Zusammenfassung

  • Afrikanische Staaten wollen in ITU-Resolution 186 festhalten, dass große nichtgeostationäre Satellitenkonstellationen den gerechten Zugang zu Frequenzen und Umlaufbahnressourcen gefährden, besonders für Entwicklungsländer.
  • Gleichzeitig streicht der Entwurf eine Anweisung von 2022, die Auskünfte über Satellitenüberwachungsanlagen ausdrücklich mit Fällen schädlicher Funkstörungen und vom Rat geprüften Kooperationsabkommen verknüpfte.

Am Himmel wird es voller, auf dem Papier wird der Weg zur Messung kürzer beschrieben. Der afrikanische Änderungsantrag zu Resolution 186 nimmt große nichtgeostationäre Konstellationen ins Visier. Nach Ansicht der Antragsteller bedrohen sie einen gerechten Zugang zu Frequenzen und Satellitenumlaufbahnen. Wer als neues Raumfahrtland wenig eigene Messinfrastruktur besitzt, hat an verlässlichen Informationen besonderes Interesse. Gerade die betreffende Handlungsanweisung an das ITU-Funkbüro verliert jedoch ihre ausführliche Verbindung zu Störfällen und Kooperationsabkommen.

Die 2022 beschlossene Fassung enthielt zwei aufeinanderfolgende Aufträge. Erstens sollte das Büro auf Anfrage betroffener Verwaltungen Zugang zu Informationen über Überwachungsanlagen fördern, um schädliche Störungen nach Artikel 15 der Vollzugsordnung für den Funkdienst zu behandeln: über vom ITU-Rat geprüfte Kooperationsabkommen und innerhalb des Budgets. Zweitens sollte es Verwaltungen entsprechende Informationen zugänglich machen. Der neue Entwurf streicht den ersten Auftrag und formuliert den zweiten als Auskunft auf Anfrage. Die Einladung an den Rat, Abkommen zu prüfen, bleibt erhalten; ebenso die Einladung an Mitglieder, daran mitzuwirken. Was fehlt, ist die ausdrückliche Kette vom Störfall über ein Abkommen zur Information im Auftrag an das Büro.

In der Begründung steht ausgerechnet das Ziel strategischer Partnerschaften: Aufstrebende Raumfahrtregionen in Afrika und im Pazifik sollen Überwachungsinfrastruktur weltweit nutzen können. Eine Liste von Anlagen sagt noch nicht, wer dort eine Messung beauftragen darf und wie ihr Ergebnis in ein Störverfahren gelangt. Der Entwurf verlangt zusätzlich einen Bericht an die nächste Bevollmächtigtenkonferenz über neue Herausforderungen der Weltraumfunkdienste. An diesem Bericht ließe sich später messen, ob aus dem Partnerschaftswortlaut ein Arbeitsweg geworden ist.

Das ITU-Register datiert das Addendum auf den 25. Oktober. Die Konferenz entscheidet im November. Entscheidend ist danach ein Verfahren, das eine Störungsmeldung mit einer überprüfbaren Messung verbindet.

Amtliche Quellen