Summary
- Die britischen Verordnungen 2026/1131 und 2026/1132 wurden am 27. Oktober erlassen und treten am 10. November in Kraft. Die erste bestimmt 5925–7125 MHz für registrierte dynamische Frequenzzugangsdienste; die zweite regelt eine bedingte Befreiung von der Lizenzpflicht für geeignete Geräte.
- Ofcom verlangt die Registrierung von AFC-Dienstleistern. Auf der am 2. November geprüften öffentlichen Seite steht unter der Überschrift für registrierte Anbieter noch kein Name.
- Dieser standortbezogene Leistungsweg unterscheidet sich von der gewöhnlichen 160-MHz-Erweiterung für WLAN mit niedriger Sendeleistung.
Für einen Funkplaner ist eine Frequenz erst dann brauchbar, wenn sie an der konkreten Adresse samt zulässiger Leistung feststeht. Ein Zugangspunkt auf einem Messedach kann eine andere Antwort bekommen als dasselbe Modell neben einer geschützten Richtfunkstrecke. Genau dafür führt Großbritannien Automated Frequency Coordination, kurz AFC, ein. Das System nutzt Standort und Gerätedaten sowie Informationen über bestehende Nutzer und teilt die örtlichen Grenzen mit.
Zwei Rechtsakte machen diese Architektur möglich. SI 2026/1131 legt den Bereich von 5925 bis 7125 MHz für registrierte Dienste des dynamischen Frequenzzugangs fest. SI 2026/1132 schafft die Ausnahme von der individuellen Lizenz für Geräte, die die AFC-Bedingungen erfüllen. Beide wurden am 27. Oktober erlassen und beginnen am 10. November. Ofcom hatte im Juli erklärt, dass damit höhere Leistung drinnen und draußen ermöglicht werden soll, ohne bestehende Frequenznutzer aus dem Schutz zu nehmen. Der Dienst kann später auch auf Mobilfunknutzung im oberen Teil des Bandes reagieren.
Die Behörde behält die Eingangskontrolle über den Dienst. Wer AFC anbieten will, muss sich vorher bei Ofcom registrieren. Die öffentliche Informationsseite kündigt eine Liste zugelassener Anbieter an; am 2. November enthält dieser Abschnitt keinen Namen. Ein veröffentlichter Eintrag wäre der erste überprüfbare Schritt. Erst ein kompatibles Gerät und eine AFC-Antwort für einen realen Ort würden zeigen, wie die Ausnahme praktisch funktioniert.
Zur gleichen Gesetzesfamilie gehört SI 2026/1133. Dieser Text verweist auf die Oktober-Ausgabe der technischen Anforderung IR 2030 und erweitert die normale lizenzfreie Nutzung für WLAN niedriger Leistung um 160 MHz bis 6585 MHz. Das AFC-Regime für Standardleistung reicht dem Rahmen nach von 5925 bis 7125 MHz, benötigt aber eine registrierte Berechnung für den Standort. Wer beide Fälle als einfache Öffnung des 6-GHz-Bandes verkauft, verschweigt den zusätzlichen Betreiber im zweiten Fall.
Für Hersteller und Netzbetreiber ist die Konsequenz eine Beschaffungsfrage. Auf der Verpackung kann „6 GHz“ stehen, während die britische AFC-Anbindung, die Leistungsklasse und der örtliche Kanalbescheid fehlen. Ofcom hat die gesetzliche Startlinie festgelegt. Das Register und die erste belastbare Standortantwort werden zeigen, wann daraus wirklich nutzbare Kapazität wird.
Sources
Mitgliederbriefing
Detaillierter Profilkontext
Melden Sie sich mit der richtigen Mitgliedschaftsstufe an, um das vollständige Briefing und die Quellennotizen freizuschalten.
Nur für den Strategischen Kreis
Strategic Circle
Offen für alle Leser. Schalten Sie Profil-Briefings nach Beitritt und Anmeldung frei.
Strategic Circle beitretenNur für Leadership Alliance
Leadership Alliance
Für qualifizierte Inhaber von IP-Assets und Management; melden Sie sich an, um Leadership-Alliance-Briefings freizuschalten.
Leadership Alliance beitreten





