Zusammenfassung

  • Seit Februar 2026 kostet eine temporäre Zuweisung je Dreimonatsperiode 25 Prozent der auf die genehmigten Ressourcen anwendbaren Jahresgebühr; die Laufzeit ist auf sechs Monate begrenzt.
  • Vor dem Enddatum zurückgegebene Ressourcen umgehen die übliche Quarantäne und können sofort erneut temporär zugewiesen werden. Die öffentliche Bereichsliste misst die tatsächliche Nutzung des Bestands jedoch nicht.

Netzwerkressourcen für ein begrenztes Zeitfenster

Anträge auf Internetnummern werden meist als langfristiger Bedarf betrachtet: Wie viele Adressen braucht ein Netz, welche Infrastruktur soll sie nutzen, und wie passen sie in die Betriebsplanung? APNICs Richtlinie für temporäre Zuweisungen setzt an einem kürzeren Bedarf an. Eine Konferenz, ein Workshop oder ein Treffen einer Gruppe von Netzbetreibern (NOG) kann für eine technische Aktivität öffentliche IP-Adressen oder eine autonome Systemnummer benötigen, ohne dass eine dauerhafte Zuweisung sinnvoll wäre. APNIC kann auch andere besondere Zwecke anerkennen, wenn die Begründung überzeugt.

Die Nutzung darf höchstens sechs Monate dauern. In den meisten Fällen stellt APNIC nicht mehr als ein IPv4-Präfix /24, ein IPv6-Präfix /32 und eine ASN bereit, sofern der Antragsteller keinen größeren Bedarf belegt. APNIC bestimmt die Laufzeit anhand der Begründung und der Zeit, die zum Aufbau der Veranstaltungsinfrastruktur erforderlich ist. Eine Verlängerung kann begründet beantragt werden, wird aber nicht automatisch gewährt. Genehmigte Ressourcen werden in der APNIC-Whois-Datenbank registriert; die Richtlinie weist darauf hin, dass sie möglicherweise nicht vollständig routbar sind.

Diese Bedingungen beschreiben den Dienst, garantieren aber nicht, dass ein bestimmter Block zu einem gewünschten Zeitpunkt verfügbar ist.

Die Gebühr folgt einem Zeitabschnitt

Seit dem 7. Februar 2026 beträgt die veröffentlichte Gebühr für Mitglieder und Nichtmitglieder je Dreimonatsperiode 25 Prozent der Jahresgebühr für die genehmigten Ressourcen. Die Zuweisung darf sechs Monate nicht überschreiten und zählt nicht für die Mitgliedschaftsstufe. Der konkrete Betrag hängt von den genehmigten Ressourcen und der geltenden Gebührenbasis ab. APNICs allgemeine Jahresgebühr verbindet einen Grundbetrag mit einem Faktor, der nach den gehaltenen Adressbits berechnet wird. Die Quellen nennen daher keinen einheitlichen Preis für alle temporären Anträge.

Bei der Hauptversammlung im März 2026 erklärte der Executive Council, die Anpassung folge auf Rückmeldungen bei APNIC 60. Zuvor hatte die Gebühr für sechs Monate bei 50 Prozent der Jahresgebühr gelegen; nun beträgt sie 25 Prozent je drei Monate. Zwei Abschnitte ergeben über sechs Monate weiterhin 50 Prozent. Daraus folgt nicht, dass ein sechsmonatiger Einsatz insgesamt günstiger geworden ist. Der Preis wird in kürzeren Einheiten ausgedrückt. Die veröffentlichten Seiten sagen nicht, ob eine Nutzung von weniger als drei Monaten innerhalb der Periode taggenau anteilig berechnet wird; das sollte nicht unterstellt werden.

Die Rückgabe verändert die Uhr des nächsten Nutzers

Der Inhaber muss die Ressourcen vor dem Ende der temporären Zuweisung zurückgeben. Nach der Rückgabe an APNIC greifen die gewöhnlichen Quarantäneprozesse für zurückgegebene Ressourcen nicht; sie können sofort für weitere temporäre Zuweisungen verwendet werden. Das Ende einer Veranstaltung kann damit zum möglichen Startpunkt eines nächsten Antrags werden. Eine frühzeitige Rückgabe ist für den gemeinsamen Bestand betrieblich nützlich. Eine Erstattung an den ersten Inhaber ist jedoch nicht vorgesehen, und die Regel belegt nicht, dass bereits ein weiterer Antrag wartet.

Das ist eine Eigenschaft des Regelwerks, keine gemessene Wiederverwendungsquote. APNIC kann einen Antrag ablehnen, wenn die Ressourcen im gewünschten Zeitraum nicht verfügbar sind. Eine Zuweisung ist nur an Inhaber eines APNIC-Kontos möglich. Eine Organisation ohne Konto kann einen bestehenden Kontoinhaber benennen oder Associate-Mitglied werden. Eine kommerzielle Nutzung ist untersagt; als nicht-kommerzielles Beispiel nennt die Richtlinie nicht gewinnorientierte Treffen von Gruppen von Netzbetreibern (NOG). Diese Bedingungen grenzen Nutzerkreis und Zweck ein.

Eine Bereichsliste ist kein aktueller Bestand

APNICs Seite zu den Ressourcenbereichen führt 163.61.168.0/21 für IPv4, 240C:2000::/29 für IPv6 und die ASNs 153624–153631 als für temporäre Zuweisungen reserviert auf. Ein /21 umfasst nach CIDR-Rechnung 2.048 IPv4-Adressen. Daraus folgt weder, dass gleichzeitig acht /24-Präfixe vergeben werden können, noch wie viel an einem bestimmten Tag frei ist. Die Seite benennt Bereiche für einen Zweck, aber keine aktuelle Belegung, Zahl der Anträge oder Genehmigungen, Rückgaben, Wartezeit oder Wiederverwendung. Ein reservierter Bereich und eine zu einem bestimmten Zeitpunkt verfügbare Ressource sind unterschiedliche Messgrößen.

Die Belege tragen eine begrenzte Schlussfolgerung: APNIC verbindet eine Gebühr je Dreimonatsperiode mit einer Ausnahme von der üblichen Quarantäne für zurückgegebene temporäre Ressourcen. Sie zeigen nicht, wie lange eine erneute Zuweisung tatsächlich dauert, wie oft vorzeitig zurückgegeben wird oder wie viele Anträge wegen fehlender Kapazität scheitern. Dafür braucht es einen datierten Lebenszyklusnachweis und nicht nur eine Liste der Bereiche.

Quellen: APNIC Internet Number Resource Policies, APNIC-127 v015; Gebühren für temporäre Zuweisungen; Ankündigung der Gebührenänderung auf der Hauptversammlung; APNIC-Ressourcenbereiche; Geschichte von prop-156.