Zusammenfassung

  • Der ACCC-Bericht 2026 unterscheidet eigene Standorte der Netzbetreiber, die über das Optus–TPG-Sharing erreichbare Fläche und Großhandelsdienste für MVNOs. Die Kennzahlen beschreiben unterschiedliche Kontrollebenen.
  • Zum 31. Januar 2026 boten alle drei nationalen MNOs ihren MVNOs 5G im Non-Standalone-Modus an; keiner bot 5G Standalone. Das begrenzt den Großhandelszugang, belegt aber nicht, dass MVNO-Kunden kein 5G nutzten.

Der Mobile Infrastructure Report 2026 der ACCC ergänzt die bekannte Marktstatistik um eine neue Perspektive. Er zählt die von den nationalen Anbietern gemeldeten Mobilfunkstandorte, zeigt, wie das gemeinsame Netz von Optus und TPG die für TPG erreichbare Fläche verändert, und veröffentlicht erstmals Großhandelsabdeckungskarten für MVNOs sowie die Zuordnung der MVNOs zu den jeweiligen Abdeckungstypen. Vorausgegangen war eine Überprüfung der Infrastructure Record Keeping Rules im Jahr 2025.

Die Kennzahlen sind nicht austauschbar. Am Stichtag meldete Telstra 12.175 Standorte, Optus 9.499 und TPG 5.262. Die ACCC führte weitere 2.549 Standorte im Multi-Operator Core Network (MOCN) von Optus und TPG separat auf. Einschließlich dieser gemeinsam genutzten Standorte kam TPG auf 7.811 erreichbare Standorte. Eigene Standorte und die über Sharing erreichbare Fläche messen Verschiedenes. Keine der beiden Zahlen zeigt für sich, was ein MVNO weiterverkaufen darf.

Die Großhandelsdaten beantworten eine andere Frage. Optus stellte 27 MVNOs Zugang bereit, Telstra 22 und TPG drei. Der Bericht zählt damit weder eindeutige Endkunden noch die Abonnenten jedes MVNOs. Er hält fest, welche MNOs Großhandelszugang anbieten und welche Abdeckung mit diesen Angeboten verbunden ist.

Die technische Grenze ist klar benannt. Am 31. Januar bot keiner der drei nationalen Mobilfunknetzbetreiber seinen MVNOs 5G Standalone (SA) an. Der verfügbare 5G-Zugang war Non-Standalone (NSA). Ein MVNO kann also 5G-Zugang haben, ohne ein Großhandelsprodukt auf Basis von 5G SA zu besitzen. „Der MVNO hat 5G“ und „der MVNO hat Zugang zu 5G SA“ sind unterschiedliche Aussagen.

NSA kombiniert 5G New Radio und LTE über eine Doppelverbindung. SA bindet das 5G-Funkzugangsnetz an einen 5G-Kern. Das erklärt, warum der Zugangstyp relevant ist, erlaubt aber keine Rangfolge der Dienstqualität. Die ACCC misst weder Geschwindigkeit noch Latenz, Zuverlässigkeit oder Kundenerfahrung an einer bestimmten Adresse. Der Bericht nennt auch nicht, warum die Großhandelsangebote bei NSA enden, ob ein MVNO SA angefragt hat oder ob ein Betreiber seine Konditionen ändern will.

Auch der Abdeckungsvergleich hat eine klar begrenzte Aussage. Wo ein MVNO Zugang zu 4G und 5G erhielt, war Telstra der einzige MNO, dessen Großhandelsangebot eine kleinere Abdeckung als das eigene Retail-Angebot hatte. Das lässt sich nicht auf alle Dienste, Technologien und Orte übertragen. Es gilt für die im Bericht beschriebene Vergleichsbedingung.

Der Wert des Berichts liegt nicht in einer Wahl des „besten“ Netzes. Er trennt drei Belegfragen: Wie viele Standorte meldet ein Betreiber? Welche Fläche wird durch Sharing erreichbar? Und welche Technologien und Flächen kann ein MVNO im Großhandel nutzen? Eine hohe Standortzahl belegt nicht, dass ein Wiederverkäufer eine bestimmte Netzarchitektur anbieten kann. Auch das Sharing zwischen MNOs legt die vertraglichen Rechte eines MVNO nicht automatisch fest.

Der Zeitbezug ist wichtig. Der Bericht erschien am 22. September 2026, doch die Infrastruktur- und Abdeckungsdaten beziehen sich auf den 31. Januar. Laut ACCC entsprechen die historischen Karten nicht den vereinheitlichten Kategorien des Telecommunications (Mobile Network Coverage Maps) Industry Standard 2026, der am 30. Juni in Kraft trat. Eine Januar-Karte und eine später nach dem neuen Standard erstellte Karte beruhen damit nicht auf derselben Messgrundlage.

Für Betreiber, Investoren und Einkaufsteams ist die praktische Frage eindeutig: Was umfasst das Großhandelsprodukt tatsächlich? Ein Netzname, eine aggregierte Standortzahl oder ein allgemeiner 5G-Hinweis belegen weder den SA-Zugang eines MVNOs noch die geltende Abdeckung oder den Messzeitpunkt. Jede dieser Fragen braucht einen eigenen Nachweis.

Quellen