Zusammenfassung

  • Der individuelle Entwurf vom 26. Oktober lässt Release-Erklärungen und Agentenaktionen auf einen Entscheidungsdatensatz und einen Anhang zur Bindung der Handlung verweisen.
  • Der Vergleich der Hashwerte zeigt, ob die freigegebene Spezifikation im Ausführungsversuch wiederkehrt. Die Unterschrift des Freigebenden beantwortet noch nicht die Frage nach dessen Zuständigkeit.

Die Softwarefabrik misst gern alles, was ihr vom Band läuft. Ein Build-Nachweis benennt das Ergebnis. Ein signiertes Statement kann in einen SCITT-Transparenzdienst gelangen; dessen Beleg macht die Aufnahme prüfbar. Wer die Entscheidung zur Auslieferung traf, lässt sich daraus nicht ausrechnen. Zwischen Produktionsnachweis und Betriebserlaubnis sitzt ein Mensch mit einer Rolle.

Laurent Lemonniers Vorschlag ist ein individueller Internet-Draft. Er hängt zwei Dokumente an eine Release-Erklärung, jedes mit eigenem Typ und eigener Hashregel. Der Entscheidungsdatensatz hält fest, was gewählt wurde und warum. Der zweite Anhang verfolgt die Spezifikation von Vorschlag und Prüfung über die Freigabe bis zur Anforderung, erneuten Berechtigungsprüfung, Ausführung und Rückmeldung. Ein Verweis bestätigt zunächst nur die Identität der referenzierten Bytes. Ob deren Aussage trägt, ist die nächste Prüfung.

Als Prüfstein dient eine erfundene Veröffentlichung der Version 2.3.1 eines Dienstes. Der freigegebene Plan nennt den Artefakt-Hash, die Stückliste, die Migration und die Rückabwicklung. Der Deployment-Job muss diese Angaben wiederfinden. Wechselt das Paket nach der Freigabe, zeigen die Hashwerte den Bruch. Ein erfolgreich beendeter Job belegt dann noch nicht, dass das freigegebene Artefakt ausgeliefert wurde.

Die Freigabe verlangt zwei getrennte Prüfungen. Eine Signatur über die Entscheidungsstufe kann den Schlüssel nach der Vertrauenspolitik der prüfenden Stelle einer Person zuordnen. Dass diese Person laut Zuständigkeitsordnung entscheiden durfte, steht bislang als Behauptung des Ausstellers im Anhang. Das Berechtigungssystem oder eine andere unabhängige Quelle muss den Anspruch bestätigen. Der Anhang hält zudem nur die Behauptung des Ausstellers fest, welche Unterlagen der begutachtenden Person vorgelegt wurden. Ob sie diese Unterlagen gelesen hat, beweist der Hashvergleich nicht.

Beim Logbeleg gilt dieselbe Disziplin. Der Beleg für einen Zeugen-Checkpoint weist die Aufnahme bei einer bestimmten Baumgröße nach. Der Beleg weist keinen Zeitpunkt der Aufnahme nach. Er prüft auch nicht, ob die Checkpoint-Kette lückenlos fortgesetzt wurde. Das Ergebnis gehört in getrennte Zeilen: Paketgleichheit, Unterzeichner, Zuständigkeit, Ausführungsversuch. Ein einziges grünes Kästchen würde die Selbstauskunft des Auslieferungssystems zur Amtsentscheidung erheben.