Zusammenfassung

  • Zum 1. Juli 1993 entfiel bei NLnet die Pflicht zur NLUUG-Mitgliedschaft; ab Januar 1994 erhielten Mitglieder 10 Prozent Rabatt, ausgenommen InterEUnet-Einrichtungsgebühren.
  • Die Änderung fiel mit Wachstum und operativem Ausbau zusammen. Die Berichte belegen jedoch weder einen ursächlichen Zusammenhang noch das Motiv des Beschlusses.

Die Mitgliedschaft war kein Zugangsnachweis mehr

Der NLnet-Jahresbericht 1993 hält eine präzise Änderung fest: Seit dem 1. Juli mussten Abonnenten nicht mehr Mitglied der Nederlandse Unix User Group (NLUUG) sein. Ab dem 1. Januar 1994 nahm die Verbindung eine andere Form an. Abonnenten mit gültiger NLUUG-Mitgliedschaft erhielten zehn Prozent Rabatt auf die veröffentlichten NLnet-Tarife; InterEUnet-Einrichtungsgebühren waren ausgenommen. Die Mitgliedschaft wechselte von einer Teilnahmebedingung zu einem Preisvorteil.

Die Reichweite dieser Änderung ist begrenzt. Sie bedeutet weder kostenlosen Internetzugang noch den Wegfall von Telefonkosten oder den Nachweis, dass jede Person in den Niederlanden einen Anschluss beziehen konnte. Sie beschreibt die Abonnementbedingungen von NLnet. Der Bericht erklärt nicht, warum der Vorstand die Pflicht aufhob, wie die frühere Regel geprüft wurde oder wie viele Menschen deshalb einen Vertrag abschlossen. Diese Lücken sollten sichtbar bleiben.

Das Netz wuchs über seine ursprüngliche Betriebsform hinaus

Der Bericht ordnet die Regeländerung in eine Phase raschen Wachstums ein. NLnet zählte am 1. Januar 1993 284 angeschlossene Standorte, ein Jahr später 410 – ein Plus von 44 Prozent. News-Abonnements stiegen von 112 auf 149, InterEUnet-Abonnements von 14 auf 27. Anfang 1994 meldete NLnet zudem 17 InterEUnet-Einwahlen und 101 Einzel-Logins. Das sind zeitgebundene Dienstzahlen, keine Zählung eindeutiger Personen: Ein Standort konnte mehreren Menschen dienen, und der Bericht sagt nicht, ob sich die Kategorien überschnitten.

Auch der Betrieb änderte sich. Der Jahresbericht 1992 vermerkt, dass ein Netzverwalter ab dem 1. Januar 1993 Vollzeit für NLnet arbeitete; zuvor war die Betreuung in Teilzeit organisiert. Ende 1993 beschäftigte der Dienst drei Vollzeitkräfte. Das Backbone wurde innerhalb eines Jahres von einem zentralen System auf sieben SPARC-Systeme mit Failover-Fähigkeit umgestellt. NLnet beschreibt diese Schritte als Antwort auf die Nachfrage. Keiner der Berichte führt sie auf die Mitgliedschaftsregel zurück.

Die Tarife zeigen ebenfalls, warum „offen“ nicht mit „barrierefrei“ gleichzusetzen ist. NLnet berechnete Monatsgebühren, volumenabhängige Mailpreise und Verbindungszeit. InterEUnet war ein eigener IP-Dienst mit monatlichen Verkehrsklassen und bei manchen Anschlussarten einmaligen Einrichtungsgebühren. 1993 kamen Einzel-Logins und InterEUnet per Einwahl hinzu. Der Dienst ließ sich in kleineren Einheiten beziehen, blieb aber kostenpflichtig und gemessen; die vollständigen Kosten eines Haushalts einschließlich Telefonrechnung sind nicht dokumentiert.

Die Organisationsform von 1994 war ein späterer Schritt

NLnet begann als von der NLUUG angestoßener niederländischer Netzbetrieb und ging 1989 an Stichting NLnet über. Der Bericht von 1994 beschreibt eine spätere Neuordnung mit einer Holding und Servicegesellschaften. Eine Tochter sollte Netzwerkdienste für Einzelpersonen und kleine Unternehmen anbieten. Der Bericht nennt ein neues, weniger technisch versiertes Publikum und den Personal- und Organisationsaufwand, der für dessen Betreuung nötig war. 1998 erklärten NLnet-Vorstandsmitglieder rückblickend, der kommerzielle Betrieb brauche eine geeignetere Rechtsform; sie schilderten auch den Aktientausch mit UUNET von 1997.

Diese späteren Schritte dürfen nicht mit der Regel vom Juli 1993 verschmolzen werden. Die Berichte zeigen eine Abfolge: NLUUG-Mitgliedschaft war für NLnet-Abonnenten nicht mehr Pflicht; Rabatt und Zusammenarbeit blieben bestehen; danach strukturierte NLnet seine kommerziellen Dienste im Zuge wachsender Nachfrage und Betriebsgröße neu. Die NLUUG verschwand nicht aus der Geschichte. Ihre Mitglieder behielten einen Preisvorteil, und beide Organisationen kooperierten weiter.

Die Änderung markiert weder die Geburt eines öffentlichen Internets in den Niederlanden noch das Ende gemeinschaftlicher Netze. Sie dokumentiert einen Dienst, der eine Mitgliedschaftshürde abbaute und die freiwillige Verbindung zur Vereinigung beibehielt. Zeitgenössische Unterlagen datieren die Anpassung und zeigen das Wachstum des Dienstes. Sie belegen nicht, wie wichtig die Regel für neue Abonnenten war oder ob NLnet sie als Ursache oder Folge der Expansion verstand.

Quellen