Schuldner.
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