Zusammenfassung

  • Die Replacement Period läuft vom 8. Oktober, 00:01 UTC, bis zum 21. Oktober, 23:59 UTC. Ein berechtigter Bewerber darf nur eine bereits mit dem ursprünglichen Antrag eingereichte Ersatzzeichenfolge wählen; danach ersetzt sie die ursprüngliche Zeichenfolge dauerhaft.
  • Ein Wechsel kann bestimmte sichtbare Konflikte vermeiden, garantiert aber keine konfliktfreie Prüfung. Eine Singular-/Pluralmeldung, die String Similarity Evaluation oder ein String Confusion Objection kann die Ersatzzeichenfolge später ebenfalls in eine Contention Set bringen.

Ein kurzes Fenster mit langfristiger Wirkung

Für berechtigte Bewerber der ICANN-Runde 2026 ist die Frist kurz, die Folge jedoch dauerhaft. Bis zum 21. Oktober um 23:59 UTC können sie ICANN über das TLD Application Management System mitteilen, dass sie die bereits angegebene Ersatzzeichenfolge verwenden. Der Stichtag liegt mehrere Wochen vor dem String Confirmation Day am 17. November. An diesem Tag will ICANN die bestätigten Zeichenfolgen und aktualisierten Contention Sets veröffentlichen.

Die Ersatzzeichenfolge ist kein Entwurf, den man später wieder zurücknehmen kann. Entscheidet sich ein Bewerber für sie, wird sie für die weiteren Verfahrensschritte zur maßgeblichen Zeichenfolge. Das Applicant Guidebook schließt eine Rückkehr zur ursprünglichen Zeichenfolge aus – selbst dann, wenn diese in der Runde sonst nicht delegiert worden wäre. Ohne aktive Wahl bis zum Fristende verfällt die Ersatzoption; der ursprüngliche String bleibt im Verfahren. Der Bewerber muss sich folglich für einen Weg entscheiden, statt beide bis zum Ende der Prüfungen offenzuhalten.

Auch die Auswahl ist bereits vor dem jetzigen Fenster begrenzt worden. Die Ersatzzeichenfolge musste im ursprünglichen Antrag stehen. Nach der Einreichung kann weder eine weitere Alternative hinzugefügt noch die benannte Ersatzzeichenfolge geändert werden. Die aktuelle Frist aktiviert eine vorab angelegte Ausweichmöglichkeit, sie erlaubt keine neue Namenswahl auf Basis der inzwischen veröffentlichten Bewerberliste.

Der veröffentlichte Stand ist noch keine vollständige Konfliktkarte

Am Reveal Day stellte ICANN die beantragten primären Zeichenfolgen, benannte Ersatz- und Variantenzeichenfolgen, öffentlich verfügbare Antragsdaten sowie vorläufige Contention Sets bereit. Bewerber können ihre Hauptoption und die Alternative mit den bereits sichtbaren Anträgen abgleichen. Ist die ursprüngliche Zeichenfolge mit dem Antrag eines anderen Bewerbers identisch, kann eine zulässige Alternative genau diesen Konflikt beseitigen.

ICANN erlaubt die Wahl der Ersatzzeichenfolge auch dann, wenn die ursprüngliche Zeichenfolge noch in keinem Contention Set steht; die Einschätzung bleibt dem Bewerber überlassen und muss nicht öffentlich begründet werden.

Die Momentaufnahme entscheidet jedoch nicht über alle späteren Ähnlichkeitsfragen. Nach dem String Confirmation Day können eine bestätigte Singular-/Pluralmeldung, die String Similarity Evaluation oder ein String Confusion Objection die Ersatzzeichenfolge in ein Contention Set bringen. Ähnlichkeit kann optisch, phonetisch oder semantisch entstehen; eine exakte Übereinstimmung ist nicht erforderlich. Ein Wechsel kann daher einen bekannten Konflikt durch ein anderes Risiko ersetzen, statt die Konkurrenz insgesamt zu beseitigen.

Hinzu kommen Zulässigkeitsregeln. Die Ersatzzeichenfolge darf nicht mit der primären oder einer Ersatzzeichenfolge eines anderen Bewerbers identisch sein und kein Contention Set erzeugen oder erweitern. Das Guidebook warnt zudem davor, Singular und Plural für automatisch konfliktfrei zu halten. Ein aus Markensicht attraktiver Name ist somit nicht zwingend nach den Programmregeln verwendbar.

Die Bindung erfolgt vor Abschluss der Prüfungen

Für die Geschäftsleitung geht es nicht nur darum, welcher Name besser klingt. Entscheidend ist, welche Zeichenfolge die Organisation betreiben kann, falls die nächsten Verfahrensschritte anders ausgehen als erwartet. Die ursprüngliche Zeichenfolge kann im Markenportfolio etabliert sein und zugleich einen sichtbaren Direktkonflikt aufweisen. Die Alternative kann diesen ersten Konflikt mindern, dafür aber weniger bekannt sein oder eine eigene Ähnlichkeitsfrage auslösen. ICANNs Antragsliste bewertet solche kommerziellen Eigenschaften nicht; das bleibt Aufgabe des Bewerbers.

Die zeitliche Reihenfolge setzt der Entscheidung eine Informationsgrenze. Am 17. November werden bestätigte Zeichenfolgen und aktualisierte Contention Sets veröffentlicht, doch spätere Prüfungen und Einwände können weitere Konkurrenzfälle hervorbringen. Auch Abwarten hat Kosten: Nach Fristende ist die vorab registrierte Alternative verloren, und der Antrag läuft mit der ursprünglichen Zeichenfolge weiter.

Die Entscheidung darf nicht zum privaten Handel mit Wettbewerbern werden. ICANN untersagt direkte und indirekte Gespräche zwischen Bewerbern über ihre Ersatzentscheidungen sowie Zahlungen als Gegenleistung für einen Wechsel oder das Festhalten an einer Zeichenfolge. Die Wahl ist einseitig zu treffen. Das erschwert private Abstimmung und lässt zugleich keinen Verhandlungsschutz durch die Entscheidung eines Konkurrenten zu.

Heng Lus Note 72, „The Bill of Rights of Uniqueness Coordination“, dient hier ausschließlich als redaktionelle Perspektive. Sie lenkt den Blick auf den Unterschied zwischen einem eindeutigen, korrekten Register und weitergehenden Kontrollansprüchen; sie belegt keine ICANN-Regel. Ein veröffentlichter Antrag dokumentiert einen Vorschlag in einem Verfahrensstadium und ist weder die Genehmigung noch die Delegierung einer gTLD. Auch die Ersatzzeichenfolge ist nur eine Option im Bewertungsverfahren, keine Zusage für Marktzugang oder Aufnahme in die DNS-Rootzone.

Am 15. Oktober bleibt berechtigten Bewerbern weniger als eine Woche. Ihre Entscheidungsakte sollte festhalten, welche Zeichenfolge bestehen bleibt, ob die vorab eingereichte Alternative zulässig ist, welchen sichtbaren Konflikt sie lösen soll und welche späteren Ähnlichkeits- oder Einwandsrisiken fortbestehen. Der Wechsel kann den weiteren Weg eines Antrags verändern. Er kann dessen Ergebnis nicht sichern.

Quellen