Summary

  • RekorNet nennt auf eigenen Seiten 99,9 Prozent Verfügbarkeit und 24/7-Support. In den FAQ steht, dass Fehler mit notwendigem Vor-Ort-Einsatz innerhalb von 48 Stunden behoben werden. Das sind drei unterschiedliche operative Zusagen, kein einheitliches Ende-zu-Ende-SLA.
  • Der Anbieter vermarktet Funkzugänge, VDSL/Glasfaser, Gebäudefaser und Metro Ethernet. Messung, Eskalation, Außendienst, Wiederherstellung und Abhilfe müssen deshalb dem konkreten Produkt und der konkreten Fehlerklasse zugeordnet werden.

Drei Zusagen mit unterschiedlichen Geltungsbereichen

Die Unternehmensseite beschreibt RekorNet als in Balıkesir ansässigen und von der türkischen Behörde für Informations- und Kommunikationstechnologien zugelassenen Internetanbieter. Sie nennt Funk, VDSL, Glasfaser, Metro Ethernet und gebäudebezogene Glasfaser. Auf derselben Seite stehen 99,9 Prozent Verfügbarkeit und technischer Support 24 Stunden am Tag.

Die FAQ formulieren eine andere Zusage: Ist ein Einsatz beim Kunden nötig, werde die Störung innerhalb von 48 Stunden behoben; systemseitig lösbare Probleme könnten rund um die Uhr unmittelbar bearbeitet werden. Die Kontaktseite veröffentlicht zugleich Geschäftszeiten von 09:00 bis 18:00 Uhr an Werktagen und 09:00 bis 16:00 Uhr am Samstag sowie Telefonnummern und eine Supportadresse.

Alle Aussagen können zutreffen und dennoch verschiedene Abläufe meinen. Eine jederzeitige Ticketannahme ist keine jederzeitige Außendienstbereitschaft. Sofortige Fernbearbeitung legt keinen Wiederherstellungszeitpunkt fest. Eine 48-Stunden-Aussage für einen lokalen Einsatz definiert weder Messzeitraum noch Ausschlüsse oder Rechtsfolge der 99,9-Prozent-Angabe.

Die öffentlichen Seiten erklären nicht, wie diese Uhren in einem bestimmten Vertrag zusammenwirken. Entscheidend ist daher: Welches Ereignis startet welche Frist, wer übernimmt den Vorgang an jeder Übergabe, und welche Abhilfe gilt bei Fristüberschreitung?

Die Zugangsart bestimmt den möglichen Fehlerort

Die Privatkundenangebote trennen als infrastrukturfrei beworbene Funkpakete von VDSL- und Glasfaserangeboten. Genannt werden außerdem Installations- und Umzugsentgelte, Modemmiete und Rückgabepflichten. Die Geschäftskundenseite wirbt mit Firmenanschlüssen, statischer IP und SLA-Bezug.

Ein Funkanschluss hängt von Standort, Ausrichtung, Ausbreitungsbedingungen, Strom und Aggregation ab. Ein VDSL- oder Vorleistungs-Glasfaseranschluss kann die Zugangsplattform und den Reparaturprozess eines Dritten einbeziehen. Gebäudefaser bringt gemeinsame Technik und Hausverteilung hinzu. Metro Ethernet besitzt wiederum einen anderen Übergabepunkt.

Daraus folgt keine pauschale Rangfolge der Technologien. Es folgt, dass eine Prozentzahl ohne Produktgrenze kaum belastbar ist. Ein Kunde muss wissen, ob am Übergabeport gemessen wird, Kundengeräte ausgeschlossen sind, die Vorleistungsstrecke enthalten ist, geplante Wartung abgezogen wird, starke Beeinträchtigung als Ausfall zählt und jeder Anschluss einzeln bewertet wird.

Auch die Firmentabelle verlangt genaues Lesen: Die Angebotsfamilie wird als symmetrisch bezeichnet, während ein veröffentlichtes Profil 200 Mbit/s im Download und 100 Mbit/s im Upload nennt. Das beweist keinen Liefermangel. Es zeigt, warum Angebot, Auftrag und technische Anlage die Leistung definieren müssen.

Registerdaten liefern Beobachtungspunkte

Der RIPE-Eintrag für AS204348 nutzt den Namen REKORNET, verweist auf ORG-RTVB4-RIPE und trägt den Status ASSIGNED. Er enthält erklärte Richtlinien mit AS15924, AS9121 und AS208972. Das RIPE-Organisationsobjekt nennt Rekornet Telekomunikasyon Ve Bilisim Hizmetleri Ltd. Sirketi, klassifiziert die Organisation als LIR und verzeichnet Balıkesir sowie TR.

Der vom Betreiber gepflegte PeeringDB-Eintrag nennt ebenfalls AS204348 und führt eine betriebliche 10-Gbit/s-Verbindung bei GIBIRIX mit IPv4- und IPv6-Adressen. Damit entstehen konkrete Prüfziele: ASN, erklärte Beziehungen und ein Austauschpunkt.

Diese Register messen aber nicht den Kundenanschluss. RIPE-Richtlinien sind kein Live-BGP, PeeringDB ist kein Nachweis freier Kapazität, physischer Trennung oder aktueller Pfadwahl. Sichtbarkeit von AS204348 an anderer Stelle beweist nicht die Verfügbarkeit der Funk- oder Vorleistungsstrecke eines Standorts.

Fünf Nachweise statt einer Zahl

Der Leistungsnachweis muss Produkt, Medium, Übergabepunkt, zugesagte Raten und Gerätegrenze nennen. Der Verfügbarkeitsnachweis braucht Messpunkt, Zeitraum, Ausschlüsse und Regeln für Beeinträchtigungen. Der Supportnachweis trennt Annahme, Diagnose, Fernaktion und Eskalation. Der Außendienstnachweis bestimmt Einsatz, Abdeckungszeiten, Zugangsvoraussetzungen und Wiederherstellung. Der Abhilfenachweis nennt Gutschrift, Kündigungsrecht oder andere Folgen.

Diese Trennung macht auch die Kosten sichtbar. Verträge ohne Bindung und transparente Geräteentgelte können Abhängigkeit verringern; eine belastbare Wiederherstellungspflicht kostet Personal, Ersatzteile und Bereitschaft. Nähe wird erst dann zum operativen Vorteil, wenn Eskalations- und Außendienstmodell klar sind.

RekorNets Veröffentlichungen liefern hilfreiche Ausgangspunkte. Der Rest gehört in Beobachtung und Vertrag. Die 99,9 Prozent müssen am gekauften Dienst geprüft werden und dürfen nicht als gemessenes Ergebnis des gesamten Netzes ausgegeben werden.