Zusammenfassung

  • THTTP kodiert Anfragen und Antworten von URN-Auflösungsdiensten als HTTP-1.0- oder HTTP-1.1-Austausch.
  • Eine Antwort kann eine Adresse oder Daten liefern, beweist aber weder Namensvergabe, Mandat, Integrität, Zugriffsrecht noch dauerhaften Abruf.

Die historische Stärke von RFC 2169 liegt in seiner Zurückhaltung. Ein vorhandener HTTP-Server konnte über CGI einen URN und den gewünschten Dienst entgegennehmen. Damit wurde ein Versuch mit Auflösung möglich, ohne einen eigenen Protokollstapel ausrollen zu müssen. N2L fragte nach einer URL, N2R nach der benannten Ressource; Statuscodes, Aushandlung und Caching blieben reguläre HTTP-Mechanismen.

Dieser Komfort erzeugt keine Zuständigkeit. RFC 2141 trennt Syntax und lexikalische Äquivalenz eines URN von der funktionalen Äquivalenz, die in den Regeln des jeweiligen Namespace liegt. RFC 2169 verlangte bei lexikalisch äquivalenten URNs gleiche Ergebnisse. Es bestimmte jedoch keinen Weltresolver und machte einen Location-Header nicht zum Nachweis der Zuordnung.

Ein sichtbarer HTTP-Vorgang ist daher schrittweise auszulegen. Ein 200 belegt die Antwort des gewählten Endpunkts zu diesem Zeitpunkt. Eine Weiterleitung bietet einen Ort an. N2R kann Bytes liefern. Keines dieser Signale belegt allein, dass der Namespace den Namen zugewiesen hat, der Server weiter beauftragt ist, der Inhalt unverändert bleibt, der Client berechtigt ist oder andere Resolver dieselbe Antwort geben.

RFC 3406 bezeichnete URN-Vergabe später als verwalteten Vorgang und globale Auflösung als separates Registrierungsproblem. Das heutige IANA-Register für URN-Namespaces nach RFC 8141 dokumentiert anerkannte Namespaces; es bestätigt keinen bestimmten historischen HTTP-Resolver.

RFC 2169 zeigt damit eine belastbare Internet-Disziplin: Ein vertrautes Transportmittel darf eine klar begrenzte Frage tragen, ohne fremde Entscheidungsgewalt zu beanspruchen.

Quellen und Evidenzgrenzen

Grundlage sind RFC 2169, 2141, 1737, 3401, 3406, 8141 und das IANA-Register. Sie belegen weder die Verbreitung von THTTP noch die heutige Autorität eines einzelnen Endpunkts.