Zusammenfassung
- Nach der IPv4-Bewilligung reserviert AFRINIC 45 Tage lang einen Präfix der genehmigten Größe, ohne dessen Details an den Antragsteller zu geben.
- Die Rechnung gilt 45 Tage; ohne Zahlung verfällt die Bewilligung eines neuen Mitglieds und der Block kehrt vor jeder WHOIS-Eintragung in den verfügbaren Bestand zurück.
Ein IPv4-Antrag kann bei AFRINIC genehmigt sein, während der Antragsteller den zurückgelegten Adressbereich nicht kennt. Nach der Ressourcenbeschreibung reserviert die Registry einen Präfix in der bewilligten Größe für 45 Tage. Die Rechnung geht an den Antragsteller; Einzelheiten zum reservierten Präfix erhält er nicht. Der Umfang steht fest, die Frist läuft, die konkreten Nummern bleiben hinter dem Schalter.
AFRINIC erklärt diese Geheimhaltung mit der Bestandsführung. In der IPv4-Soft-Landing-Phase bearbeitet es Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs. Die vorläufige Reservierung soll die interne verfügbare Menge mit der öffentlich sichtbaren Menge abgleichen. Außerdem verhindert sie, dass mehr Raum bewilligt wird, als bei fristgerechter Zahlung aller offenen Rechnungen tatsächlich ausgegeben werden könnte. Ein Block verschwindet also aus dem verfügbaren Bestand, bevor ein neuer Inhaber in WHOIS auftaucht. Die Bewilligung verschiebt den Bestand; die Registrierung folgt erst später.
Die Rechnung hat 45 Tage Gültigkeit, obwohl der Betrag laut Antragsschritten sofort nach Ausstellung fällig ist. Zahlt ein neues Mitglied nicht innerhalb dieser Zeit, verfällt die Bewilligung und der Antrag muss neu gestellt werden. AFRINIC gibt den vorläufig reservierten Bereich wieder in den verfügbaren Pool. Ein vollständig geprüfter Antrag kann damit eine Reservierung auslösen und doch ohne Ausgabe enden. Die 45 Tage sind eine Grenze für das Recht auf Weiterbearbeitung, kein unbegrenzter Platzhalter im Register.
Vor der Ausgabe prüft AFRINIC zudem, ob ein unterschriebenes und validiertes Registration Service Agreement vorliegt. Erst nach Zahlung und Vertragsprüfung werden die Ressourcen ausgegeben und in WHOIS eingetragen. Der erste IPv4-Antrag verlangt unter anderem einen Plan, binnen acht Monaten mindestens einen /23 zu nutzen, Netzwerkinfrastruktur in Afrika und eine Betriebslizenz, sofern diese im jeweiligen Land erforderlich ist. Die Organisation legt ihre Absicht offen; der konkrete, zwischenzeitlich gesperrte Präfix bleibt ihr verborgen.
IPv6-Präfixe und ASNs behandelt AFRINIC an dieser Stelle anders: Nach der Genehmigung werden sie nicht auf dieselbe Weise vorläufig reserviert. Bei IPv4 kann der verfügbare Bestand durch eine Reservierung sinken und nach Fristablauf wieder wachsen, ohne dass jemals eine neue WHOIS-Zuteilung erscheint. AFRINIC unterscheidet verfügbare, zugeteilte oder zugewiesene und reservierte Ressourcen. Für den Antragsteller ist die genaue Adresse im dritten Zustand unsichtbar.
Eine datierte öffentliche Liste einzelner Kurzzeitreservierungen oder ihrer Verfallsquote enthalten die beiden Verfahrensseiten nicht. Eine aggregierte Zeitreihe würde zeigen, wie viele Genehmigungen tatsächlich zur Ausgabe führen. Die Machtverteilung ist bereits sichtbar: AFRINIC bestimmt Präfix, Frist, Rechnung und den Zeitpunkt des Registereintrags. Der Antragsteller kann zahlen und unterschreiben, aber den vorläufig ausgewählten Bereich nicht prüfen.
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