Zusammenfassung

  • Der Entwurf teilt jedes desa und jede kelurahan in grüne, gelbe und rote Zonen ein und verbindet diese mit unterschiedlichen Rollen für Betreiber und Staat.
  • Für das öffentliche Netz gibt es kein automatisches Enddatum: Ein Betreiber muss gleiche oder größere Abdeckung sowie mindestens gleich gute Verfügbarkeit und Qualität belegen, bevor er die Versorgung übernimmt.

Eine Abdeckungskarte zeigt gewöhnlich, wo ein Netz vorhanden ist. Der indonesische Entwurf für mobilen Breitbandausbau soll mehr leisten: Jedes Dorf (desa) und jeder Stadtbezirk (kelurahan) wird zu einer Einheit, anhand derer Investitionspflichten verteilt werden. Die Farbe soll bestimmen, wer baut, welche technischen Erleichterungen gelten und ob das Ministerium eingreifen darf. Die Einteilung ist damit eine Kapital- und Versorgungsentscheidung, nicht bloß Kartografie.

Das Ministerium für Kommunikation und Digitales veröffentlichte den Entwurf am 23. September 2026 zur Konsultation. Grün steht für als wirtschaftlich tragfähig eingestufte Gebiete. Gelb bedeutet, dass der Betreiber weiterhin baut, aber Unterstützung erhalten kann. Rot kennzeichnet Gebiete, die als kommerziell nicht tragfähig gelten und für die eine gemeinsame Planung von Ministerium und Mobilfunkbetreibern vorgesehen ist. Das sind vorgeschlagene Kategorien; sie beweisen weder eine aktuelle Versorgungslücke in einem bestimmten Dorf noch eine Finanzierung oder einen Baubeschluss.

Artikel 5 verbindet Nachfrage- und Angebotsindikatoren. Auf der Nachfrageseite stehen Bevölkerung, Haushalte, Stromnutzer, Straßen, Unternehmen, Tourismus, Bildung und Gesundheit. Zur Angebotsseite zählen Glasfaseranbieter, Mikrowellenverbindungen, Zahl und Dichte mobiler Standorte sowie die Signalabdeckung gemessen an Bevölkerung, Fläche und Siedlungen. So sollen wirtschaftliche Attraktivität und bestehende Infrastruktur zusammen betrachtet werden.

Der Entwurf nennt die Faktoren, veröffentlicht aber weder Gewichtungen noch eine Berechnungsformel für die Zonengrenzen. Die 983-seitigen Konsultationsunterlagen enthalten Listen der desa und kelurahan je Zone. Eine Liste zeigt das Ergebnis, aber nicht, warum ein Ort einen Schwellenwert überschreitet und ein anderer nicht. Detailliertere Arbeitsdaten mag es geben; im geprüften öffentlichen Text fehlt die Bewertungsmethode.

Die Farbe verändert die Bauaufteilung. In grünen Gebieten stellen Mobilfunkbetreiber die Infrastruktur bereit. In gelben Gebieten bleiben sie federführend; vorgeschlagen sind Ausnahmen von Mindestabständen für Mikrowellenfunkstellen und von üblichen Betriebsbedingungen für Frequenzen drahtloser lokaler Netze (RLAN). Bei lokalem Bedarf und gemeinsamer Planung mit einem Betreiber kann das Ministerium vorübergehend in Gelb bauen. In Rot wird von Anfang an gemeinsam geplant; der Staat darf einen anderen Teil desselben Dorfes oder Bezirks versorgen als der Betreiber.

Der öffentliche Ausbau ist nicht als einmaliger Zuschuss konzipiert, der mit dem Auftauchen eines privaten Sendemasts endet. Artikel 8 bezeichnet die Versorgung in roten Gebieten als vorübergehend, bis ein Mobilfunkbetreiber Infrastruktur mit gleicher oder größerer Abdeckung sowie gleicher oder besserer Verfügbarkeit und Qualität bereitstellt. Eine Kalenderfrist nennt der Entwurf nicht. Artikel 9 verpflichtet den Betreiber anschließend, die vorhandene staatliche Infrastruktur im selben Gebiet zu nutzen und ihre Betriebskosten zu tragen.

Vorgesehen ist ein bedingter Übergang von Nutzung und Kosten, kein automatischer Ausstieg der öffentlichen Versorgung.

Artikel 15 formuliert einen lokalen Abdeckungstest: Ein Gebiet gilt als versorgt, wenn ein Signal von mindestens -105 dBm unter Aggregation der verwendeten Frequenzen mindestens 80 Prozent der Fläche oder Bevölkerung eines Dorfes beziehungsweise Bezirks erreicht. Das „oder“ ist maßgeblich; beide Nenner müssen nicht zugleich erfüllt sein. Artikel 16 schlägt durchschnittlich 18 Mbit/s in gelben und 3 Mbit/s in roten Zonen vor. Grün folgt der Strategie des Ministers; das Berechnungsverfahren soll der Generaldirektor festlegen.

Diese lokale Messung ist nicht das von Komdigi verkündete nationale Ziel: 98 Prozent der Bevölkerung sollen bis 2029 mit mobilem Breitband versorgt sein. Eine landesweite Bevölkerungsquote und ein lokaler Test auf 80 Prozent der Fläche oder Bevölkerung haben verschiedene Nenner. Sie können sich ergänzen, aber nicht ersetzen. Signalstärke oder Durchschnittsgeschwindigkeit belegen außerdem weder Bezahlbarkeit noch Empfang in Gebäuden, Kapazität zu Spitzenzeiten, Gerätezugang oder tatsächliche Nutzung.

Die Zone soll bis zu einer förmlichen Aktualisierung bestehen bleiben. Bei administrativer Teilung oder Veränderung eines Dorfes bleibt nach Artikel 12 die bestehende Zone erhalten. Bei widersprüchlichen Ortsangaben gilt nach Artikel 13 die Karte der Generaldirektion. Artikel 17 erlaubt eine Aktualisierung frühestens ein Jahr nach Veröffentlichung neuer Daten zum Potenzial der Dörfer; bis ein neuer Plan erlassen wird, gilt die alte Behandlung fort. Eine neue Straße, Schule, Klinik, Bevölkerungsentwicklung oder ein privates Netz ändert die Einstufung daher nicht von selbst.

Die Konsultation endete am 5. Oktober. Nach den geprüften Quellen ist das Dokument weiterhin ein Entwurf; Nummer und Verkündungsdatum der Verordnung sind nicht ausgefüllt. Das 98-Prozent-Ziel ist kein gemessenes Ergebnis. Der Entwurf belegt auch weder Baubeginn an einem bestimmten Ort noch eine Betreiberzusage oder bereits erfolgte Übergabe.

Heng Lus Note 64 dient hier ausschließlich als redaktionelle Frage danach, welche gemeinsame Regel feststehen muss und welche Entscheidungen auf künftige Evidenz reagieren sollten. Die Notiz behandelt Internet-Koordinationssysteme, nicht indonesisches Telekommunikationsrecht. Für den Entwurf lautet die konkrete Frage, ob Einwohner, Betreiber und Behörden die Zonengrundlage, den Übergabenachweis und den Zeitpunkt für Einwände gegen veraltete Daten einsehen können.

Quellen: Konsultationshinweis von Komdigi, Entwurf samt 983 Seiten Anhängen, Ankündigung des 98-Prozent-Ziels und Heng Lu, Note 64.