Zusammenfassung

  • Die eigenständige APNIC-Konferenz 2029 in Südasien ist die erste nach dem neuen Verfahren. Jedes Angebot muss drei Gruppen von Mindestbedingungen bestehen, bevor es verglichen wird.
  • Im anschließenden Punktesystem zählen Zugang und Venue mehr als die Community-Kategorie; der Executive Council bestimmt Haupt- und Ersatzstandort.

Ein APNIC-Gastgeberangebot kann ausscheiden, bevor es Punkte bekommt. Bei der eigenständigen Konferenz 2029 in Südasien kommt das aktualisierte Verfahren erstmals zum Einsatz. Eine überzeugende Stadtpräsentation hilft erst, wenn Reiseweg, Veranstaltungsort und lokaler Lieferplan die Mindestanforderungen erfüllen.

Der Leitfaden nennt drei Zulassungstests: Standort und Erreichbarkeit, Eignung des Veranstaltungsorts sowie einen machbaren Plan für Gastgeber- und Community-Unterstützung. Smartraveller darf den Ort weder als „Reisebedarf überdenken“ noch als „nicht reisen“ einstufen. Von einem internationalen Umsteigeknoten sind höchstens zwei Flugverbindungen erlaubt; Visa müssen für die meisten Nationalitäten im Asien-Pazifik-Raum verfügbar sein. Das Venue muss Mindestwerte bei Kapazität, Layout, Barrierefreiheit, Unterkunft, Verbindung und Infrastruktur erfüllen.

Erst zugelassene Angebote vergleicht das Sekretariat nach sechs Gewichten: Standort/Zugang 25 Prozent, Venue-Eignung 25, technische Fähigkeit 20, strategische Ausrichtung 15, Community 10 und Angebotsqualität bei Bedarf 5 Prozent. Vorgesehen sind rund 400–500 Delegierte, symmetrische 1 Gbit/s mit nativem IPv4/IPv6 sowie zwei getrennte Provider mit IPv6-Transit. Eine schöne Stadtkarte ersetzt diesen Betriebsnachweis nicht.

Das Sekretariat bewertet und empfiehlt einen bevorzugten sowie einen Ersatzstandort. Der APNIC Executive Council trifft die Auswahl; das Protokoll hält sie fest, der Gastgebervertrag geht der öffentlichen Bekanntgabe voraus. Der Leitfaden veröffentlicht keine Punkte für Unterkriterien. Ein offenes Bewertungsblatt würde zeigen, wie aus den Hauptkategorien die Rangfolge entsteht.

Quellen