Summary

  • Ofcom führt WhatsApp im Bericht vom 29. Oktober mit 13+ im Apple App Store, mit PEGI-Empfehlung für elterliche Begleitung bei Google Play und mit PEGI 3 im Microsoft Store auf. Selbst innerhalb von PEGI fallen die Angaben auseinander.
  • Alle acht untersuchten Stores fragten bei der Kontoeröffnung nach dem Alter und nutzten diese Selbstauskunft als Hauptgrundlage für Kinderkonten und Download-Regeln. Das britische Online-Sicherheitsgesetz legt die derzeitigen Inhalts-Pflichten bei regulierten Diensten, nicht bei den Stores.

Ein Elternteil wechselt den Store; die Altersangabe für dieselbe App wechselt mit. Ofcoms Originalbericht nennt WhatsApp: Apple 13+, Google Play PEGI mit Hinweis auf elterliche Begleitung, Microsoft PEGI 3. Die beiden letzten Angaben entstehen im selben PEGI-System. Das Store-Label soll Eignung anzeigen. Es ist nicht mit dem Mindestalter gleichzusetzen, das ein Dienst für ein eigenes Konto in seinen Bedingungen festlegt.

Das Label steuert Auffindbarkeit, Download-Sperren und elterliche Freigaben. Ofcom befragte acht ausgewählte Store-Betreiber mit formellen Auskunftsersuchen, testete Kinderkonten und erhob Erfahrungen von Familien. Das Material stammt überwiegend aus November 2025 bis August 2026. Alle acht fragten bei der Registrierung nach Alter oder Geburtsdatum. Diese Antwort bestimmte vor allem Kontotyp und Schutzregeln. In einem Test konnte ein Kind, das sich als erwachsen ausgab, in Stores mit Selbstauskunft eine ab 18 eingestufte App herunterladen. Der Versuch zeigt die Abhängigkeit der Sperre von der Eingabe, keine allgemeine Umgehungsquote.

Auch die andere Seite des Schildes beruht auf zugelieferten Angaben. Entwickler beschreiben Inhalte und Funktionen; Stores prüfen automatisiert und durch Menschen. Sechs der acht Betreiber erklärten, jede Einreichung werde zumindest in irgendeinem Umfang von Menschen geprüft. Wie tief, war unterschiedlich. Die Prüfung vor Veröffentlichung kann spätere Gespräche zwischen Nutzern nicht sehen. Die meisten untersuchten Stores überwachten veröffentlichte Apps auch nicht fortlaufend.

Ofcom setzt einen Download unterhalb der angegebenen Altersgrenze nicht mit dem Kontakt zu schädlichen Inhalten gleich. Die aktuelle gesetzliche Verantwortung für solche Inhalte liegt beim regulierten Dienst. Den Eintrag im Regal und die Download-Schranke gestaltet aber der Store. Unterschiedliche Schilder und ein selbst eingetipptes Alter geben Eltern keine belastbare Grundlage für dieselbe Entscheidung.

Der Bericht kann eine spätere Regierungsentscheidung über Store-Regeln vorbereiten. Es fehlt eine Vorschrift, die festlegt, wer Nutzeralter prüft, wer die App-Einstufung verantwortet und wer Widersprüche zwischen Stores berichtigt.