Summary
- RCC-Mitgliedstaaten wollen, dass der ITU-Generalsekretär den Zugang zu Audioaufnahmen und schriftlichen Transkripten innerhalb zuvor festgelegter Fristen sicherstellt. Eine konkrete Tageszahl und ein allgemeines Publikumsrecht enthält der Entwurf nicht.
- Wer sich aus der Ferne in eine Präsenzsitzung zuschaltet, darf nach den geltenden ITU-Leitlinien mitreden, aber nicht abstimmen oder zum Quorum zählen. Bei vollständig virtuellen Sitzungen sind Konsensentscheidungen möglich.
Eine Sitzung lässt sich aufnehmen. Ob der Mitschnitt rechtzeitig beim Berechtigten ankommt, ist die eigentliche Verwaltungsleistung. „Demnächst“ ist dafür eine hübsche Ansage und ein schlechter Termin.
Das russischsprachige Addendum 32 der RCC-Staaten, am 23. Oktober unter PP-26-Beitrag 94 veröffentlicht, greift ITU-Resolution 167 auf. Sie regelt den Ausbau vollständig virtueller Sitzungen und von Präsenzsitzungen mit Fernteilnahme. Neu wäre ein Auftrag an den Generalsekretär, zusammen mit den Direktoren der drei Büros den Zugang zu Sitzungsaufnahmen und Texttranskripten innerhalb im Voraus bestimmter Fristen zu sichern. Der Vorschlag hält zugleich fest, dass bereits viele Treffen aufgezeichnet und verschriftlicht werden.
Im Text steht keine Zahl hinter der Frist. Ebenso fehlen eine abschließende Liste der betroffenen Sitzungen und eine Bestimmung, wer die Dateien abrufen darf. Daraus folgt eine praktische Frage: Kann ein Delegierter eine strittige Wortmeldung prüfen, bevor der nächste Beschluss gefasst wird? Die rechtzeitige Ablage beim falschen Zugangskonto hilft ihm wenig. Eine offene öffentliche Mediathek schreibt der Antrag nicht vor.
Die geltende Resolution 167 trennt Fernbeiträge von Entscheidungsmacht. Die vom Rat verabschiedeten Leitlinien machen daraus ein Verfahrensdetail mit Folgen: In einer Präsenzsitzung mit Fernteilnahme können zugeschaltete Personen diskutieren, aber weder wählen noch das Quorum bilden oder Geschäftsordnungsanträge stellen. Ist die Sitzung vollständig virtuell, kann sie im Konsens entscheiden. Das Mikrofon überquert die Grenze; das Stimmrecht richtet sich nach der Sitzungsform.
Die ITU-R-Seite zur Untertitelung verspricht Transkripte untertitelter Sitzungen kurz nach deren Ende, verlangt dafür jedoch TIES-Zugang. Der RCC-Antrag setzt beim Zeitpunkt an und regelt diese Zugangsschwelle nicht neu. Die Aufnahme kann eine Zusammenfassung überprüfen oder einen überhörten Einwand belegen. Sie schreibt keine Abstimmung um.
Für die PP-26 im November liegt damit ein messbarer Auftrag auf dem Tisch. Wer bekommt welche Datei, bis wann? Erst wenn diese Fragen im Regelwerk beantwortet sind, lässt sich aus dem Aufzeichnungsgerät ein Instrument der Rechenschaft machen.
Sources
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