Summary

  • Fünf gezielt ausgewählte abgeschlossene Ermittlungen des Integritätsausschusses überschritten sämtlich die gesetzliche 150-Tage-Frist. Sie dauerten 427 bis 1.246 Tage. Aus dieser nicht repräsentativen Auswahl folgt keine Gesamtquote.
  • Die beauftragten Generalinspektorenbüros lieferten 37 von 90 vereinbarten Monatsberichten nicht. Für dieselben fünf Fälle fehlten zehn von 73 gesetzlich fälligen Fortschrittsmeldungen des Ausschusses an den Kongress.
  • Der Vorsitz hatte die Aufsicht behalten. GAO fand in den Akten keine Dokumentation einer Unabhängigkeitsprüfung der Ermittler oder einer Prüfung ihrer Arbeitspläne. CIGIE stimmte acht Empfehlungen zu; alle waren bei der Recherche offiziell offen.

Der Auftraggeber ohne laufende Akte

Der Originalbericht GAO-26-107922 beschreibt eine Aufsicht über die Aufseher. Der Integrity Committee im Rat CIGIE bearbeitet nichtstrafrechtliche Vorwürfe gegen Generalinspekteure und bestimmte leitende Mitarbeiter. Für eine förmliche Untersuchung zieht er ein anderes Inspekteurbüro heran. Die Vereinbarung lässt Leitung und Aufsicht beim Ausschussvorsitz und verlangt jeden Monat einen Lagebericht.

Gerade diese Leitung erhielt in den fünf geprüften Fällen nur einen Teil der vereinbarten Berichte. Von 90 erwarteten Monatsmeldungen fehlten 37. Verantwortliche erklärten GAO, der Ausschuss könne die helfenden Büros nicht zur monatlichen Meldung zwingen. Vor dem Entwurf des Schlussberichts sind diese Meldungen der wichtigste Einblick in die fremde Ermittlungsarbeit. Ohne sie wird unklar, ob ein Beweis gesichert, eine Planung geändert oder ein Fall schlicht zurückgestellt wurde.

Die Akten enthielten außerdem keinen Beleg, dass der Ausschuss die Unabhängigkeit der beauftragten Ermittler überprüft oder deren Ermittlungsplan geprüft hatte. Am Ende wich die Schlussfolgerung des Ausschusses in manchen Fällen von der des ermittelnden Büros ab, ohne die Gründe eingehend darzulegen. Eine eigene Entscheidung ist sein Recht. Eine begründete Entscheidung ist die Bedingung dafür, dass eine Ernennungsbehörde die Abweichung nachvollziehen kann. GAO entschied weder über die Schuld der untersuchten Personen noch über die Wahrheit der einzelnen Vorwürfe.

Eine überschrittene Frist startet Berichtspflichten

Das Gesetz gibt dem Vorsitz ab Überweisung 150 Kalendertage für die Untersuchung. Wenn das nicht reicht, muss er die zuständigen Kongressausschüsse unverzüglich unterrichten und danach alle 30 Tage über Stand und Gründe der Verzögerung berichten.

Die fünf geprüften Verfahren dauerten 427 bis 1.246 Tage. GAO wählte sie bewusst nach unterschiedlichen Merkmalen aus. Wer daraus eine Verzögerungsquote für sämtliche Verfahren errechnet, gibt der Stichprobe eine Aussage, die sie nicht trägt.

In diesen fünf Fällen waren 73 Kongressmeldungen fällig; zehn fehlten. Die meisten anderen gingen rechtzeitig ein. Die Lücke liegt also in einer grundsätzlich genutzten Kontrollverbindung. Jede verpasste Meldung nahm dem Kongress einen fest vorgesehenen Zeitpunkt, um nach Fortschritt und Hindernissen zu fragen.

Die Ausschussvertreter beschrieben Schwierigkeiten, Büros zu finden, die eine Untersuchung übernehmen und ihr Vorrang geben. Das ist eine Kapazitätsfrage. Die gesetzliche Meldepflicht ist die Antwort auf lange Verfahren, nicht ein Zusatz für die bequemen.

Auch die großen Zahlen haben verschiedene Nenner. Von Haushaltsjahr 2021 bis zur ersten Hälfte von 2025 erhielt der Ausschuss 16.245 Beschwerden, bildete daraus 460 Fälle zur Prüfung und schloss 15 Untersuchungsberichte ab. Das sind Stufen eines Verfahrens, keine einheitliche Erfolgsquote.

In einer anderen, verallgemeinerbaren Fallstichprobe schätzte GAO, dass nur 24 Prozent alle Fristen für Eröffnung und Prüfung einhielten. Geschätzte 97 Prozent der Beschwerdeführer bekamen dagegen sofort eine Eingangsbestätigung. Ein schneller Posteingang sagt noch nichts über die nächste Entscheidung.

GAO fand zudem keinen eingerichteten zweiten juristischen Blick auf Beschwerden, die der Programmleiter als möglicherweise haltlos einordnete, obwohl die Regeln ihn vorsehen. Diese Schwelle betrifft den Eingang, nicht die fünf abgeschlossenen Untersuchungen. Sie zeigt, wie leicht ein aufgeschriebener Kontrollschritt ohne dokumentierte Ausführung bleibt.

Acht offene Empfehlungen verlangen neue Belege

Auf der offiziellen GAO-Seite standen bei der Recherche alle acht Empfehlungen offen. Es geht um Zweitprüfung, Fristen, dokumentierte Befangenheit, Kongressmeldungen, Aufsicht über Hilfsbüros, belegte Kostenerstattung und erklärte Abweichungen im Endurteil. CIGIE nahm die Empfehlungen an. Diese Zustimmung liefert noch keinen Monatsbericht aus dem nächsten Verfahren.

Ein belastbarer Nachweis wäre eine durchgehende Akte: Überweisungsdatum, Auftrag an das Hilfsbüro, Monatsmeldungen oder dokumentierte Nachfragen, Prüfung von Unabhängigkeit und Plan, Kongressberichte nach Tag 150 und eine Begründung jeder abweichenden Schlussfolgerung.

Der Ausschuss muss nicht jede Ermittlung selbst führen. Er muss sie aber während der Arbeit tatsächlich sehen können.

Sources